unser Mietshaus ist seit Jahren gedämmt.
Im Stryropor haben sich mit der Zeit einige wenige Löchter gebildet. In einem Loch baute sich eine Vogelfamilie ihr Nest.
Fleißig sorgten die Eltern unermüdlich für ihre Kleinen.
Kürzlich kam dann eine Firma, die die Löchter wieder geschlossen hat. Die Mieter haben beobachtet, wie die Männer die Kleinen einfach mit eingemauert haben.
Proteste brachten überhaupt nichts. Beschwerden an den Vermieter sowie den Naturschutz brachten nichts.
Dies ist nicht der erste Fall in unserer Stadt. Z.B. werden an einem kleinen Teich Kormorane abgeschossen, weil diese den Fischbestand reduzieren. große alte Bäume werden mitten in der Brutzeit gefällt…
Es gibt zuständige Behörden, die das zu überwachen haben. Es spricht beispielsweise nichts dagegen Kormorane abzuschießen, wenn ihre Anwesenheit Probleme verursacht. Das heißt die nächste Frage sollte lauten:
„Was ist Naturschutz?“
Reden wir über Arterhaltung? Reden wir davon dass jedes tierische Leben prinzipiell zu schützen ist? Reden wir vom Erhalt von Biotopen? Naturschutz ist ein ziemlich allgemein gehaltener Begriff.
„der Naturschutz“ ist in den genannten Zusammenhängen die untere Naturschutzbehörde, an der Kreisverwaltung (Landratsamt) angesiedelt. Diese ist u.a. auch Aufsichtsbehörde für Jagd und Fischerei und erteilt in dieser Funktion auch Abschussgenehmigungen für Kormorane, soweit diese nach Landesrecht zur Regulierung der seit einigen Jahren örtlich überhand nehmenden Bestände erforderlich sind.
Dass die schaulustigen Nachbarn beim Einmauern der Bruthöhlen nicht aktiv geworden sind, ist kein Versäumnis der Behörde, sondern eines der Nachbarn. Hier liegt übrigens wahrscheinlich eine Ordnungswidrigkeit vor, auf entsprechende Anzeige hin kann ein Bußgeldverfahren auch jetzt noch eingeleitet werden.
Das Fällen von Bäumen ist an sehr vielen Orten durch kommunales Recht (Baumschutzsatzungen, Baumschutzordnungen) geregelt. Auch hier müssten die konkreten Einzelheiten bekannt sein, um festzustellen, ob eine besondere Genehmigung notwendig war und ob diese vorgelegen hat.
Moral: Umwelt- und Naturschutz sind keine rechtsfreien Räume.
Zunächst könnte man sich auf des einigen, was bereits gesetzlich festgelegt ist.
Das Einmauern lebender Vögel sowie das Abholzen großer Bäume, dazu in der Brutzeit, dürfte verboten sein.
Allerdings gebe ich den Vorschreibern recht, „der Naturschutz“ wirkt nicht automatisch, es muss Menschen geben, die einschreiten, wenn sie Übertretungen sehen.
Die Ausführenden sind in der Regeln städtische Angestellte oder Leihfirmen, die ihren Auftrag schnell erfüllen wollen, die man aber durch energisches Auftreten und ggf. Rücksprache mit Chef und / oder Polizei recht leicht an ihrem Vorhaben hindern kann.
Und nicht immer müssen die Schäden so gravierend sein, um einen Baum zu fällen. Es reicht ganz grundsätzlich aus, daß von ihm eine möglliche Gefahr für Menschenleben und Verkehrssicherheit ausgeht. Ob dem so ist, können aber die wenigsten Außenstehenden qualifiziert beurteilen.