Wieviel ist der Steuersatz auf 116.000 Euro

Hallo,

wenn jemand als Freiberufler 116.000 Euro verdient,
wieviel zahlt man dan ungefaehr an steuern.

16.000 Euro Umsatzsteuer das ist mir bekannt,

was wird denn theoretisch maximal faellig (gibt es
da eine Tabelle und wenn wo) und was sind „Erfahrungswerte“ was denn so rauskommt, wenn ein Steuerberater die Stuererklaerung macht …

Ungefaehr Pi * Daumen ??? Ganz grob ???

Hey.
Also ich bin angehender Steuerfachangestellter und Steuerberater in ferner Spee :smile: , aber das was du dort in deiner Frage formuliert hast, ist viel zu unpräzise, als dass man dafür eine Antwort fällen kann, die Deinen Vorstellungen entspricht.
Ich gehe davon aus, dass Du mit „116000 € verdienen“ eine empfangene Geldleistung für eine erbrachte Leistung meinst. Also simpel ausgedrückt, hast du einen Gegenstand für 116000 Euro verkauft, oder eine Dienstleistung durchgeführt, die mit dem entsprechenden Betrag bezahlt wurde. Pauschal kann man dann leider nicht sagen welcher Umsatzsteuersatz anfällt. Denn hier wird auch von Tätigkeit zu Tätigkeit und in der Art der Lieferung, bzw. Leistung unterschieden, ob freiberuflich oder nicht…
Gehen wir der Einfachheit halber mal davon aus, dass das Entgeld mit 16% besteuert wurde und dass -abgezogen der Umsatzsteuer- noch 100000 Euro überblieben. Dieser „Umsatz“ ist jedoch neben den anderen Einkünften in der Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Auch hier ist wieder von großer Bedeutung, wer diesen Umsatz erzielt hat. So kann man je nach Art Einkünfte verschiedene Ausgaben, die direkt oder indirekt mit der Erzielung dieser Einkünfte zusammenhingen, gegen diesen Betrag anrechnen; also das zu versteuernde Einkommen mindern, durch z.B. Werbungskosten, oder Sonderausgaben.

Diese Ausführung ist ohne Gewähr und erhebt keinerlei Anspruch auf vollständige Richtigkeit, dafür bin ich zu frisch im Geschäft. Aber wenn Du Deine Fragen ein wenig präziser formulieren würdest, versuche ich gerne sie korrekt zu beantworten. Für mich ist sowas wie eine Hausaufgabe, die nicht nur Dir weiteres Wissen vermittelt… :smile:

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Levin,

Ungefaehr Pi * Daumen ??? Ganz grob ???

unter diesem Vorbehalt ein Beispiel:

USt, die sich auch beim Überschussrechner auf die lange Sicht nullt, außer Acht gelassen.

Alles aufs Jahr bezogen.

Betriebseinnahmen dann also 100 K€.

Betriebsausgaben seien nicht dramatisch hoch, wie das bei Freiberuflern in der Nähe zum Freelancer oft der Fall ist. Annahme: 2 K€.

Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit dann 98 K€.

Andere Einkünfte seien Null.

Sonderausgaben seien 6 K€, Außergewöhnliche Belastungen seien Null.

Zu versteuerndes Einkommen dann also 92 K€.

Damit liegen wir im Fall eines Unverheirateten bei (0,42 * 92.000) - 7.914, also 30.726 € ESt. Dazu kommt der Solidaritätszuschlag in Höhe von 1.690 € und ggf. Kirchensteuer.

Im gegebenen Beispiel nimmt ein StB, grob gerechnet, wenn er aus vorgelegten (verwertbaren!) Aufzeichnungen eine Überschussrechnung destilliert und die Steuererklärungen erstellt:

  • Überschussrechnung: etwa 350 €
  • Umsatzsteuererklärung: etwa 200 €
  • Einkommensteuererklärung: etwa 400 €

Die Beträge sind übern Daumen aus der Mitte des jeweiligen Rahmens gegriffen, den die StB-Gebührenverordnung vorgibt. Die ziemlich hoch erscheinenden Werte ergeben sich aus den relativ hohen Gegenstandswerten. Besonders viel Arbeit ist an den Aufgaben nicht dran, es kann sich durchaus ein StB finden, der eher im unteren Bereich des Rahmens bleibt und die ganze Kiste für sowas wie 600 €, etwa ein Manntag, durchzieht. Auch dieser Markt ist am Rutschen, das eröffnet Verhandlungsspielraum.

Schöne Grüße

MM