Wieviel kostet es einen Marder jagen zu lassen?

Hi!

Folgendes Problem:
In meiner Gegend gibt es einen Marder der ständig auf allen Autos nachts rumspringt und widerliche Spuren hinterlässt. Ich habe mein Auto teilweise schon sehr weit weg abgestellt, was aber rein garnichts gebracht hat.

Jetzt würde ich ihn gerne von einem Profi beseitigen lassen. Ich habe im Inet schon ein paar Infos dazu gefunden, die sich aber teilweise widersprechen. Scheinbar ist die Handhabung in jedem Bundesland oder Gemeinde anders.

Ich weiß, dass sobald ein Marder sein Revier verlässt, sofort der nächste kommt. Aber ich hoffe dann auf einen, der nicht oder zumindest nicht so oft auf Autos springt. Und wenn, dann zumindest nicht dauernd auf meinem.

Weiß jemand, ob man einen Marder in München jetzt zu dieser Jahreszeit von einem Jäger fangen lassen kann? Interessant wären dabei auch die Kosten.

Danke schonmal.

Hallo VioCarlo,

auf Antrag der betroffenen Grundeigentümer bei der zuständigen Jagdbehörde http://www.jagd-bayern.eu/Jagdbehoerden.117.0.html dem Vernehmen nach zeitlich begrenzt in Ausnahmefällen (Gefahrenabwehr).

Ansonsten gilt, dass Wildtiere in befriedeten Gebieten (Stadtgebiet) generell nicht bejagt werden:

http://www.muenchen.de/Rathaus/kvr/ordnung/jagd_fisc…

Also ich lese da nirgendwo etwas von einer Ausnahme für gebeutelte Autobesitzer, sorry.

Herzliche Grüße

Annie

In meiner Gegend gibt es einen Marder der ständig auf allen
Autos nachts rumspringt und widerliche Spuren hinterlässt.

Hallo,

freu dich: die meisten Probleme mit Mardern bestehen in angenagten Brems- und Kühlwasserleitungen und führen zum Totalausfall des Autos.

Wenn du nur Tapser auf der Kühlerhaube hast, tippe ich allerdings eher auf Nachbars Katze.

Gruss Reinhard

Hallo Annie,

Ansonsten gilt, dass Wildtiere in befriedeten Gebieten
(Stadtgebiet) generell nicht bejagt werden:

dies bezieht sich jedoch nur aufs Schießen - dies ist aus Sicherheitsgründen in befriedeten Gebieten nicht erlaubt.
Fallen dürfen aber (natürlich auch nur vom Jäger!) aufgestellt werden.

Wie aber bereits erwähnt: Das Einfangen des Marders nutzt in der Regel nichts, da das frei gewordene Revier meist neu besetzt wird.

Was aktuell aber die Fallenstellerei behindern dürfte: die Schonzeit für die Tiere reicht von März bis Mitte Oktober.

Viele Grüße,
Nina

Huhu

Ich weiß, dass sobald ein Marder sein Revier verlässt, sofort
der nächste kommt. Aber ich hoffe dann auf einen, der nicht
oder zumindest nicht so oft auf Autos springt

…sondern lieber die Kabel anknabbert?
Also ich weiß nicht, es gibt schlimmeres als Tapsen auf dem Auto. Wenns dich so stört, wäre dein Auto vielleicht in einer Garage besser aufgehoben? Oder mach halt so einen Schoner drauf.
Asl nächstes sollen die Tauebn weg, weil sie aufs Auto kacken, dann kann man noch die Birken umhauen, weil die im Frühjahr immer alles so gelb bestäuben usw…
Mir fehlt ein bisschen das Verständnis für dieses „Problem“… Kabelanknabbereien, Kratzer usw… alles verständlich. Aber wegen „hässlichen Tapsen“… fällt mir nichts mehr ein.

Wie gesagt, selbst wenn du den Marder jetzt wegfängst, kommt ruckzuck der nächste. Und wer weiß, was der für Macken hat…

kopfschüttelnde Grüße
Aj

Hall VinoCarlo

Dier Jagd auf Marder unterliegt dem Jagdrecht. Das heißt:

  1. Zur Zeit ist Schonzeit, auch in Bayern.
  2. Jagd, auch mit Fallen, ist, anders als bisher genannt, in befriedetem Bezirk nicht gestattet. Für Ausnahmen ist die Untere Naturschutzbehörde zuständig, bei der ein Antrag eingereicht werden kann. Diese wird gegeben zur Abwehr von erheblichem Schadensfall oder im Zuge der Gefahrenabwehr. Ich denke nicht, daß das gegeben ist.
  3. Die Auslobung von Prämien für das Erlegen von Wildtieren ist streng untersagt und zieht hohe Strafen nach sich! Einzige Ausnahme gilt wiederum dder Schadabwehr und ist nur durch die zuständige Behörde zulässig.

Das einzige, was dauerhaft hilft sind Vergrämungsmaßnahmen. Die sind gar nicht teuer und der Marder muß nicht erlegt werden. Bei mir halten frische Hundehaare unter der Motorhaube die Marder ganz gut ab.

Gruß
Andreas

Hallo Andreas,

  1. Jagd, auch mit Fallen, ist, anders als bisher genannt, in
    befriedetem Bezirk nicht gestattet. Für Ausnahmen ist die
    Untere Naturschutzbehörde zuständig, bei der ein Antrag
    eingereicht werden kann. Diese wird gegeben zur Abwehr von
    erheblichem Schadensfall oder im Zuge der Gefahrenabwehr. Ich
    denke nicht, daß das gegeben ist.

danke für die Korrektur - ich hatte das fälschlicherweise anders in
Erinnerung.

Und volle Zustimmung für alles!

Viele Grüße,
Nina