Wieviel Jahre Arbeitnehmer um Rente zu erh.?

Hallo,

folgender Sachverhalt:

ein nun seit langer Zeit Gewerbetreibender überlegt was wohl die „Rente“ mal für ihn bringt.

Problem: er war Arbeitnehmer von 1974 bis 1986 = 12 Jahre in der DDR, seit dem Gewerbetreibender, der keine Einzahlungen zur BfA leistete (nicht zwang, nicht freiwillig).

Frage 1: Ab wieviel Jahren Einzahlungen erhält eine Frau, und ab welchem Lebensjahr einen Rentenanspruch

Frage 2: Wie wirkt sich die Grundsicherung aus, wenn man nur die Mindestzeit einzahlte, wirkt dann das Grundsicherungsgesetz quasie zu einer „mindestrente“, wenn man sonst kein Geld hat?

Danke für Hinweise, am besten mit §§-Angaben zum Nachlesen.

der showbee

Hallo,

folgender Sachverhalt:

ein nun seit langer Zeit Gewerbetreibender überlegt was wohl
die „Rente“ mal für ihn bringt.

Problem: er war Arbeitnehmer von 1974 bis 1986 = 12 Jahre in
der DDR, seit dem Gewerbetreibender, der keine Einzahlungen
zur BfA leistete (nicht zwang, nicht freiwillig).

Frage 1: Ab wieviel Jahren Einzahlungen erhält eine Frau, und
ab welchem Lebensjahr einen Rentenanspruch

Renten sind zwar nicht mein spezialgebiet, aber ich kann dir ein paar paragraphen aus dem SGB VI nennen.
regelaltersrente erhält man nach erfüllung der allgemeinen wartezeit von 5 jahren. § 50 SGB VI
Dann gibts da noch die altersrente für frauen, die setzt ab 60 jahren ein. § 33 Abs. 2 Nr. 6 SGB VI.
da gibts noch mehr im SGB VI, aber wie gesagt, ich bin in renten nicht so der profi.

Frage 2: Wie wirkt sich die Grundsicherung aus, wenn man nur
die Mindestzeit einzahlte, wirkt dann das
Grundsicherungsgesetz quasie zu einer „mindestrente“, wenn man
sonst kein Geld hat?

dat weiß isch nu gar nischt. mußte warten was die andern sagen…sorry.

Danke für Hinweise, am besten mit §§-Angaben zum Nachlesen.

der showbee

die makea

Hallo Showbee,

Frauen, die vor dem 01.01.1952 geboren sind können grundsätzlich mit Vollendung des 60. Lebensjahres in Rente gehen. Neben diesen zwei Voraussetzungen müssen noch folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Die Wartezeit von 15 Jahren muss erfüllt sein. Hierauf werden Beitragszeiten und Ersatzzeiten angerechnet.

UND

Nach Vollendung des 40. Lebensjahres müssen mehr als 10 Jahre an PFLICHTbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorliegen!

Mittlerweile dürfte bei fast allen Frauen eine Anhebung der Altersgrenzen erfolgen oder bei Verzicht hierauf der entsprechende Abschlag fällig werden. Diese Rentenart dürfte des Weiteren ein Auslaufmodell sein (Geburt vor 01.01.1952 vorgeschrieben), da es bis jetzt noch keine Folgevorschrift gibt.

Rechtsgrundlagen: §§ 237 a, 243 b, 244 SGB VI.

So, nun zur Grundsicherung. Die Grundsicherung ist grundsätzlich keine Mindestrente! Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz können gezahlt werden, wenn das monatliche Einkommen 844,00 EUR nicht übersteigt. Zu beachten ist, dass auch das Einkommen des Ehegatten berücksichtigt wird. Ebenfalls berücksichtigt werden alle vorhandenen Vermögensarten (z. B. Sparbücher). Hierfür gibt es einen gewissen Freibetrag, der jedoch nicht sehr hoch ist (ich glaube so ca. 2500 EUR).

Einen Vorteil hat die Grundsicherung: Das Einkommen der Kinder wird nur sehr selten berücksichtigt, da deren Einkommen jährlich 100.000 EUR übersteigen müsste.

Viele Grüße
Florian

Zusatzfrage zu dem Thema
Hallo,
ich lese gerade die Angaben

Die Wartezeit von 15 Jahren muss erfüllt sein. Hierauf werden Beitragszeiten und Ersatzzeiten angerechnet.

UND

Nach Vollendung des 40. Lebensjahres müssen mehr als 10 Jahre an PFLICHTbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorliegen!

Heißt das wenn ich nach meinem 40 Lebensjahr nur 8 Jahre Beitrag zahle bekomme ich nichts ??
Wenn ich mit 60 Jahren weniger als 15 Jahre eingezahlt habe bekomme ich ebenfalls keine Rente ???

Vielen Dank für Eure Antworten Gudrun

Heißt das wenn ich nach meinem 40 Lebensjahr nur 8 Jahre
Beitrag zahle bekomme ich nichts ??
Wenn ich mit 60 Jahren weniger als 15 Jahre eingezahlt habe
bekomme ich ebenfalls keine Rente ???

Hallo Gudrun,

richtig. Wenn eine der beiden Voraussetzungen nicht erfüllt ist, besteht kein Anspruch auf die Altersrente für Frauen.

Man müsste dann ggf. schauen, ob eine Altersrente für langjährig Versicherte mit 63 Jahren oder letztenendes eine Regaltersrente mit 65 Jahren bezogen werden kann.

Viele Grüße
Florian