ich habe eine Frage zu folgedem Sachverhalt, mit dem ich mich leider überhaupt nicht auskenne.
Eine Wohnung wurde für 6 Monate untervermietet (Oktober - April). Die Kaution in Höhe von 1100 EUR wurde angelegt und der Zinssatz beträgt 0,6 %.
Muss der Vermieter nur die Zinsen zurückzahlen, die er beim Jahresabschluss erhalten hat oder muss man für die gesamten 6 Monate den Zinssatz errechnen?
Hallo
die Kaution wird vom Vermieter verlangt um Schäden in der Wohnung, schuldige Mieten und sonstiges zu begleichen.Wenn alles der vorgesehenen Ordnung entspricht muss der Vermieter dir die Kaution plus 6Monatszinsen abzüglich Steuern überweisen.
herzlichst wanza.
Also bei uns war das so, das er die Zinsen für den Zeitraum wo das Geld angelegt war uns auszahlen mußte.ca 4 Jahre.
Bei dir ist es wohl dann der Zeitraum vom 6 monaten.
Hallo:
Grundsätzlich ist das so, das der Vermieter die Kaution auf ein seperates Konto anlegt und bei auszug in vollem Umfang zurückerstattet incl. erbrachter Zinsen für den Zeitraum, sofern keine Schäden in der Mietsache festgestellt wurden für die die Kaution aufgebraucht werden kann.
Hoffe das hilft Ihnen weiter
mfg
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das hilft mir alles weiter, vielen Dank dafür! Nur bin ich mir nun nicht sicher ob ich richtig gerechnet habe. Ich komme auf Zinsen in Höhe von 3,3 EUR.
(Z= K x p x t/ 100 x 360)
Hallo,
im prinzip stimmt das. Es wird wohl noch der ein oder andere Cent als Zinseszins dazu kommen, aber mit 3,50€ oder großzügig 4€ bist auf der sicheren Seite
mfg
leider kann ich dir da nicht weiter helfen.
Ich habe das große Glück, dass mein voriger und auch jetziger Vermieter keine Kaution verlangt haben.
Pauschal würde ich aber sagen, dass er es so zurückzahlen müsste wie auch die Bank es täte wenn man ein Sparbuch kündigt - da würden die Zinsen genau berechnet.
Viel Erflolg
Hallo, gleich vorab: mit der Nebenkostenabrechnung hat die Kaution nichts zu tun, da sie eine Sicherheitsleistung für Wohnungsschäden darstellt. Der Vermieter (VM) muss nach der Wohnungsübergabe (wenn der Mieter auszieht) die Kaution nach folgender Regel abrechnen: (Anfangsbetrag plus bis zum Stichtag aufgelaufene Zinsen) minus evtl. Abzug wegen Schäden an der Wohnung= Auszahlungsbetrag. -Solange die Kaution auf dem Konto des VM liegt, muß sie verzinst werden, den Zinsgewinn darf der VM nicht behalten-
Hoffe ich konnte weiterhelfen, Gruß Achim
wenn ich das richtig verstanden haben, hast Du die Kaution auf Deinen Namen angelegt. Wenn Du keine Forderungen mehr an den Mieter hast, müsstest Du die Anlage nach meinem Kenntnisstand auflösen. Den Betrag der zur Auszahlung kommt (einschließlich Zinsen bis April)musst Du an den Mieter überweisen. Solltest Du die Anlage nicht als Mietkautionskonto angelegt haben und möchtest Du sie nicht auflösen, kannst Du die Kaution auch aus eigenen Mitteln zurückzahlen. Aber auch hier würde ich die Zinsen bis zum Tag der Rückzahlung bei der Bank erfragen und den Betrag einschließlich Zinsen bis April überweisen.