ich habe einen Volstreckungsbescheid gegen eine Privatperson erwirkt. Der geforderte Betrag beläuft sich auf 370€. Ich kann jetzt einen Gerichtsvollzieher beauftragen muss aber die Kosten für diesen vorstrecken.
Kann mir jemand von euch sagen mit wieviel ich ungefähr rechnen muss? Gibt es da Erfahrungswerte?
Weil wenns nichts zu pfänden gibt bleibe ich auf den Kosten sitzen und dann werfe ich schlechtem geld auch noch gutes hinterher.
die Beträge variieren je nach Entfernung (Wegegeld)und nach Ergebnis
(z.B. erfolglose Pfändung oder Nichtermittlung, o.ä.). Insofern zwischen
ca. 15 Euro bis ca. 30 Euro.
Wenn man die Bankverbindung oder den Arbeitgeber kennt, ist es oft effizienter, einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß beim Amtsgericht zu erwirken, damit Leistungen von Drittschuldnern gepfändet werden.
Dies nur als Hinweis.