Kann es sein, daß sich im Gesetz was geändert hat.
Normalerweise stehen einer Einzelperson 45 qm zu.
Nun habe ich gehört, daß sich evtl. etwas geändert hat.
Kann es sein, daß es mittlerweile 50 qm sind?
Wo kann ich im WWW etwas dazu finden?
In einem Bescheid wurden dem Empfänger vor einem Jahr Mehrkosten abgezogen und nur 45 m² anerkannt.
Im aktuellen Bescheid jedoch werden jedoch plötzlich 50 m² anerkannt.
Kann es sein, daß sich im Gesetz was geändert hat.
Wenn das analog der Regelungen für alg II-Empfänger ist, dann sind das regionale Regelungen. Im Gesetz steht „angemessen“ (und das wird sich vermutlich auch nicht in Richtung konkreter qm-Angaben ändern)
Es gibt Regelung nach Alter, könnte es vielleicht daran liegen?
Desweiteren spielen oft die QM keine entscheidende Rolle, sondern die Miete nur die Nebenkosten(Betriebskosten,Heizkosten) werden nach QM berechnet und wenn es dort für das Amt „zu teuer“ wird, entscheiden die QM wieviel der Mieter selbst zahlt. Der Mietsatz ist nach der jeweiligen Stadt berechnet.
Also, ob das was mit dem Alter zu tun hat kann ich nicht sagen.
Die Person bekommt ja Grundsicherung, weil die Rente nicht ausreicht und kein Arbeitslosengeld.
Das Amt fordert natürlich auch den Umzug weil die Wohnung mit 67 m² zu groß für eine Person ist und angeblich auch zu teuer.
Die Person wohnt aber schon seit über 30 Jahren dort und die Miete ist (an den Quadratmetern gemessen) im vergleich zu anderen wesentlich günstiger.
Ein Widerspruch wurde bereits eingelegt. Auch wurde die Begründung „teuer“ widerlegt. Daraufhin hat das Amt nochmal für 6 Monate die volle Miete übernommen. Mit dem Neuantrag und der Genehmigung aber wieder die anteiligen Kosten wieder abgezogen, nur eben diesemal für die Quadratmeterzahl, die 50 m² übersteigt und nicht 45 m2.
Es wäre nun wichtig zu wissen, ob das so bleibt, oder ob sich das wieder ändern kann. Denn mit dem jetzigen Abzug würde die Person in der bisherigen Wohnung bleiben wollen.