Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung. Der Mieterin wurde fristlos gekündigt, weil Sie nie die Miete pünktlich zahlte und wegen nächtlicher Lärmbelästigungen.
Seit der Kündigung lässt Sie aus Rache ihren kleinen Hund alleine in der Wohnung: Täglich von ca. 11:30 bis 22:30 Uhr. Der Hund bellt und jault ununterbrochen. Das informierte Ordnungsamt schickte einen Veterinär. Der stellte fest, dass der Hund noch lebt (weil: bellt ja noch) und dass er offenbar nicht gequält wird (kein Blut).
Ansonsten könne man der Hundebesitzerin nicht nachkommen, besser einen Hund täglich 11 Stunden alleine lassen, als den Hund nachher im kalten Tierheim in einer Box halten. Solange nur der Hausbesitzer genervt ist, könne man nichts machen. Erst wenn die öffentliche Ordnung gestört wäre.
Der Kündigung wurde seitens der Mieterin widersprochen, es läuft Räumungsklage - es kann dauern. Wie lange muss der Hausbesitzer nun das permanente Hundegebell ertragen? Welche Abhilfe gibt es?
