Wieviel Geld nach der Schwangerschaft

Hallo,

folgende Frage hat sich uns vor längerem gestellt. Und ich hoffe irgendjemand hier weiss genaueres darüber, weil im Internet findet man zig verschiedene Antworten.

Folgendes:

Ein Pärchen entschliesst sich endlich Nachwuchs zu bekommen. Sie ist die Hauptverdienerin mit durchschnittlich 1200€ netto und er Azubi mit ca 400€ netto beide LStk.1 (da nicht verheiratet). Sie möchte nun wieder nach 6 Monaten anfangen zu arbeiten, da Sie eben die Hauptverdienerin ist.

Wieviel Geld würden die beiden in den 6 Monaten nach der Geburt bekommen. Denn während der Zeit des Mutterschutzes bekommt sie ja das volle Netto (teils Krankenkasse, teils Arbeitgeber).

Würde mich freuen wenn mir jemand genauer sagen würde.

MfG

Hi, kann da: http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/ berechnet werden.
MfG ramses90

Hi,

also ich versteh den Rechner um ehrlich zu sein nicht wirklich.

Im ersten Schritt kommen 750€ ungerade heraus, aber Sie will ja die ersten 6 Monate nach der Geburt daheim bleiben und erst dann wieder arbeiten aber irgendwie finde ich nicht die passende Stelle um das so einzutragen.

Hi, da: http://www.elterngeldrechner.de/rechner.php ist noch einer.
Da komme ich auf 804.-€ und wenn sie mehr als 30 Wochenstunden arbeiten geht auf 0 € ab dem Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme.
MfG ramses90

ich habe den Rechner grade durchgespielt, mit den Daten.

Unter Schritt 4.1 kannst Du das Einkommen nach der Geburt eingeben.

Dann kämen nach dem halben Jahr 300€ Elterngeld rum (wobei zu beachten ist, wieviel Stunden Mann/Frau trotz Elterngeldbezug arbeiten dürfen)

Lutzie

Hi,

Wieviel Geld würden die beiden in den 6 Monaten nach der
Geburt bekommen. Denn während der Zeit des Mutterschutzes
bekommt sie ja das volle Netto (teils Krankenkasse, teils
Arbeitgeber).

wenn sie 6 Monate Elternzeit nimmt, bekommt sie in der Zeit 67 % ihres vorherigen Nettoeinkommens. Außer in den ersten 8 Wochen, die ja zum Mutterschutz zählen, da bekommt sie das gleiche raus wie ihr volles Nettogehalt (setzt sich halt nur anders zusammen).

Danach kann er die Elternzeit nehmen und müsste dann zumindest die 300 Euro Mindestelterngeld bekommen.

Nachzulesen hier:
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstel…

Gruß
Cess