Muss man generell einen Mietvertrag mit seinen Eltern
schließen?
Nein. Aber wer Sozialleistungen möchte, sollte auch Nachweisen können, dass er bestimmte Ausgaben hat. Da muss man sich eben nach den gesetzlichen Vorgaben richten.
Die Zahlung einer anteiligen Miete dient doch der Erhaltung eines Bleiberechtes. Muss man innerhalb der Familie jetzt auch immer mehr Verträge schließen?
Nein. s.o.
Und was ist, wenn man kein Haus besitzt, sondern nur zur Miete wohnt? Dann schließt man mit seinen Eltern ja einen Untermietvertrag …braucht das denn nicht die Erlaubnis der Wohngesellschaft?
Kommt auf die Umstände an.
Und ein geschlossener Mietvertrag zwischen zwei Familienmitgliedern führt doch auch widerum zu steuerpflichtigen Einnahmen auf Seiten der Eltern?
Was ist die Frage? Steuern fallen nur an, wenn die Einnahmen die Ausgaben übersteigen. Sowas nennt man dann Einkommen. Und wenn dies bestimmte Grenzen überschreitet, dann fallen darauf Steuern an. Das ist hier bei uns schon länger so Brauch.
Und wenn man günstiger wohnt, als wenn man eine eigene Wohnung
besäße, käme das den Staat doch auch günstiger?
Genauso ist es. Es geht hier aber darum, nachzuweisen, dass man Kosten für eine Unterkunft hat. Wenn es keine Nachweise dafür gibt, geht das Amt zu Recht davon aus, dass man keine hat.
Auch habe ich gelesen, dass ich bei einem hoffentlich baldigem
Auszug die Differenz zu tatsächlichen Miete selber bezahlen
darf, aber ein Anrecht auf die angemessene Miethöhe habe.
So siehts aus.
Das man als Arbeitsloser oder Sozialhilfeempfänger nicht im Luxus wohnen darf ist klar, aber schießen die Behörden mit ihren Vorschriften nicht übers Ziel hinaus?
Was verstehst Du darunter?
Ich finde es schon in Ordnung, wenn die Ämter die Ansprüche prüfen und klare Vorgaben haben, was als angemessen gilt. Ob diese jedoch überall tatsächlich so klar sind, darf bezweifelt werden. Die Höhe ist i.d.R. eine Entscheidung der politischen Entscheidungsebene und nicht die der Sachbearbeiter.
(Beispiel: Almosen eines Bettlers wurden auf seine Sozialhilfe
angerechnet… gehts noch?!)
Gibts das? Wie würde das Amt das nachweisen können wollen? Ist es nicht so das „normale“ Bettler häufig nicht mal Sozialhilfe beziehen?
Gruß