Wieviel km darf ein Kfz gelaufen haben ?

Wieviel km darf ein Kfz gelaufen haben, damit er noch als Neuwagen gilt.
Vielleicht hat ja einer Ahnung und weiss wo das steht.

Ich habe mir ein Auto gekauft, einen Leasingvertrag für Neuwagen unterschrieben.
Bei der Abholung des Kfzstellte sich heraus, dass der Wagen schon 2500 km gelaufen war.

Wer kann mir helfen ?

Der gilt nicht mehr als Neuwagen. Ein Neuwagen steht mit 0 Km da.
Bei dir geht er als Tageszulassung durch.
Das heisst der müsste günstiger sein als ein Neuwagen.
Nochmal nachfragen.
Lg

Schau mal hier rein - Gruß Buscho

http://www.gutefrage.net/frage/neuwagen-kilometer

Also rechtlich neu heist ungebraucht nicht zum nutzen in betrieb gesetzt. nur zum testen bei der Produktion und zum Transport bei den Wagen die ich gesehen habe wahren zwischen 25 und 100 Km gelaufen alles ander würde ich als gebraucht ablehnen.

  1. Annahme der wahre Verweigern keinen Lieferschein unterschreiben.
  2. frist setzen bis wann der Wagen neu vor deinen füßen steht ( schriftlich )so ca. 14 Tage
  3. Leasingvertrag lösen Aufrund von nichterfüllung Neuwagen.
  4. zum ADAC gehen und um rechtshilfe bitten ein Brief an den vertragsgegner müsste in diesem fall reichen.
  5. Nicht ins Boxhorn jagen lassen

das wichtigste ist das du nicht mit dem Wagen fährst (nutzt) denn dann ist der vertragspartner in der pflicht den wagen neu vor deine Füße zu stellen… wenn der schon zugelassen ist ist das nicht dein Problem besitzer ist der Händler… der muss dir einen Neuwagen besorgen … keine Tageszulassung und kein Testfahrzeug erkundige dich in der KFZ stelle ob der schon mal zugelassen wurde.
wenn du Ihn schon genutzt hast ( Wahre abgenommen ) kannst eigentlich nur auf wertminderung pledieren dazu musst du den Händer dazu bringen dir das zu bestätigen das der neuwagen 2500 Km auf der uhr hat.wie du Ihn bekommen hast… ach ja … der hersteller kann dem Händler mächtig eine mitgeben … beschwer dich mal bei denen … da genügt ein Anruf …

ein paar links
http://de.wikipedia.org/wiki/Neuwagen
http://ww2.autoscout24.at/service/glossary.aspx unter n

Tageszulassung = Neuwagen nicht gefahren !!
Vorführfazeug = Gebrauchtwagen mit voller garantie

für Überführungsfahrten werden im werk so ca 10 l Sprit eingefüllt das sollte also reichen …wenn nachgefüllt wird ist es meienr meinung ein gebrauchter…

laut BGB bleibt der Wagen solange eigentum

das heißt wennst einen Neuwagen Kaufst