Wieviel ist erlaubt?

Ein Mitarbeiter in einem Hotel muss sich mit sehr viel herumschlagen und oft wird in der Gastronomie das Arbeitsrechtmit Füßen getreten. Nun soll ein Angestellter in einer Woche mehrer Schichtwechsel hinnehmen, so das fast kein normaler Schlaf mehr möglich ist. Er arbeitet in drei Schichten (06:00 - 14:00; 14:00 - 22:00; 22:00 - 06:00). Gibt es irgendwelche gesetzlichen Richtlinien wieviele Schichtwechsel wöchentlich erlaubt sind und wie sieht es mit freien Tagen nach der Nachtschicht aus? 3 Schichtwechsel in der Woche sind keine Seltenheit. Von Überstunden, etc. will ich hier gar nicht erst anfangen…

Hallo,

erst einmal sollte der AN einen Blick auf folgende Seite werfen:

http://www.rechtsrat.ws/tarif/branchen/hotel.htm

Dort kann sich ergeben, dass ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag auf sein Arbeitsverhältnis Anwendung findet, z.B. in Ba-Wü dieser hier:

http://www.steuerberater-opitz.de/gaststaetten%20man…

Und dieser enthält wiederum Regeln zur Arbeitszeit, zur Ruhezeit nach Nachtarbeit und Ruhetagen, allerdings darüber hinaus augenscheinlich nichts, was Wechselschichten innerhalb der gleichen Woche grundsätzlich entgegenstehen würde. Genau gelesen habe ich ihn aber noch nicht.

VG
EK

Danke erst mal für die Antwort,

leider bringt mir die Antwort noch nichts, da der jenige zu Beginn des Arbeitsverhältnisses unterschrieben hat, dass der AG tariflich nicht gebunden ist und sich auf das ArbZG verlassen muss. Leider blickt er da nicht so ganz durch.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

leider bringt mir die Antwort noch nichts, da der jenige zu
Beginn des Arbeitsverhältnisses unterschrieben hat, dass der
AG tariflich nicht gebunden ist und sich auf das ArbZG
verlassen muss. Leider blickt er da nicht so ganz durch.

dann hilft dir vielleicht das Arbeitszeitgesetz weiter:
http://bundesrecht.juris.de/arbzg/BJNR117100994.html…
http://bundesrecht.juris.de/arbzg/__3.html
http://bundesrecht.juris.de/arbzg/__5.html
http://bundesrecht.juris.de/arbzg/__6.html
http://bundesrecht.juris.de/arbzg/__14.html

Um genaueres sagen zu können, bräuchte man ein Beispiel von 2-4 Arbeitswochen

TM

leider bringt mir die Antwort noch nichts, da der jenige zu
Beginn des Arbeitsverhältnisses unterschrieben hat, dass der
AG tariflich nicht gebunden ist und sich auf das ArbZG
verlassen muss. Leider blickt er da nicht so ganz durch.

Im Gegenteil bringt das eine Menge, denn einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag kann man nicht durch Arbeitsvertrag ausschließen.

VG
EK