Hallo Levin,
Ungefaehr Pi * Daumen ??? Ganz grob ???
unter diesem Vorbehalt ein Beispiel:
USt, die sich auch beim Überschussrechner auf die lange Sicht nullt, außer Acht gelassen.
Alles aufs Jahr bezogen.
Betriebseinnahmen dann also 100 K€.
Betriebsausgaben seien nicht dramatisch hoch, wie das bei Freiberuflern in der Nähe zum Freelancer oft der Fall ist. Annahme: 2 K€.
Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit dann 98 K€.
Andere Einkünfte seien Null.
Sonderausgaben seien 6 K€, Außergewöhnliche Belastungen seien Null.
Zu versteuerndes Einkommen dann also 92 K€.
Damit liegen wir im Fall eines Unverheirateten bei (0,42 * 92.000) - 7.914, also 30.726 € ESt. Dazu kommt der Solidaritätszuschlag in Höhe von 1.690 € und ggf. Kirchensteuer.
Im gegebenen Beispiel nimmt ein StB, grob gerechnet, wenn er aus vorgelegten (verwertbaren!) Aufzeichnungen eine Überschussrechnung destilliert und die Steuererklärungen erstellt:
- Überschussrechnung: etwa 350 €
- Umsatzsteuererklärung: etwa 200 €
- Einkommensteuererklärung: etwa 400 €
Die Beträge sind übern Daumen aus der Mitte des jeweiligen Rahmens gegriffen, den die StB-Gebührenverordnung vorgibt. Die ziemlich hoch erscheinenden Werte ergeben sich aus den relativ hohen Gegenstandswerten. Besonders viel Arbeit ist an den Aufgaben nicht dran, es kann sich durchaus ein StB finden, der eher im unteren Bereich des Rahmens bleibt und die ganze Kiste für sowas wie 600 €, etwa ein Manntag, durchzieht. Auch dieser Markt ist am Rutschen, das eröffnet Verhandlungsspielraum.
Schöne Grüße
MM