seit Juni 2011 arbeite ich für eine Zeitarbeitsfirma in Baden Württemberg. Seit Beginn an in ein und derselben Firma. Mein Grundtarif ist 8,19€ + Igz-Zuschlag (aber nur auf geleistetete Std. 0,20€)!
Wieviel mehr Geld werde ich denn jetzt erhalten durch den Branchenzuschlag?
Ein vergleichbarer Mitarbeiter, erhält zwischen 11,50 und 13€ dort!
Hallo, ja das wird sich leider kaum in der Lohntüte bemerkbar machen. Brutto sind es in einem Durchschnittsmonat mit 173 Stunden ca. 37 Euro und nach Abzug netto ca. 20,00 €. Sorry. Da sollen die Chefs mal noch was draufpacken. Das ist echt zu wenig für eure Region. LG
Stufe: nach neun Monaten, Branchenzuschlag von 50 %
Dieser gilt aber erst seit 1.11.2012.
D.h. es gibt viele Möglichkeiten, hier zu Deinem Nachteil zu argumentieren, z. B.
a) die Zeit läuft erst ab 1.11.2012 => Du bist jetzt noch keine 6 Wochen am Arbeitsplatz => kein Geld
b) mit der Branche ist noch nicht verhandelt worden
etc. etc.
Normalerweise müßtest Du von 8,19 Euro/h die Hälfte bekommen. Ich vermute aber stark, dass das erst ab 1.11.2012 und nur für Stunden NACH Erfüllung der Fristen (6 Wochen, 3,5,7,9 Monate).
ich habe die Frage zur Kentniss genommen und möchte folgende Information geben :
1.- der Arbeitgeber muss sich vom Auftraggeber die Lohnzahlung des bestellendem Unternehmens geben lassen.
Der in dem Betrieb bei welchem Sie tätig / eingesetzt sind angewandte Tarifvertrag ist bindend.
Nun müssen Sie Aufgrund Ihrer Qualifikationen und der in dem Betrieb ausgeführten Tätigkeiten eingestuft werden.
Sie sagen das dort gleichwärtige Arbeiten durch Eigenpersonal mit 11,50€-13,00€ vergütet werden.
Sollte der anzuwendende Tarifvertrag dieses Bestätiggen gilt folgende Regelung:
wenn Sie vor dem 01.11.2012 bereits 6 Wochen ( in Ihrem Falle zutreffend ) diese Tätigkeiten in ein und dem selben Betrieb verrichtet haben sind ab dem 01.11.2012 ein Branchenzuschlag von 15% zu bezahlen.
( ohne Berücksichtigung der vereinbarten Zuschläge !)
In Ihrem Falle : 8,19€ ; 15% = 1,23€ Summe : 9,42€
Nach weiteren 3 Monaten ab dem 01.11.2012 bei gleichbleibender Tätigkeit und gleichem Auftraggeber ist ein weiterer Zuschlag von 20% zu entrichten auf Ihrem Stundensatz von 8,19€ ; 20% = 1,64€ Daraus folgt : 8,19 + 1,64€ = 9,83€
Weitere Schritte wären dann : nach 5 Monaten 30% Zuschlag also 2,46€ Zuschlag also Total : 10,65€
Nach 7 Monaten 45% Zuschlag = 3,69€ / total : 11,88€
Nach 9 Monaten 50% Zuschlag = 4,10€ / total : 12,29€
der IGZ Zuschlag von 0,20€ je geleistete Stunde ist zu addieren.
Der max. vom Verleiher zu bezahlende Stundenlohn liegt bei maximalen Zuschlägen jedoch bei max. 90% des Stundenlohnes des Mitarbeiters der entleihenden Unternehmung für Mitarbeiter welche die gleichen Tätigkeiten ausüben.
In Ihrem Falle : 11,50€ / abzügl.10% = 10,35€ bzw.
13,00€ abzügl. 10% = 11,70€
Ich hoffe ich konnte Ihnen mit diesen Informationen behilflich sein. Sollten Sie noch weitere Fragen haben stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
die Branchenzuschläge steigen von 15 bis zu 50 %, beginnend ab einer Einsatzzeit von über sechs Wochen bis hin zu neun Monaten Einsatzzeit eines Zeitarbeitnehmers in ein- und demselben Kundenunternehmen ab 01.11.2012 an (ab 7. Woche = 16 %, ab 4. Monat = 20 %, ab 6. Monat = 30 %, ab 8. Monat = 45 %, ab 10. Monat = 50 %). – Bei Zugrundelegung des ab 01.11.2012 geltenden erhöhten Zeitarbeitstarifentgelts (BZA / iGZ) erhöhen sich damit die Entgeltbeträge (West/Ost) zwischen 1,23 € / 1,15 € pro Stunde bzw. 196,33 € / 170,63 € monatlich in Entgeltgruppe E1 nach 6 Wochen bis hin zu 9,10 € / 7,96 € pro Stunde bzw. 1.380,20 € / 1.206,53 € monatlich in Entgeltgruppe E9.
Leiharbeitnehmer, die Anfang November 2012 bereits 6 Wochen oder länger beim selben Entleihbetrieb beschäftigt waren, erhalten bereits die Zuschläge in der ersten Stufe (15 %) sowie zum 15.12.2012 in der nächsten Stufe (20 %) und spätestens am 15.05.2012 Equal-Pay bzw. den vollen 50-%igen Zuschlag (§ 6 TV).
Als was bist du denn beschäftigt? Als Helfer bekommst du € 10,10 - soweit festgelegt bis 2015 - selbst wenn du Facharbeiter bist, kannst du dich leider nicht darauf berufen, was vergleichbare Mitarbeiter bekommen. Allerdings stehen dir grundsätzlich Zuschläge zu, wenn du mindestens 6 Monate in einem Betrieb bist, dann nach 12 Monaten Zugehörigkeit - das staffelt sich jeweils.
Du kannst den Betrag - gehst du von 10,10 aus x 151,67 rechnen, dann hast du deinen Bruttolohn ohne irgend welche Zuschläge.
hallo
du erhältst in der elektrobranche ab 7. woche 15% = 9,42
ab dem 4. Monat 9,83 ab dem 6. Monat 10,65 ab. dem 8. Monat 11,88 ab dem 10 Monat 12,29 das sind die Tarife für West.
Hoffe konnte dir weiterhelfen