Wieviel Kaution darf zurückbehalten werden ?

Hallo

angenommen ein Mieter mietet eine Wohnung. Bei Einzug muss er 3 Monatsmieten a 500 Euro Kaltmiete ( 1500 gesamt ) bezahlen.

Er Wohnt ca. 4 Jahre in der Wohnung. Jedes Jahr muss er eine kleine Nebenkostennachzahlung von 150 Euro tätigen ( + - 15 Euro ).

Nun hat er die Wohnung gekündigt und zieht aus. Da er in der neuen Wohnung ebenfalls wieder Kaution zahlen muss, hätte er gerne von seinem Nochvermieter die Kaution wieder.

Der Vermieter möchte aber 50% der Kaution behalten ( für Nachzahlung, etwaige anfallende Reparaturen, etc. ).

Der Mieter finder diese Summe sehr überhöht und fordert mindestens 75 % zurück.

Wieviel Kaution darf der Vermieter behalten ? Und wie lange darf er sie zurückhalten ? Was sollte der Mieter tun um an sein Geld zu kommen ?

Gruß

Hallo

huhu

Er Wohnt ca. 4 Jahre in der Wohnung. Jedes Jahr muss er eine
kleine Nebenkostennachzahlung von 150 Euro tätigen ( + - 15
Euro ).

Der Vermieter möchte aber 50% der Kaution behalten ( für
Nachzahlung, etwaige anfallende Reparaturen, etc. )

Jo darf er, aber die Reperaturen sollten in einen Übnergabeprotokoll aufgenommen werden und nicht einfach Pauschal angeführt werden

Wieviel Kaution darf der Vermieter behalten ?

:Und wie lange darf er sie zurückhalten ?
100 % der Summe bis 6 Monate, wegen sogenannter versteckten Mängel.

Danach darf er nur noch einen angemessenen Teil für die nebenkostenabrechnung einbehalten, solange bis die Abrechnung erstellt wurde bzw, bis die Abrechnungsfrist verstrichen ist.

cu

100 % der Summe bis 6 Monate, wegen sogenannter versteckten
Mängel.

Ein Übergabeprotokoll wurde erstellt. Keine Mängel. Die Wohnung ist in gutem Zustand.

Kann der Vermieter hier eine angemessene Summe zurückverlangen ? 1500 Euro für 6 Monate ist ziemlich hoch, für das das der Mieter max 150 Euro im Jahr Nachzahlung hatte. Hier ist der Mieter ja gnadenlos im Nachteil

MfG

Von der anderen Vertragsseite aus gesehen könnte man auch sagen:
Hier ist der Mieter mal nicht gnadenlos im Vorteil.
Es kommt halt immer darauf an von wo aus man eine Sache betrachtet.

vnA