Wieviel Hartz IV für 32 Jährigen Sohn?

Hallo,wieviel Hartz IV steht einem 32 Jährigen zu der bei seinen Eltern im Hauswohnt–2 Zimmer plus Bad zusammen ca 50qm.
(also gesamt für Wohnen und Verpflegung)

Eltern eigenes Haus noch nicht Bezahlt hohe Monatliche Belastung,
und gering Verdiener (unter Pfändungsgrenze)
Bisher gab er Monatlich 350.- Euro als „Unkostenbeitrag“ ab - ohne Verpflegung! Das Sozialamt will dies nicht Anerkennen???
Einen Mietrvertrag gibt es nicht.

Gruß chatman

Hallo,

grundsätzlich gehört der Sohn erstmal nicht zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern. Somit sollten ihm zumindest die 352€ zustehen. Darauf werden eigene Einkommen angerechnet. Ist hier aber alles schon mindestens dreimal durchgekaut worden.
Wohnt er nun in der Wohnung der Eltern oder hat er eine Wohnung im Haus der Eltern? Und was soll man unter 50 qm gesamt für Wohnen und Verpflegung verstehen?
Schriftliche Verträge bieten sich immer an, wenn man an Sozialleistungen rankommen will, auch wenn das BGB hier keine Formvorschriften vorsieht. Auch die Zahlungen müssen nachgewiesen werden. Dafür reichen i.d.R. keine selbstgebauten Quittungen. Die Ämter wollen da meist Überweisungen sehen.
Also am besten einen schriftlichen Vertrag machen und die Miete überweisen.
Wenn es bisher keinen Mietvertrag gab, gab es naturgemäß auch kein Mietverhältnis und keine Kosten der Unterkunft. Somit ist die Haltung des Amtes absolut korrekt.

Gruß

Hi,

Wenn es bisher keinen Mietvertrag gab, gab es naturgemäß auch
kein Mietverhältnis und keine Kosten der Unterkunft. Somit ist
die Haltung des Amtes absolut korrekt.

Ich hab das so verstanden, dass es sehr wohl einen Mietvertrag gab. Mündlich über 350 Euro.

Muss das Amt das nicht auch anerkennen? Verträge müssen ja nicht unbedingt schriftlich sein, oder?

Grüße
M.

[MOD] Vollzitat gelöscht

Hallo,

das wäre natürlich vernünftig gedacht. Ob das allerdings auf dem Amt zählt, ist eine andere Frage.
Ich würde das mit dem Mietvertrag schleunigst nachholen (in Schriftform). Und wenn der auch nicht anerkannt wird, Rechtsanwalt mit Beratungsschein konsultieren und vor dem Sozialgericht notfalls klagen.

Übrigens kommen mir 350,– € ziemlich wenig vor.

Gruß

Hallo,

das wäre natürlich vernünftig gedacht. Ob das allerdings auf
dem Amt zählt, ist eine andere Frage.

Genau. Zumal von einem Unkostenbeitrag die Rede war. Was auch immer darunter verstanden werden soll.

Ich würde das mit dem Mietvertrag schleunigst nachholen (in
Schriftform). Und wenn der auch nicht anerkannt wird,
Rechtsanwalt mit Beratungsschein konsultieren und vor dem
Sozialgericht notfalls klagen.

Überweisen der Miete nicht vergessen.

Übrigens kommen mir 350,– € ziemlich wenig vor.

In München schon. In Kleinbuckelweede kann das schon die bessere Wohngegend sein.

Gruß

[MOD] Vollzitat entfernt

Hallo,

also er hat im Elternhaus eine eigene Wohnung von 50 qm.
Unkostenbeitrag braucht beim Finanzamt nicht angegeben werden wie z. B. Einnahmen aus einem Mietvertrag.
Die Eltern sind auf die monatliche Zahlung der 350,– € angewiesen (monatliche Belastung für Haus).

Würde dem Sohn denn nicht der Regelsatz von 354,– € plus Wohnkosten zustehen?

Hätte er eine eigene Wohnung irgendwo, müsste er ja auch Miete bezahlen. Wie gesagt: Eltern selber sind Geringverdiener.

Gruß chatman

also er hat im Elternhaus eine eigene Wohnung von 50 qm.
Unkostenbeitrag braucht beim Finanzamt nicht angegeben werden wie z. .B. Einnahmen aus einem Mietvertrag.
Die Eltern sind auf die monatliche Zahlung der 350,– € angewiesen (monatliche Belastung für Haus).

Steht diesen vielleicht selbst Hartz IV zu?

Würde dem Sohn denn nicht der Regelsatz von 354,– €

Ja.

plus Wohnkosten zustehen?

In der bisherigen Konstellation nein.

Hätte er eine eigene Wohnung irgendwo, müsste er ja auch Miete bezahlen.

Wenn Mietvertrag und Wohnungskosten angemessen, ja. Deshalb schriftlichen Mietvertrag machen. Miete überweisen.

Wie gesagt: Eltern sind selber Geringverdiener.

Warum dann der Käse mit der Steuer? Und nochmal: Vielleicht haben beide selber einen Hartz-IV- oder Wohngeldanspruch (nennt sich bei Eigentum anders, ist aber letztlich das gleiche).

Gruß chatman

Gruß

Muss man generell einen Mietvertrag mit seinen Eltern schließen? Die Zahlung einer anteiligen Miete dient doch der Erhaltung eines Bleiberechtes. Muss man innerhalb der Familie jetzt auch immer mehr Verträge schließen? Und was ist, wenn man kein Haus besitzt, sondern nur zur Miete wohnt? Dann schließt man mit seinen Eltern ja einen Untermietvertrag … braucht das denn nicht die Erlaubnis der Wohngesellschaft?

Und ein geschlossener Mietvertrag zwischen zwei Familienmitgliedern führt doch auch widerum zu steuerpflichtigen Einnahmen von Seiten der Eltern?

Und wenn man günstiger wohnt, als wenn man eine eigene Wohnung besäße, käme das den Staat doch auch günstiger?

Auch habe ich gelesen, dass ich bei einem hoffentlich baldigem Auszug die Differenz zu tatsächlichen Miete selber bezahlen darf, aber ein Anrecht auf die angemessene Miethöhe habe.

Das man als Arbeitsloser oder Sozialhilfeempfänger nicht im Luxus wohnen darf ist klar, aber schießen die Behörden mit ihren Vorschriften nicht übers Ziel hinaus?
(Beispiel: Almosen eines Bettlers wurden auf seine Sozialhilfe angerechnet… gehts noch?!)

Muss man generell einen Mietvertrag mit seinen Eltern
schließen?

Nein. Aber wer Sozialleistungen möchte, sollte auch Nachweisen können, dass er bestimmte Ausgaben hat. Da muss man sich eben nach den gesetzlichen Vorgaben richten.

Die Zahlung einer anteiligen Miete dient doch der Erhaltung eines Bleiberechtes. Muss man innerhalb der Familie jetzt auch immer mehr Verträge schließen?

Nein. s.o.

Und was ist, wenn man kein Haus besitzt, sondern nur zur Miete wohnt? Dann schließt man mit seinen Eltern ja einen Untermietvertrag …braucht das denn nicht die Erlaubnis der Wohngesellschaft?

Kommt auf die Umstände an.

Und ein geschlossener Mietvertrag zwischen zwei Familienmitgliedern führt doch auch widerum zu steuerpflichtigen Einnahmen auf Seiten der Eltern?

Was ist die Frage? Steuern fallen nur an, wenn die Einnahmen die Ausgaben übersteigen. Sowas nennt man dann Einkommen. Und wenn dies bestimmte Grenzen überschreitet, dann fallen darauf Steuern an. Das ist hier bei uns schon länger so Brauch.

Und wenn man günstiger wohnt, als wenn man eine eigene Wohnung
besäße, käme das den Staat doch auch günstiger?

Genauso ist es. Es geht hier aber darum, nachzuweisen, dass man Kosten für eine Unterkunft hat. Wenn es keine Nachweise dafür gibt, geht das Amt zu Recht davon aus, dass man keine hat.

Auch habe ich gelesen, dass ich bei einem hoffentlich baldigem

Auszug die Differenz zu tatsächlichen Miete selber bezahlen
darf, aber ein Anrecht auf die angemessene Miethöhe habe.
So siehts aus.

Das man als Arbeitsloser oder Sozialhilfeempfänger nicht im Luxus wohnen darf ist klar, aber schießen die Behörden mit ihren Vorschriften nicht übers Ziel hinaus?

Was verstehst Du darunter?
Ich finde es schon in Ordnung, wenn die Ämter die Ansprüche prüfen und klare Vorgaben haben, was als angemessen gilt. Ob diese jedoch überall tatsächlich so klar sind, darf bezweifelt werden. Die Höhe ist i.d.R. eine Entscheidung der politischen Entscheidungsebene und nicht die der Sachbearbeiter.

(Beispiel: Almosen eines Bettlers wurden auf seine Sozialhilfe

angerechnet… gehts noch?!)
Gibts das? Wie würde das Amt das nachweisen können wollen? Ist es nicht so das „normale“ Bettler häufig nicht mal Sozialhilfe beziehen?

Gruß

OT Artikel
Hallo

Wie würde das Amt das nachweisen können wollen?:

Nach welchem „Schlüssel“ die Einnahmen zu diesem Gesamt-Kürzungsbetrag be- bzw. hochgerechnet wurden, geht zwar leider aus dem Artikel nicht hervor…stelle ihn aber einfach trotzdem mal rein:
http://www.welt.de/wirtschaft/article3455661/Stadt-k…

Gruß