Hallo,
ist hier mietminderung zulässig und wenn ja wieviel Prozent darf gemindert werden?
Das Problem:
seit dem Auzug des Nachbarn von gegenüber sind Küchenschaben in der Wohnung. In der Nachbarwohnung und in der Wohnung vom Mieter der ausgezogen ist sind sie ebenfalls aufgetaucht.
Seit zwei Wochen wohnen die Mieter nicht mehr in der Wohnung, da das Bewohnen unzumutbar für die Partei ist, weil weder Lebensmittel aufbewart, noch Essenszubereitung möglich ist und die Schädlinge auch ein Gesundheitsrisiko darstellen.
Es wurde bereits eine Mangelmeldung gemacht und gefordert das innerhalb einer 2 Wochenfrist (läuft morgen aus) der Schaden beseitigt werden muss. Heute war der Kammerjäger da und hat Giftausgelegt etc.
D.H der Mangel ist bis morgen noch nicht behoben, da der Kammerjäger in 2 - 3 Wochen noch einmal Gift auslegen muss um alle Schaben zu beseitigen. Wieviel Mietminderung ist in diesem Fall rechtens? die Mieter möchten auch jetzt nicht in der Wohnung wohnen, da zusatzlich zu den Schabenauch noch Gift ausgelegt wurde.
LG
SniX