Wieviel Makler dürfen ein Grundstück verkaufen?

Hallo Leute,

da ich nirgends eine vernünftige Antwort gefunden, frage ich hier Mal nach.
Hoffentlich bin ich im richtigen Forum?!

Ist es üblich, dass man immer nur einen Makler gleichzeitig mit einem Grundstücksverkauf beauftragen darf
oder ist es unseriös, wenn ein Makler vertraglich regeln möchte, dass kein anderer das Grundstück zur selben Zeit vermakeln darf?

Wie ist das ‚übliche‘ Prozedere?
Erteilt man zuerst Makler A den Vermittlungs-Auftrag und wartet. Wenn Makler A das dann nicht scafft, kündigt man ihm und versucht es mit Makler B und wartet dann wieder. Und so weiter und so weiter …

Würde mich sehr über eine Reaktion freuen.

Viele Grüße vom auf’m Weg …

Moin, auf’m Weg,

Ist es üblich, dass man immer nur einen Makler gleichzeitig
mit einem Grundstücksverkauf beauftragen darf

von dürfen kann nicht die Rede sein. Es geht um die Vertragsfreiheit - ein Makler legt einen Vertrag vor, der Kunde unterschreibt oder eben nicht.

oder ist es unseriös, wenn ein Makler vertraglich regeln
möchte, dass kein anderer das Grundstück zur selben Zeit
vermakeln darf?

Das ist keineswegs unseriös, sondern üblich (und mE auch sinnvoll).

Erteilt man zuerst Makler A den Vermittlungs-Auftrag und
wartet. Wenn Makler A das dann nicht scafft, kündigt man ihm
und versucht es mit Makler B und wartet dann wieder. Und so
weiter und so weiter …

Solche Verträge kann man von vornherein befristen.

Gruß Ralf

Hallo,
berühmte Antowrt: es kommt darauf an :smile:
Es gibt sowas wie einen Alleinvermittlungsauftrag. Dann wird in der Tat nur ein Makler mit dem Verkauf (vertraglich) beauftragt. Es kommt sehr auf die Qualität des Maklers, den örtlichen Immob.markt und die eigene Leistungsfähigkeit und freie Zeit des Käufers an, ob das für einen Käufer das richtige ist. Hin und wieder enthalten diese Verträge auch Kostenübernahmerklärungen, wenn kein Erfolg eintritt.

Wenn kein solcher Alleinvermittlungsauftrag vorliegt, kann theoretisch jeder, der sich „berufen“ fühlt, eine Immobilie zum Kauf anbieten. Es wird nur schwierig, hinterher „auseinanderzuhalten“, von wem die Erstvermittlung durchgeführt wurde :wink: Und es sieht in der Tat merkwürdig aus, wenn der Eigentümer (provisionsfrei) und gleichzeitig zwei oder drei Makler das gleiche Gebäude anbieten.

Es dürfte auch logisch sein, dass ein Alleinvermittlungsauftrag für eine Luxusvilla in München etwas anderes ist als für einen Restbauernhof in der Uckermark :wink: Man muss schon den örtlichen Markt gut einschätzen können, um da mit der richtigen Kaufpreisvorstellung zu beginnen. Es lässt sich deshalb nicht so pauschal beantworten.

Schönen Gruß
Der Schnabel

Grundsätzlich kann man so viele Makler beauftragen, wie man möchte - vorausgesetzt, man schließt keinen Alleinauftrag ab. Aber: wenn eine Immobilie von vielen Maklern angeboten wird, entsteht bei Interessenten, die in der Regel den Markt längere Zeit beobachten, schnell der Eindruck, dass es sich um einen Ladenhüter handelt, oder irgendetwas „faul“ ist. Beides keine gute Voraussetzung für einen angemessenen Preis.

Hallo Leute,

vielen Dank für die hilfreichen Kommentare.

Das sieht für mich so aus, als wäre ein befristeter Alleinauftrag an einem Makler für das Erste das Beste, um die Sichtweise eines Maklers bei diesem Thema Mal sehen zu können.
Wenn man bei einem anderen Makler das Selbe (danach) wiederholt, hat man eine zweite Meinung.

Mit viel Glück hat man das Grundstück schon verkauft, alternativ kann man sich zeitweise selbst drum kümmern und notfalls wieder einen Makler beauftragen.

Ein grundsätzlicher Tipp scheint nochzu sein, keine Kosten bei ausbleibenden Verkauf zu haben.

Habe ich irgendetwas wichtiges vergessen?

Schönen Gruß … vom auf’m Weg

Alleinauftrag?

Mit welchem Recht sollte der Makler einen Alleinauftrag bekommen?

Nächste Woche kommt eine Sportfreund/in und sagt: Mensch, du gehst doch nach Hamburg, was ist denn mit deinem Haus.
Und was machst du dann? Dann zahlst du an den Makler (oder der Käufer).

Einem Makler versprechen, dass er der einzigste bleibt, ihm versprechen, dass du die Interessenten zu ihm schickst, alles klar. Aber für eine ‚Nichtvermittlung‘ etwas bezahlen, oder rumstreiten ob er denn nun etwas bekommt oder nicht?

vnA

Sorry vnA… aber ich bin mir nicht sicher, was Du mir mit Deinem Post sagen möchtest.

Ich hatte es bislang so verstanden, dass ein Allein-Auftrag häufig erteilt wird. Wenn das Grundstück von mehreren Maklern angeboten wird, sieht es dann aus, als würde man versuchen das Grundstück nur schnellstmöglich zu verramschen.

Bin auf Deine nächste Reaktion gespannt.

Verregnete Grüße,
Auf’m Weg …

Mit einem Alleinauftrag verpflichtet sich der Verkäufer dem Makler gegenüber. Warum sollte er dies tun?
Wenn du keine 2 oder 3 oder 4 weitere Makler beauftragst, wird dein Grundstück auch nicht in den Geruch des Verramschens kommen. Wenn du allerdings zu dem Schluss kommst, dass dein Makler nichts tut, sagst du einfach: Und tschüss. Dann ist es erledigt. Wenn du ein Alleinauftrag hast, bist du weiterhin gebunden.
Die großen Kosten der Makler sind mE sowieso nur bedingt tatsächlich angefallen. In Zeiten mit Flatrate in den Immobilienforen und Daueraufträgen bei der Presse, bestehender Mietverträge und Mitarbeiterverträgen sind fast alle Kosten sowieso Festkosten, die auch entstanden wären, wenn du ihn nicht mit der Vermittlung beauftragst hättest. Ich halte daher die Zuordnung zu einem nicht vermittelten Objekt als schlicht und einfach ‚unverschämt‘. Der Gesetzgeber hat nicht ohne Grund eine ‚Erfolgsprämie‘ gesetzlich verfügt.

vnA

Der Gesetzgeber hat nicht ohne Grund eine ‚Erfolgsprämie‘ gesetzlich verfügt.

Davon lese ich zum Ersten Mal!

Was ist der Unterschied zwischen der gesetzlichen Erfolgsprämie und der in einem Maklervertrag festgehaltenen Provision?

Gruß

Das ist das gleiche. Da die Provision nur im Erfolgsfall zu zahlen ist, bezeichne ich sie halt nun mal als Erfolgsprämie.
Da dies nicht durch die Freundlichkeit der Makler so ist, sondern auf Grund eines Gesetzes, nenne ich es gesetzliche Erfolgsprämie.

vnA