Wieviel Kaution darf man zurückbehalten ?

Hallo,

wir wollten an dieser Stelle kurz anfragen, wieviel Kaution man zurückbehalten darf, wenn der Mieter, der auszieht nicht streicht (obwohl zugesagt) und die Löcher in der Wand nicht zugipst?

Es handelt sich um eine WG, in der unser Mitbew. gerade rausgeschmissen wurde (Miete nicht gezahlt, zu zweit gewohnt etc. etc.) und die Kaution 880 DM betrug.

Mikt freundlichen Grüßen,

die restlichen 5 - in Hoffnung auf bessere Mitbewohner…:smile:

frag doch mal einen Maler, was der dafür nimmt,wenn er das Zimmer streichen sollte.
Meike

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Hi,

rechtlich gesehen nicht eine müde Mark, denn die Kaution erhält der Vermieter. Wenn nun der (Unter-) Mietvertrag mit Euch geschlossen wurde (also einer von Euch der Mieter ist, die anderen Untermieter), dann behaltet das ganze Geld. Soll der miese Kerl mal klagen!

Letztendlich geht es nur darum: Beschädigung von fremden Eigentum. Hierbei ist nicht gemeint, das die Mietsache logischerweise altert, hier sind die Nutzungsschäden gemeint. Also besagte Löcher in der Wand, das Streichen, eventuell beschädigter Teppichbelag. Guckt mal intensiv in den Mietvertrag. Was sind die Pflichten des Mieters während der Mietzeit (Schönheitsreparaturen, Fristen für Renovierung).

Denkt bitte daran, der eigentliche Vermieter macht Euch als letzte Mieter verantwortlich!

Zum Schluß, genauere Infos per vertrauliche email (fragt bitte direkt an, wenn noch Bedarf). Bin Hausmeister und für solche Sachen verantwortlich (Wohnungsübergabe etc.). Habe einige Erfahrung in Rechtsstreitigkeiten.

André