hi nordon,
diese Infos hatte ich bereits, dennoch vielen Dank für Deine Bemühungen.
War heute beim Amt um mich nun genau über die Höhe der Unterstützuntg zu informieren.
Solang die Wohnung angemessen ist (hier gelten die ALG II Bedingungen), Wird sie im Endeffekt komplett übernommen.
Da die BAB einen festen Pauschalbetrag vorsieht und dieser in den meisten fällen nicht ausreicht, kann ich zusätlich Wohngeld beantragen. Dieses leistt dann die Differenz zwischen dem Satz der BAB und den tatsächlichen Kosten für die Unterkunft.
Der Bedarf meines Lebensunterhaltes, also für Lebensmittel, Strom etc. wird vom BAB auf maximal 348 berechnet.
58€ meines Ausbildungsgehaltes bleibt meins, der Rest wird vom BAB abgezogen.
Insgesamt habe ich als Azubi also ein paar Euros mehr als ein Hartz IV Empfänger.
Aber zumindest 400€ einer Nebentätigkeit Darf ich ohne Abzüge behalten.
Davon kann man doch gut leben.
So das war nochmal für alle die es wissen wollen. 
Nochmal Danke für Eure Antworten.
Man sieht sich… 