Wieviel laute musik und wie oft/wann ist zulässig?

hallo

eine person die in miete wohnt hat z. zt ein problem mit seinen neuen nachbarn.

in die nachbar wohnung der person sind 2 neue mieter ( pärchen ) eingezogen. diese beiden halten nicht viel von ruhe.

ständig, zu verschiedenen uhrzeiten wird die musik laut gedreht und das auch mal bis spät in die nacht hinein.

die person ist mit sicherheit auch „mal“ laut und bestimmt nicht penipel, aber was die nachbarn der person treiben ist schon etwas arg.

was für rechtliche möglichkeiten hat die person ? wie oft darf man musik lauf aufdrehen ? und zu welchen zeiten ? wie lange ?

Hallo,

das ist ein immerwiederkehrendes Thema, deshalb ganz kurz…
auf wer-weiss-was (auch über die Archivsuche zu finden):
http://www.google.de/search?as_q=ruhest%C3%B6rung&hl…

http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/mietertipps…
http://www.juraforum.de/lexikon/Ruhest%C3%B6rung
http://www.3sat.de/3sat.php?http://www.3sat.de/speci…

Was der Vermieter machen kann:
http://www.vnr.de/artikel/L%C3%A4rmbel%C3%A4stigung+…

Gruß
Maja

polizei ?
also kann die person nicht einfach bei lauter musik die polizei rufen ? mit den nachbarn reden bringt der person nichts. für die ist die musik angemessen laut.

der vermieter reagiert hier auch nicht.

Hallo,

also kann die person nicht einfach bei lauter musik die
polizei rufen ? mit den nachbarn reden bringt der person
nichts. für die ist die musik angemessen laut.

Ein gestörter Mieter kann selbstverständlich bei Störung der Nachtruhe Polizei oder Ordnungsamt rufen. Das kann, weil Störung der nachtruhe eine Ordnungswidrigkeit ist, auch Bußgelder nach sich ziehen…

der vermieter reagiert hier auch nicht.

Naja, wenn man ihm die Sachlage richtig präsentieren würde, so wie in dem Link von immoscout24 beschrieben würde er schon Interesse haben den Mangel abzustellen.
Man könnte ein Lärmprotokoll anfertigen Zeugen benennen (andere Mieter, Besucher…).Beim VM damit Abstellung des Mangels fordern gegebenenfalls eine Mietminderung in Aussciht stellen. Das zieht man gesschickter Weise mit einem Mieterschutzbund durch, weil die Beweisbarkeit der objektiven Lärmbelästigung nicht ganz einfach ist.

Gruß
Maja