Mal angenommen ein Arbeitnehmer hat am 14.09. seinen letzten Arbeitstag.
Regelmäßig gearbeitet wird von Montag bis Freitag.
In diesem Jahr wären das also von 20 möglichen Arbeitstagen im September 10 Arbeitstage Anwesenheit (bzw. Urlaub).
Ist diesem Arbeitnehmer 14/30 seines Monatslohnes zu zahlen oder die Hälfte? Wie ist Eure Meinung dazu?
Also wenn der neue Arbeitgeber (angenommenerweise Vertrag ab dem 17.09.) auch nur 14/30 bezahlt müsste man dann demzufolge zum A-Amt und sich für den 15.und 16. arbeitslos melden? Und da das 2 Wochenendtage sind sagt der freundliche Beamte: für die 2 Tage zahlen wir nicht?
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Also wenn der neue Arbeitgeber (angenommenerweise Vertrag ab
dem 17.09.) auch nur 14/30 bezahlt müsste man dann demzufolge
zum A-Amt und sich für den 15.und 16. arbeitslos melden?
Nein!
Wenn der Vertrag zum 14. endet, dann ja.
Sonst nicht.
Und
da das 2 Wochenendtage sind sagt der freundliche Beamte: für
die 2 Tage zahlen wir nicht?
Abgesehen, davon, das es selten Beamte sind: Wenn der alte Vertrag am 16. endet und der neue am 17. beginnt, ist da nix, was bezahlt werden KANN.