Wieviel m² stehen einem bei Grundsicherung zu?

Kann es sein, daß sich im Gesetz was geändert hat.
Normalerweise stehen einer Einzelperson 45 qm zu.
Nun habe ich gehört, daß sich evtl. etwas geändert hat.
Kann es sein, daß es mittlerweile 50 qm sind?
Wo kann ich im WWW etwas dazu finden?

In einem Bescheid wurden dem Empfänger vor einem Jahr Mehrkosten abgezogen und nur 45 m² anerkannt.
Im aktuellen Bescheid jedoch werden jedoch plötzlich 50 m² anerkannt.

Antwort ohne Gewähr

Kann es sein, daß sich im Gesetz was geändert hat.

Wenn das analog der Regelungen für alg II-Empfänger ist, dann sind das regionale Regelungen. Im Gesetz steht „angemessen“ (und das wird sich vermutlich auch nicht in Richtung konkreter qm-Angaben ändern)

Wo kann ich im WWW etwas dazu finden?

Gesetzlich für den Fall im SGB XII, aber da stehen keine konkreten qm-Angaben drin. http://bundesrecht.juris.de/sgb_12/__29.html

Im aktuellen Bescheid jedoch werden jedoch plötzlich 50 m²
anerkannt.

Bevor wir hier rumspekulieren, sollte man sich am besten an das zuständige Amt wenden und dort nachfragen.

Es gibt Regelung nach Alter, könnte es vielleicht daran liegen?
Desweiteren spielen oft die QM keine entscheidende Rolle, sondern die Miete nur die Nebenkosten(Betriebskosten,Heizkosten) werden nach QM berechnet und wenn es dort für das Amt „zu teuer“ wird, entscheiden die QM wieviel der Mieter selbst zahlt. Der Mietsatz ist nach der jeweiligen Stadt berechnet.

Es gibt Regelung nach Alter,

Und wo findet man die?

Moin,
mein Kumpel Felix kann Dir folgendes erzählen:

Mit dem Alter hat das nix zu tun, völliger Blödsinn!
Wie so oft sind hier kann-bestimmungen und der berühmte Ermessensspielraum das A&O!

Also:

-je nach Gemeinde und Mietenspiegel sind die Beträge unterschiedlich

-wenn Du z.B. 56m2 hast, aber deutlich unter der Miete liegst

oder

-40m2 hast aber die Miete etwas höher ist…

so KANN das durchaus ok sein!

Wichtig ist nur eines: Wenn Dein/e Fallmanager/in etwas zickig ist gehe nicht eine Stelle höher, gehe zum/zur Leiter/in!!!

Denn: Ein evtl. Umzug muß laut Gesetz vom Staat bezahlt werden, allerdings muss hier schon eine Verhältnismässigkeit gegeben sein!

Tip: Taschenrechner zücken und gut vorbereitet zur Arge latschen…

…sagt Felix!

Liebe Grüße

Es gibt Regelung nach Alter,

Und wo findet man die?

Erwerbslosenseite im Intenet :wink:z.B.

Moin,
mein Kumpel Felix kann Dir folgendes erzählen:

Mit dem Alter hat das nix zu tun, völliger Blödsinn!

Seitwann bitte Blödsinn?

Wenn Person a unter 21 ist, gäbe es massive Unterschiede bei den Mietkosten…die der Person dann zustehen!

Es gibt Regelung nach Alter,

Und wo findet man die?

Erwerbslosenseite im Intenet :wink:z.B.

Okay, dann behaupte ich jetzt mal, dass das was du da behauptest nicht stimmt, wenn du es nicht mit einem konkreten link belegen kannst.

Also, ob das was mit dem Alter zu tun hat kann ich nicht sagen.
Die Person bekommt ja Grundsicherung, weil die Rente nicht ausreicht und kein Arbeitslosengeld.
Das Amt fordert natürlich auch den Umzug weil die Wohnung mit 67 m² zu groß für eine Person ist und angeblich auch zu teuer.
Die Person wohnt aber schon seit über 30 Jahren dort und die Miete ist (an den Quadratmetern gemessen) im vergleich zu anderen wesentlich günstiger.
Ein Widerspruch wurde bereits eingelegt. Auch wurde die Begründung „teuer“ widerlegt. Daraufhin hat das Amt nochmal für 6 Monate die volle Miete übernommen. Mit dem Neuantrag und der Genehmigung aber wieder die anteiligen Kosten wieder abgezogen, nur eben diesemal für die Quadratmeterzahl, die 50 m² übersteigt und nicht 45 m2.
Es wäre nun wichtig zu wissen, ob das so bleibt, oder ob sich das wieder ändern kann. Denn mit dem jetzigen Abzug würde die Person in der bisherigen Wohnung bleiben wollen.