Wieviel mietminderung für mehrere Mängel?

Hallo erstmal !
Also bei meiner Frage handelt es sich um folgende Problematik-
Wir wohnen in einer 100qm AltbauWohnung.
Im Februarz hatten wir aufgrund fehlender Dämmung in der außenwand im Bad eine eingefrorene warmWasserLeitung!
Die Vermieter habe ich per Mail.da es schon spät war, sofort informiert. Am nächsten Morgen gab es einen Wasserschaden in der nachbarWohnung wegen gleichem Problem. Ich rief sie an und sie ließ für diese Wohnung auch jemanden kommen.

da wir noch immer kein Warmwasser hatten nahmen wir 4 fliesen raus und versuchten das Problem mit ausgekochten Wasser in der dusche zu beseitigen ( das heizungsrohr war quasi in der dusche und davor gefroren). Dann kam einvon der Vermieterin beauftragter Mann der sagte wir sollen das Bad ständig heizen und stellte uns noch ein heizgerät hin. Dieses lief die gesamten nächsten Nächte und unsere Heizung zudem. Der Elektriker bestätigte uns das die Aussendung nicht richtig gedämmt sei.(eigentlich gar nicht) haben das auch alles auf Fotos festgehalten.
ich hab der Vermieterin damals schonmal geschrieben , das wir nun auf den Kosten sitzen etc und wie sie das lösen will. Sie sagte es wäre unsere schuld da wir das Bad nicht richtig geheizt hätten!!
Naja dann irgendwann hatten wir wieder warm Wasser auf das loch der fehlenden fliesen haben wir noch immer im Bad und die ganze Wärme geht nach aussen!
nun meine Frage wieviel miete kann ich rückwirkend mindern??

LG und danke schonmal Mary

hallo mary,

na, eine rückwirkende mietwirkung gibt es so nicht. Sie könenn jedoch schadensersatzansprüche prüfen lassen, auch was die damals erhöhten stromkosten angeht. eventuell auch eine zukünftige mieterhöhung ablehnen… so etwas ist jedoch nie über solch ein internetforum zu klären, dazu müssten Sie einen mieterverein, bzw einen mietrechtsanwalt aufsuchen. vielleicht besitzen Sie ja eine rechtsschutz??
viel erfolg + alles gute,
udo

Hallo,

da werde ich leider nicht helfen können.Ob Mietminderung überhaupt nachträglich geltend gemacht werden kann, ist mir nicht bekannt.

MfG

PS… wenn wirklich kein eigenes Verschulden vorliegt, muss der Vermieter die gesamten Kosten übernehmen. Ich würde einen Rechtsstreit ankündigen; das hilft oft schon…

MfG

Wende Dich bitte an die NRW-Verbraucher-Zentrale öder an den örtlichen Mieterverein.Mit freundlichen Grüßen
karlhans35

Hallo,

Eine mietminderung kann nur erfolgen, wenn der Vm nach erfolglos verstrichener Frist den Mangel nicht behoben hat,rückwirkend geht dies nicht.

Lieben Gruss

Mitredenwill

Hallo,

Miete kann man rückwirkend überhaupt nicht mindern.
Eine Mietminderung muss vorab angekündigt werden.

Ablauf:

Mangel sofort anzeigen. Wenn gefahr in Verzug ist - etwa bei Rohrbruch- notfalls mitten in der Nacht.
Dann ist es auch gerechtfertigt einen Handwerker zu rufen! Die Kosten kann man von der Miete abziehen, wenns gerechtfertigt war.

  1. erfolgt keine zügige Beseitigung des Mangels wird eine Frist gesetzt mit Ankündigung der Mietminderung

Bei Heizungsausfall kann man ab dem Zeitpunkt mindern, wo der Vermieter informiert war.

Warmwasserausfall beträgt die Minderung meines Wissens 10 % der Kaltmiete - besser rechtlich beim Mieterverein absichern.
Allerdings kann man nicht nach Monaten die Miete aufgrund eines mangels mindern, der seit Wochen bereits behoben ist. Wurde die Miete bisher ohne Zusatz - etwa Vorbehalt bezahlt,seh ich da keinerlei Grund nun zu mindern.

Ein Fachmann sollte klären, wer im recht ist. War das Bad komplett ungeheizt und deshalb die Leitung eingefroren, ist das verschulden des Mieters.

Gerade bei Altbauten muss man von ungedämmten Außenwänden und undichten Fenstern ausgehen und kann keinen modernen Standard erwarten - ist numal so.

Ist zudem im Bad eine Heizung vorhanden, ist es Mietersache dafür zu sorgen, das Leitungen nicht durch
sparsames Heizverhalten einfrieren.

Wurde ausreichend geheizt, kann man die Kosten für das Auftauen der Leitung und Folgeschäden geltend machen.
Aber nur die realen Kosten und keine Mietminderung
für einen Fall der bereits vier Monate gegessen ist.

Rückwirkend geht das nur, wenn man die Miete bereits gezahlt hat und der Schaden im entsprechenden Monat auftritt - dann mindert man im folgenden Monat nachträglich für einen Schaden im Vormonat.

Ich rate zum Mieterverein zu gehen, weil das eher ein Fall für den Gutachter ist.

Grüße
tina

Hallo Mary,

es tut mir sehr leid, aber da kann ich leider nicht helfen. Es fehlt mir dazu die Erfahrung und die gesetzliche Grundlage. Nur soviel, für die Beseitigung des Schadens ist meiner Ansicht nach grundsätzlich der Vermieter zuständig.
Zu der eventuell möglichen Mietkürzung kann ich Dir nur meine persönliche Meinung mitteilen. Ihr wusstet (?) wohl beim Einzug, dass die Aussenwand schlecht oder garnicht gedämmt ist. Für sehr große Kälte kann der Vermieter nichts, ist aber wohl verpflichtet, für eine Grundtemperatur in der Wohnung zu sorgen.

Du solltest aber in jedem Falle nochmal das Gespräch mit dem Vermieter suchen und dich erkundigen, welche Kosten ggf. von der Versicherung übernommen werden.

Viele Grüße und viel Erfolg, Hubert Steiger.

nun meine Frage wieviel miete kann ich rückwirkend mindern??

NEIN, rückwirkende Mietminderungen sind nicht möglich. AUSSER man/frau hat die Miete seit Mangelbekanntgabe „unter Vorbehalt“ gezahlt.

LG und danke schonmal Mary

Bitte
Kinga

Dieses Thema ist vonmir nicht sicher zu erklären. Dieser Vorgang hat mehrere unsichere Punkte. Wurde nicht genügend geheizt? Die Wand ist nicht gedämmt. Kam nach Bekanntgabe des Mangels ein Handwerker und hat den Schaden geprüft? Dass die Wände nicht einem Neubau entsprechen, bedeutet sicher,dass es sich um einen Altbau handelt.Um sicher zu gehen, suchen Sie einen Mieterbund o.ä. auf.

Gruß Fred

Lieber Fragesteller!
Das ist ein Problem, was nur mit Hilfge eines Anwaltes
oder auch mit Hilfe des Mieterschutzbundes oder der Verbraucher - Schutz - Organisation gelöst werden Kann.
Ich bin ein Mieter, kein Rechtsanwalt, meine Meinung hierzu ist:
Es gibt ein Mietrecht BGB, da ist genau gesagt, dass der Vermieter die Pflichzt hat das Mietobjekt in einem vertragsgemäßen Zustand über die gesamte Mietdauer zu halten hat. Alle dafür notwendigen Kosten sind vom Vermieter zu tragen. In Ihrem Falle würde ich sagen, dass der Vermieter verantwortlich ist für den vertragsgemäßen Zustand der Wohnung. Dazu zählt nun mal auchdie Beheizbarkeit des Bades und der Schutz vor Frost. Alle Kosten, die Sie hatten, muß der Vermieter tragen.
Es gibt Richter, die sehr Vermieterfreundlich urteilen, deshalb mein Rat, nehmen Sie sich einen Anwalt.
Mit freundlichem Gruß, „Großer Sucher“

Also bei meiner Frage handelt es sich um folgende Problematik-
Wir wohnen in einer 100qm AltbauWohnung.
Im Februarz hatten wir aufgrund fehlender Dämmung in der
außenwand im Bad eine eingefrorene warmWasserLeitung!
Die Vermieter habe ich per Mail.da es schon spät war, sofort
informiert. Am nächsten Morgen gab es einen Wasserschaden in
der nachbarWohnung wegen gleichem Problem. Ich rief sie an und
sie ließ für diese Wohnung auch jemanden kommen.

da wir noch immer kein Warmwasser hatten nahmen wir 4 fliesen
raus und versuchten das Problem mit ausgekochten Wasser in der
dusche zu beseitigen ( das heizungsrohr war quasi in der
dusche und davor gefroren). Dann kam einvon der Vermieterin
beauftragter Mann der sagte wir sollen das Bad ständig heizen
und stellte uns noch ein heizgerät hin. Dieses lief die
gesamten nächsten Nächte und unsere Heizung zudem. Der
Elektriker bestätigte uns das die Aussendung nicht richtig
gedämmt sei.(eigentlich gar nicht) haben das auch alles auf
Fotos festgehalten.
ich hab der Vermieterin damals schonmal geschrieben , das wir
nun auf den Kosten sitzen etc und wie sie das lösen will. Sie
sagte es wäre unsere schuld da wir das Bad nicht richtig
geheizt hätten!!
Naja dann irgendwann hatten wir wieder warm Wasser auf das
loch der fehlenden fliesen haben wir noch immer im Bad und die
ganze Wärme geht nach aussen!
nun meine Frage wieviel miete kann ich rückwirkend mindern??

LG und danke schonmal Mary

Hallo,

der Vermieter muß mind. 3 x Angeschrieben werden zur Schadensbeseitigung. Nachträglich kürzen ist meines erachtes blödsinn und erfolglos. Meine Frage ist immer, wenn mann so sture Vermieter hat- warum ziehen sie nicht aus? Es gibt doch genug Wohnungen

Hallo,
leider kann ich da nicht weiter helfen.LG