Wieviel Mietminderung bei Wasserschaden

Folgende fiktive Situation:

Person als Mieter stellt fest das unter der Wanne ein Wasserrohrbruch ist, und somit das Abwasser in Wände und sonstwo hin läuft.

Er macht seinen VM darauf aufmerksam, dieser teilt ihm mit den Schaden zu beheben dazu muss allerdings die wanne aufgerissen werden da komplett gefließt, um an die stelle zu gelangen, was bedeutet Mieter kann auf unbestimmte Zeit nicht duschen, baden oder wäsche waschen da der Waschmaschinenabfluss über die selbige Leitung führt.

Um wieviel kann der Mieter nun die Miete mindern da ja eine erhebliche beeinträchtigung des Nutzungsverhältnisses gegeben ist.

MfG

Um wieviel kann der Mieter nun die Miete mindern da ja eine
erhebliche beeinträchtigung des Nutzungsverhältnisses gegeben

Mietminderungen sollte man grundsätzlich nur mit fachlichem Rat durchführen, da dies ein sehr heikles Thema ist und es immer auf den Einzelfall ankommt.

Hier zur Orientierung:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/m1/maenge…

ms