Hallo,nach der Elternzeit halbtags,morgens arbeiten ,wurde abgelehnt,soll von 12-16 uhr arbeiten,hab da aber keinen Kindergartenplatz.es gäbe schon genug(angeblich 10%; sind aber bloß 3%Arbeiter),welche vormittags arbeiten,solle nun als Gegenpart nachmittags arbeiten.Nun mein Fragen: Zählt,das nicht,das ich mittags keine Betreuung finde? Wird man mit Kind echt so bestraft? Die Firma hat mir bewußt mittags angeboten,weil diese die Festangestellte loswerden will. Bin übrigens 20 Jahre in der Firma und war so gut wie nie krank,wird das nicht anerkannt? Wir haben ca 30% Leiharbeiter,deswegen ist auch kein Platz mehr für mich frei.Wieviel %Leiharbeiter darf den der Chef beschäftigen? Hoffenlich weiß jemand Rat,Danke ,viele Grüße
Hallo sambi,
ich weiß nicht, ob es ein Limit für Leiharbeitnehmer im Betrieb gibt.
Zu der Dir angebotenen Arbeitszeit denke ich, dass Du gute Chancen hast, Die genehmere Zeiten durchzusetzen. Guck doch mal im Teilzeit- und Befristungsgesetz nach. Da ist das geregelt.
Schöne Grüße
phantomin
Hallo,
ich muss jetzt erstmal nach Fragen. Welchen Job mit welchen arbeitszeiten hatten sie vor der elternzeit? gibt es diesen noch und wenn ja wie ist er belegt? Wurde eine Teilzeitantrag gestellt? MIt welchen begründung wurde abgelehnt? Welche Branche sind sie gibt es einen betriebsrat oder einen tarufvertrag?
LG
Maike
Leider kann ich Dir keine Antwort darauf geben wieviel Leiharbeiter in einer Firma beschäftigt werden dürfen. Sorry
Hallo,
eine so hingeschmierte Anfrage ist eine Frechheit. Sie haben doch ein ernstes Anliegen, dann stellen Sie bitte Ihre Anfrage seriös und nicht im Telegrammstil. So verstehe ich Sie nicht und will Sie auch nicht verstehen.
MFG
hallo,
also ich sehe das so. Dein Arbeitgeber ist verpflichtet dich nach der Zeit wieder anzustellen, was aber nicht unbedingt heißt, dass er dich auf deinen alten Arbeitsplatz setzen muss. Da er dir ja dort angeblich nicht in deiner möglichen Arbeitszeit entgegenkommt, frage bitte beim Betriebsrat an, ob es so rechtens sein kann. Sage gleich, du bist bereit auch eine andere Tätigkeit zu machen.Auf keinen Wenn, dann sollte er dir kündigen, dann sofort (innerhalb v. 4 Wochen) Klage beim Arbeitsgericht auf Wiedereinstellung einreichen(ist kostenlos)Dein Arbeitgeber weiss, dass es dann Ärger für IHN geben wird. Gruß und virl Glück
Hallo,
das ist eine dumme Sache. Der Arbeitgeber muss schon auf persönliche/soziale Bedürfnisse eingehen. Allerdings kann er Dich nach vereinbarter Kündigungsfrist jederzeit entlassen. Gehe bitte um Arbeitsgericht (kostenlos) und hole Dir genaue Auskunft ein. Viel Glück.
Lg.
Hallo, wenn ich Ihnen sage, dass Sie in Deutschland, wenn Sie sich für Kinder entscheiden „die Arschkarte“ haben, nützt es Ihnen gar nichts. Ihre Kinder werden für den Staat erst dann interessant, wenn diese das Bruttosozialprodukt erarbeiten und insbesondere in die Sozialkassen einzahlen. Sie erhalten dann rd. 80 Euro Rente als Anerkennung Ihrer Lebensleistung in Form von "3 Babyjahren in der Rentenversicherung ").
Leider bin ich in Leiharbeiterquote und ähnlichem nicht so firm, wie Sie dies benötigen.
- Soviel ich weiß, gibt es keine gesetzliche Quote, wieviel Leiharbeiter im Verhältnis zur Stammbelegschaft beschäftigt werden darf. Damit können Sie nicht argumentieren.
- Wenden Sie sich an die Kommune oder einen Kindergartenträger und verlangen, dass Ihr Kind nachmittags betreut wird. Schließlich sind Sie diesbezüglich ein Härtefall.
- Ihren Arbeitgeber werden Sie letztlich nicht zwingen können, Ihnen eine andere Arbeitszeit anzubieten. Eigentlich sollte er auf die Belange der Arbeitnehmer eingehen.
Vielleicht haben Sie Kontakt zur Gewerkschaft, zu einem Gemeinderat oder zur Presse. Vielleicht hilft das.
Gruss Siegfried
Hallo Sambi,
nach der Elternzeit lebt Ihr Vertrag so wieder auf wie Sie die Firma verlassen haben. Wenn Sie vorher Vollzeit beschäftigt waren kann die Firma Ihnen sogar auch wieder eine Vollzeitstelle anbieten. Natürlich haben Sie Anspruch auf eine Teilzeitstelle. Wenn ein Leiharbeitnehmer auf einer Teilzeitstelle sitzt, die Sie ausfüllen könnten würde ich mit dem Betriebsrat Kontakt aufnehmen. Normalerweise gilt der Codex Intern vor Extern.
Wenn Sie nach einem Jahr Elternzeit zurück gekommen sind, haben Sie sogar Anspruch auf Ihren alten Arbeitsplatz - das wird nur schwierig wenn der Arbeitgeber den nicht in eine Teilzeitstelle umwandeln kann.
Bei dem Angebot der Firma sollte natürlich Ihre persönliche Situation mit einfließen, aber das geht nicht immer ohne Kompromisse.
Wenn alle Teilzeitstellen für vormittags schon besetzt sind (u.U. auch mit Müttern in Teilzeit) haben Sie es natürlich schwierig.
Die Dienstjahre zählen in dem Fall nur, wenn es um die Höhe einer Abfindungsleistung geht. Das geht aber nur, wenn die Firma Sie kündigt.
Sie können dann Kündigungsschutzklage einreichen, dann muss die Firma darlegen warum Sie Ihnen ein entsprechendes Angebot unterbreiten konnte. Wie dabei Ihre Gewinnchancen sind kann Ihnen allerdings nur ein Anwalt beantworten.
Ich hoffe ich konnte erstmal helfen. Sonst melden Sie sich bitte wieder!
Hallo Kolleginn,Sie haben Anspruch auf die gleiche Arbeitszeit wie vor der Elternzeit!! Bitte nicht selbst Kündigen, sonst Verlieren Sie nach 20jähriger Betriebszugehörigkeit eine erhebliche Menge von Geld,ca Pro Jahr ein halber Monatslohn mal 2o !! Stellen Sie nochmals einen Schriftlichen Antrag auf eine Änderung der Arbeitszeit,bei Ablehnung gehen Sie Bitte zu einen Rechtsanwalt, auch bei einer Änderungskündigung von Ihren Arbeitgeber!!
Mit Freundlichen Grüssen Klaus Klemenz
Tut mir leid, ich kann da leider nicht weiterhelfen.
Hi,
über wie viel, kann ich dir nicht Sagen. Ich glaube es gibt keine grenze!
Und Ja, fehltage zählen nicht heut zu Tage. Deiner loyalität zählt nicht.
Diese kommenden Frage stelle ich immer wieder hier: Bist du in die Gewerkschaft? Wahrscheinlich nicht. Weil die hätte dir auf paragraph genau für deiner branche gesagt was deiner Recht sind.
Also, bei uns ist es so, mann müss dich wieder aufnehmen zu dem Konditionen du vor die Elternzeit hätte.
Was nun? Wenn die das nicht tun, kannst du sowie so nicht Arbeiten wegen der/die klein! Also, du hast nichts zu verlieren wenn du drohst mit einer Rechtstreit. Gibt es einer betriebsrat in deiner firma, wenn Ja, denn die sind verpflichtet deiner Anligen aufzunehmen.
Auch, es hört sich teuer an, aber vielleicht hast du die voraussetzung auf prozesskostenhilfe, und dann kannst einer Anwalt aufsuchen die dir genau für deiner Branche aufklärt.
weiterhin, wenn du mitglied bei Facebook bist, post deiner frage an ‚project betriebsrat‘
Grüß
Jason
Hallo,
das ist in Deutschland ganz normal,was dir da passiert,und alleine sehr schwer durchzusetzen.Mein Rat an dich ist folgender:
Du wirst sicher bei deinen Unterlagen die mittlerweile wichtigste Versicherung haben,die es in Deutschland gibt,die Rechtsschutzversicherung!!!Mit dieser Police gehst du zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht,und beauftragst diesen für deinen Fall.Der macht das meiner meinung noch so,das es zu ca.90% zu deinen Gunsten ausgeht.
Liebe Grüße vom Fahrer vom alten Schlag