Die Bank möchte zur Absicherung des Kontokorrents
eine Grundschuld auf einem Grundstück eintragen
lassen . Entspricht die Höhe der Eintragung dem
Wert meiner Sicherheit für die Bank ?
JA - grundsätzlich kannst Du die Grundschuld auch höher eintragen lassen, dass erspart Dir später Kosten für eine erneute Eintragung ins Grundbuch. Somit kannst Du problemlos bei der Bank das Darlehen erhöhen. Allerdings solltest Du den jeweiligen Zinssatz beachten.
Für die Bank gilt immer nur die Sicherheit im Grundbuch, welche dem Darlehen entspricht, lt. Vertrag, daher kannst Du die Grundschuld auch höher eintragen lassen.
Die Bank wird aufgrund bestimmter Bewertungskriterien einen sogenannten Beleihungswert ermitteln, der für den Wert der Grundschuld maßgeblich sein wird. Dieser Wert liegt gewöhnlich unter dem Verkehrswert (also dem derzeitigen Marktpreis), da es um eine nachhaltige, vorsichtige Wertbestimmung geht.
Je nach dem wie hoch dieser Beleihungswert ist und je nach dem wie weit die Bank diesen Wert ausschöpft kann dies dann als Sicherheit ausreichen. Dies wird aber gemeinhin das jeweilige Kreditinstitut dann mitteilen, nachdem die beschriebene Bewertung stattgefunden hat.
Ich gehe davon aus, dass keine weiteren Lasten auf dem Grundstück liegen (-> Grundbuchauszug des Grundstücks).
Die Bank möchte zur Absicherung des Kontokorrents
eine Grundschuld auf einem Grundstück eintragen
lassen . Entspricht die Höhe der Eintragung dem
Wert meiner Sicherheit für die Bank ?
Die Bank möchte zur Absicherung des Kontokorrents
eine Grundschuld auf einem Grundstück eintragen
lassen . Entspricht die Höhe der Eintragung dem
Wert meiner Sicherheit für die Bank ?
Im Prinzip stimmt das so. Aber, über die mit der Grundschuld eingetragenen Jahreszinsen kann im Verwertungsfall durch die Bank auch eine höhere Summe angefordert werden. Da die Grundschuld über einen Notar eingetragen werden muss, kannst Du Dir alle Einzelheiten im Notartermin erklären lassen.
Um die eingetragene Grundschuld überhaupt als Sicherheit einsetzen zu können, benötigt die Bank von Dir eine „Zweckerklärung für Grundschulden“. In dieser Erklärung gegenüber der Bank definierst Du genau, wofür und in welchem Umfang die Grundschuld haften soll.
Das bedeutet, dass Du eine wesentlich höhere Grundschuld eintragen lassen könntest und erst durch die Zweckerklärung den geringeren Umfang für die Bank festlegst.
Du solltest also genau auf die Formulierung in dieser Zweckerklärung achten.
Viele Grüße
Stephan
Auf den ersten Blick scheint es mir etwas übertrieben zu sein. Es hängt allerdings davon ab, ob und wie hoch die Überziehungen auf dem Kontokorrent sind und welche Erfahrungen die Bank mit dem Kontoinhaber in der Vergangenheit mit der Rückzahlung von Überziehungen gemacht hat. Ich gehe davon aus, dass es nicht nur eine sporadische Überziehung eines Kontokorrents ist, sondern vielmehr ehe eine größere Summe als Kredit. Die Bank wird auf jeden Fall versuchen, bei der Absicherung eine gewisse Risikoquote einzukalkulieren. Bei konkreten Angaben zur Höhe des Kredits, Lage des Grundstücks, Verhalten des Kunden in der Vergangenheit könnte man sicherlich etwas mehr sagen.
Viele Grüße
Die Bank möchte zur Absicherung des Kontokorrents
eine Grundschuld auf einem Grundstück eintragen
lassen . Entspricht die Höhe der Eintragung dem
Wert meiner Sicherheit für die Bank ?
Hallo Janik13,
ich kann den Sinn dieser Frage leider nicht zweifelsfrei verstehen; natürlich hätte die Bank bei einer Verwertung des Grundstückes Anspruch bis zur Höhe der Eintragung, sie muss aber nicht den Kontokorrentkredit in Höhe der Eintragung einrichten. Falls dies nicht hilft, bitte ich um eine exaktere Erklärung des Hintergrundes der Anfrage.
mfg
HJR
Ich kenne die Rechtsgrundlage der Schweiz, die sich vermutlich nicht gross von der Deutschen unterscheiden sollte.
Die Bank möchte zur Sicherstellung ihrer Forderung einen Pfand. Dieses als Schuldbrief auf einer Liegenschaft, der im Grundbuchamt eingetragen wird.
Im Falle einer Insolvenz hat die Bank mit diesem Pfand Vorrecht vor allen anderen Gläubigern.
Der Schuldbrief deckt in der Regel mindestens die Höhe der Schuldforderung ab.
Im Fall der Insolvenz haftet jedoch nicht nur der Schuldbrief für allfällige Forderungen, sondern das ganze Vermögen des Schuldners.
Gruss
Stephan
Die Bank möchte zur Absicherung des Kontokorrents
eine Grundschuld auf einem Grundstück eintragen
lassen . Entspricht die Höhe der Eintragung dem
Wert meiner Sicherheit für die Bank ?
Die Bank möchte zur Absicherung des Kontokorrents
eine Grundschuld auf einem Grundstück eintragen
lassen . Entspricht die Höhe der Eintragung dem
Wert meiner Sicherheit für die Bank ?
Hallo,
die Höhe der Grundschuld sollte sich auf jeden Fall am Wert der zu benötigten Sicherheit orientieren. Meiner Kenntnis nach wird nur ein Prozentsatz der Kreditlinie als Sicherheitswert eingetragen. Üblicherweise beläuft sich dieser auf 60 bis 80 Prozent.
Grobes Beispiel:
Kreditlinie = 100.000 Euro
Grundschuld in Höhe von 60.000 Euro eingetragen
Grüße
Hallo,
nein, die Sicherheit ist i. d. R. auf die Höhe des Kredites beschränkt. Formell haftet zwar die gesamte Grundschuld, über eine sogenannte Zweckerklärung wird aber der Sicherungszweck festgelegt. Achten Sie darauf, nur eine enge Zweckerklärung zu unterschreiben, welche sich auf den Kontokorrentkredit beschränkt.
Die Bank möchte zur Absicherung des Kontokorrents
eine Grundschuld auf einem Grundstück eintragen
lassen . Entspricht die Höhe der Eintragung dem
Wert meiner Sicherheit für die Bank ?
Grundsätzlich entspricht die eingetragene Höhe der Grundschuld auch dem Wert der Sicherheiten (Begrenzt wird dieser Wert nach oben hin durch den Wert der Immobilie).
Durch die Zweckerklärung wird dann geregelt, welche/s Darlehen durch die Grundschuld abgesichert wird/werden. Daher kann die Grundschuld durchaus höher eingetragen werden, als momentan benötigt, um für spätere Kredite keine neue Grundschuld eintragen lassen zu müssen. Ist aber Abwägungssache, weil sich die Notarsgeühren(für die Beglaubigung) nach der einzutragenden Grundschuld richten und daher bei höherem Betrag auch höher ausfallen.
Am besten einfach nochmal den Notar fragen, dafür ist der da.
Gruß,
Kitty
Die Bank möchte zur Absicherung des Kontokorrents
eine Grundschuld auf einem Grundstück eintragen
lassen . Entspricht die Höhe der Eintragung dem
Wert meiner Sicherheit für die Bank ?
Die Bank möchte zur Absicherung des Kontokorrents eine Grundschuld auf einem Grundstück eintragen lassen.
-meinst du mit kontokorrent einen kredit (auch kontokorrentkredit genannt) für eine immobilienfinazierung?
Entspricht die Höhe der Eintragung dem Wert meiner Sicherheit für die Bank ?
-die bank darf eine sicherheit nur zweckgebunden verwenden. auch darf sie nicht größer als deine forderungen sein:
siehe auch: http://www.anwaltskanzlei-menzel.de/aprint.php?id=820
Hallo janik13,
auf was möchtest Du genau hinaus? Ist eine Grundschuld eingetragen, so kann diese unter anderem für die Besicherung eines Kontokorrentkredites herangezogen werden. Eine Grundschuld ist abstrakt, d.h., sie kann auch ohne eine Forderung (im Vergleich zur z.B. Verpfändung) bestehen. Dies bedeutet, die Höhe der Grundschuld (zzgl. eingetragenem Zins) hat zunächst nichts mit dem Kredit oder der Forderung Deiner Bank zu tun. Erst durch eine so genannte Zweckerklärung wird der Kredit oder Kontokorrent mit der Grundschuld verknüpft. Du kannst z.B. eine viel höhere Grundschuld eintragen lassen, als die Kreditsumme Deines Kontokorrentkredites. Dies hat den Vorteil, dass Du bei einem zukünftigen Finanzierungsbedarf gleich eine Sicherheit vorweisen kannst (aber beachten: soweit ich weiß variieren die Kosten mit der Höhe der Grundschuld). Inwieweit die Grundschuld als Sicherheit für die Bank dient hängt von der Zweckerklärung ab. In der Zweckerkärung wird geregelt für welches Konto bzw. welche Verbindlichkeit/Höhe die Grundschuld herangezogen wird. Ob die Grundschuld im Sinne einer Sicherheit für die Bank werthaltig ist, ist eine ganz andere Frage. Dies hängt unter anderem vom Rang der Grundschuld, dem Wert des Grundstückes bzw. des Grundstückes und darauf befindlichem Gebäude ab.
ich denke nicht daß man das 1:1 umrechnen kann.
die bank wird schon prüfen, inwieweit man die sicherheit auch einlösen kann… zum beispiel bei einem verkauf des grundstückes. Es können ja naoch andere Bealstungen oder Hemmnisse das Grundstück schlechter verwertbar werden lassen-- wegerecht u.s.w.
erkundige dich doch direkt bei der bank
hallo,
Die Bank möchte zur Absicherung des Kontokorrents
eine Grundschuld auf einem Grundstück eintragen
lassen.
durchaus machbar und üblich, sollte aber im verhältnis zur höhe des kontokorrentkredits stehen.
heißt im klartext: für einen niedrigen 5stelligen betrag würde ich keine grundschuld eintragen lassen.
warum nicht?
- eintragung von grundschulden ist mit kosten verbunden
- löschung von grundschulden ist mit kosten verbunden
- eingetragene grundschulden gelten i.a. für alle beim gläubiger bestehenden verbindlichkeiten! soll die grundschuld nur und ausschließlich für den kontokorrent eines bestimmten kontos gelten, dann muß das auch so schrifltich festgehalten werden.
Entspricht die Höhe der Eintragung dem
Wert meiner Sicherheit für die Bank?
kann so sein, muß aber nicht. entscheidend ist, was vereinbart wird. i.a. wird die bank die eintragung einer grundschuld verlangen, die betragsmäßig HÖHER liegt als der gewährte kk-kredit. warum ist das so?
nun, der wert der immobilie u/o. des grundstücks könnte wider erwarten sinken. dann ist zwar eine grundschuld eingetragen, es könnte aber sein, daß der erlös (z.b. bei veräußerung oder zwangsverstiegerung) nicht ausreicht, um die schulden zu decken. daher rechnen banken i.a. mit einem „sicherheitspuffer“. wie hoch der ist, ist von bank zu bank verschieden, kommt auch auf die bisherige kontoführung und solvenz an. sollte man also im vorfeld erfragen.
im übrigen ist das gesamte procedere auch stark abhängig davon, welche belastung bereits auf der immobilie/dem grundstück liegt - hiernach bestimmt sich der rang der gläubiger und damit auch die „chance“, bei einer zwangsveräußerung hinsichtlich der foderungen befriedigt zu werden.
saludos, borito
ja, wenn die bank eine grundschuld in höhe von 10.000,00 EUR z.B. eintragen lässt, kann sie bei der verwertung der sicherheit, in diesem falle zwangsversteigerung, auch nur die 10.000,00 EUR einbehalten, den rest müsste sie an den eigentümer auszahlen, wenn es soweit kommen sollte. erhöht sich die forderung der bank muss sie eine neue grundschuld eintragen lassen bzw. die alte erhöhen, wenn die ganze forderung besichert sein soll…
ich hoffe, ich konnte helfen.
lg
Die Bank möchte zur Absicherung des Kontokorrents
eine Grundschuld auf einem Grundstück eintragen
lassen . Entspricht die Höhe der Eintragung dem
Wert meiner Sicherheit für die Bank ?
Hallo,
spontan würde ich sagen, dass die Eintragung einer Grundschuld auf ein Grundstück in keinem Verhältnis zu einer Absicherung eines Kontokorrentkontos steht. Normalerweise werden Dispokredite ja nur in der Höhe von ca. 2-3 Monatsgehältern gegeben und können so auch in absehbarer Zeit zurück gezahlt werden.
Wenn du aber zum Beispiel einen höheren Dispo hast als Geschäftskunde kann man durchaus Sicherheiten verlangen. Man muss hier aber auch überlegen, ob das die beste Finanzierungslösung ist. Evtl. kann auch ein entsprechendes Sparguthaben als Sicherheit angegeben werden.
Viele Grüße
Sandra