Wieviel Lohn bei Ausscheiden zur Monatsmitte

Hallo zusammen,

Mal angenommen ein Arbeitnehmer hat am 14.09. seinen letzten Arbeitstag.
Regelmäßig gearbeitet wird von Montag bis Freitag.
In diesem Jahr wären das also von 20 möglichen Arbeitstagen im September 10 Arbeitstage Anwesenheit (bzw. Urlaub).
Ist diesem Arbeitnehmer 14/30 seines Monatslohnes zu zahlen oder die Hälfte? Wie ist Eure Meinung dazu?

Gruß Oliver

Hi!

Ist diesem Arbeitnehmer 14/30 seines Monatslohnes zu zahlen
oder die Hälfte? Wie ist Eure Meinung dazu?

Beides ist möglich, kommt darauf an, wie es in dem Unternehmen gehandhabt wird.

LG
Guido

Hallo zusammen,

Mal angenommen ein Arbeitnehmer hat am 14.09. seinen letzten
Arbeitstag.
Regelmäßig gearbeitet wird von Montag bis Freitag.

Wenn die regelmäßige AZ Mo bis Fr ist und 20 AT möglich sind, wäre es nach meiner Meinung nach die Hälfte an Arbeitslohn bzw. Gehalt.

Also wenn der neue Arbeitgeber (angenommenerweise Vertrag ab dem 17.09.) auch nur 14/30 bezahlt müsste man dann demzufolge zum A-Amt und sich für den 15.und 16. arbeitslos melden? Und da das 2 Wochenendtage sind sagt der freundliche Beamte: für die 2 Tage zahlen wir nicht?

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Die Wahl hat der AG
Hi!

Wenn die regelmäßige AZ Mo bis Fr ist und 20 AT möglich sind,
wäre es nach meiner Meinung nach die Hälfte an Arbeitslohn
bzw. Gehalt.

Es spielt überhaupt keine Rolle, welche Arbeitstage wann sind!

Der Arbeitgeber kan

  1. nach Arbeitstagen abrechnen
  2. nach Kalendertagen abrechnen
  3. mit 30 Monatstagen abrechnen

Dazu kann er dann noch wählen, ob er lieber die Anwesenheit bezahlt oder die Abwesenheit abzieht.

Nur einheitlich sollte es schon sein…

LG
Guido

Hi!

Also wenn der neue Arbeitgeber (angenommenerweise Vertrag ab
dem 17.09.) auch nur 14/30 bezahlt müsste man dann demzufolge
zum A-Amt und sich für den 15.und 16. arbeitslos melden?

Nein!
Wenn der Vertrag zum 14. endet, dann ja.
Sonst nicht.

Und
da das 2 Wochenendtage sind sagt der freundliche Beamte: für
die 2 Tage zahlen wir nicht?

Abgesehen, davon, das es selten Beamte sind: Wenn der alte Vertrag am 16. endet und der neue am 17. beginnt, ist da nix, was bezahlt werden KANN.

LG
Guido