Wieviel kostet eine Übersetzungslizenz?

Ubersetzungslizenzen für Literatur,

muss man vom jeweiligen Verlag der das Original herausbrachte, einlösen, wenn der Schriftsteller, schon seit 80 Jahren oder mehr nicht mehr lebt?
Wenn dann, wie verhandelt man als Privatperson mit dem Verlag, welche Kriterien sind massgebend und in welcher Höhe bewegen sich die Kostenansprüche des Herausgebers.
Gibt es konkrete Zahlen? Wo kann man diese finden?

Es wäre schön hierzu genaueres erfahren zu können. Kennt sich jemand damit aus?

Hallo! ob es überhaupt noch ein Urheberrecht gibt richtet sich nach dem UrhRechtsgesetz… Die Lizenz ist ggf. eine Verhandlungssache, hängt im Zweifel von der Beliebtheit bzw. dem zu erwartenden Gewinn ab… - mir stellt sich die Frage ob jemand ohne Vorkenntnisse eine Übersetzung selbst verlegen sollte und sich mit dem „Originalverlag“ schlimmstenfalls in die Wolle kriegt oder ob er die Übersetzung für eben diesen Verlag als Dienstleistung macht und der Verlag das Buch verlegt… Wegen dem Risiko wird der Gewinn auch mehr beim Verlag sein, als Werkvertragsnehmer kann man aber streitfrei einen Lohn einstreichen, ob sich das Buch nun verkauft oder nicht :smile:) cu kai

Hallo Kai,
Danke schön für die schnelle Antwort.
Der Autor ist aus dem 19.ten Jahrhundert. Mit dem Verlag des Originals müsse eine Übereinstimmung, vertraglich festgehalten werden zu der Übersetzungslizenz. Könnte man diese in Margen anlegen und wie hoch, könnte man irgendwo Orientierungswerte: von Höhe… und bis Höhe… diesbezüglich finden?

Ja, als Dienstleister eines Verlags, wäre es schön. Allerdings, müsste man diesen auch finden. Denn der Verlag der Interesse daran zeigte, war weder bereit diese zu Übernehmen, noch einen drtitten einzuschalten, der dies übernehmen hätte wollen?!

Weis jemand wie das weiter gehen könnte?
Thx
mire

Hallo!

Margen für Lizenzwerte wird Dir niemand sagen können, schon gar nicht ohne jede Detailinfo - was sich aber hier im Brett ja beisst :smile:)

Ich gehe aber davon aus, dass eine Lizenz für einen Bestseller in den USA ganz anders zu sehen sein wird als eine Lizenz für sagen wir eine Doktorarbeit eines armenischen Reisforschers, dessen bahnbrechende Arbeit über den Reiswurzelbohrer noch heut auf seine deutschsprachige Kleinauflage wartet… - da kann es nicht EINE Marge geben…

Wenn nicht zu befürchten ist/zu sein scheint, dass ein Verlag da das grosse Geschäft wittert - und nach UrHG das Urheberrecht nicht sowieso schon erloschen ist (19. Jhd = wann ist der Autor gestorben?) soll der Verlag doch a) Auskunft darüber geben ob er im Besitz des Urheberrechts ist und b) was er für eine Übersetzungslizenz haben will. Wer die Übersetzung dann veröffentlicht ist ja noch ne andere Sache…

Wenn der Verlag sagen wir eine Mio Eur haben will, hat sich das Thema ja wahrscheinlich eh eredigt…

Wenn der Verlag „tierlieb“ ist, verlangt er nur einen Vermerk „mit freundlicher Genehmigung des …“ - die Wahrheit liegt dazwischen; wo genau wäre wohl am einfachsten DORT zu erfragen…

cu kai