jemand baut einen autounfall. es wird ihm die vorfahrt genommen und er hat keine chance zu reagieren.
das ganze geht zu einem anwalt ( von dem man nicht begeistert ist, da man das gefühl hat er will den fall schnell beenden nur um schnelles geld zu verdienen ).
jedenfalls soll die person, der die vorfahrt genommen wurde, 40% selber tragen und 60% die andere person ( der eigene anwalt ratet einem sogar dazu, der grund hierfür, siehe oben )
gegeben sind folgende polizeilich festgehaltenen aussagen und gegebenheiten.
die person auf der vorfahrtstrasse. 30 km/h war erlaubt, ca 40 bis 42 ist sie gefahren.
die person die die vorfahrt genommen hat. mindestens 60, bei erlaubten 30, ohne zu bremsen und die geschwindigkeit zu verlangsamen über die kreuzung gefahren und somit den unfall verursacht.
aufgrund der grade mal leicht überhöhten geschwindigkeit soll die person 40% selbst zahlen.
ist das so in ordnung ? das man eine teilschuld bekommt ist ja ( leider ) klar ( schönes deutschland ). aber 40% ist doch sehr übertrieben.
ist die Geschwindigkeit des Vorfahrtnehmenden mit 60 km/h irgendwie bewiesen (Zeugen etc.), oder ist das nur der „gefühlte Eindruck“ des Geschädigten ?
Wenn objektiv feststeht, dass der Vorfahrtnehmer 60 bei erlaubten 30 gefahren ist, würde ich mich persönlich nicht mit 40% Teilschuld zufrieden geben, sondern mir einen anderen Anwalt suchen.
Ansonsten warte mal auf MASCH, der ist in solchen Fragen fit.
Verkehrsunfälle und ihre hieraus resultierenen Haftungsquoten sind immer nur im konkreten Fall zu beurteilen, Du wirst in einem Forum nie eine brauchtbare Antwort hierzu bekommen können, weil es letztlich keine abstrakte Rechtsfrage ist.
Und zu:
ist das so in ordnung ? das man eine teilschuld bekommt ist ja
( leider ) klar ( schönes deutschland ).
Die Aussage ist völliger Unsinn. Ich habe regelmäßig Autounfalle zu entscheiden, die zu 100% von nur einer Partei verursacht wurden. Wenn Du nicht akzeptieren kannst, dass derjenge, der selbst nicht die Geschwindigkeitsbegrenzung einhält, eine Teilhaftung trägt, solltest Du vielleicht nicht Auto fahren.
Im Übrigen empfehle ich Dir mal das Studium der §§ 7 StVG und Du würdest vielleicht erkennen, dass es hier gar nicht um Fragen des Verschuldens geht. Das Haftungsrecht im Straßenvekehr ist ein anderes als im „normalen“ Leben.
aber 40% ist doch
sehr übertrieben.
Das kann wie gesagt abstrakt nicht geklärt werden.
von Mitschuld kann nur dann die Rede sein, wenn der Geschädigte durch seine überhöhte Geschwindigkeit zum Unfallgeschehen beigetragen hat. Oder anders gesagt: Wenn bei Geschwindigkeit 30 km/h nichts passiert wäre.
Aus der Ferne lässt sich dazu kaum was sagen. Ein möglicher Ansatz könnte der „Treffpunkt“ sein: Weit vorn heißt, bei 30 wäre der Zusammenprall evtl. nicht passiert; weit hinten spricht dafür, dass es auf die 12 km/h nicht mehr angekommen ist.
Aus der Ferne lässt sich dazu kaum was sagen. Ein möglicher
Ansatz könnte der „Treffpunkt“ sein: Weit vorn heißt, bei 30
wäre der Zusammenprall evtl. nicht passiert; weit hinten
spricht dafür, dass es auf die 12 km/h nicht mehr angekommen
ist.
Gruß Ralf
Hi,
das ist der richtige Ansatz. Ein Richter wird möglicherweise (beim „Treffpunkt“ weit vorne) ein Erzwingen der Vorfahrt (bedingt durch nicht angepasste Geschwindigkeit) sehen. Darüberhinaus könnte sich die Betriebsgefahr d. Kfz verwirklicht haben. 30 % sind da eine gängige Größe.
Gruß Keki
Nein, ist es nicht. Die Überlegung, dass man mit einer anderen Geschwindigkeit zur Unfallzeit nicht am Unfallort gewesen wäre, spielt im Rahmen des geschilderten Problems keine Rolle.
ich schließe mich zunächst den Vorrednern an: konkret wird man das Problem nicht lösen können, zumal das eine (verbotene) Rechtsberatung wäre.
das ganze geht zu einem anwalt ( von dem man nicht begeistert
ist, da man das gefühl hat er will den fall schnell beenden
nur um schnelles geld zu verdienen ).
Da sollte man einfach mal mit dem Anwalt sprechen.
der eigene
anwalt ratet einem sogar dazu, der grund hierfür, siehe oben
Was genau sind denn die Argumente? Wurden Urteile zitiert zu ähnlich gelagerten Fällen ? (die es übrigens wie Sand am Meer gibt)
gegeben sind folgende polizeilich festgehaltenen aussagen und
gegebenheiten.
die person auf der vorfahrtstrasse. 30 km/h war erlaubt, ca 40
bis 42 ist sie gefahren.
die person die die vorfahrt genommen hat. mindestens 60, bei
erlaubten 30, ohne zu bremsen und die geschwindigkeit zu
verlangsamen über die kreuzung gefahren und somit den unfall
verursacht.
Auch wenn der Wartepflichtige mit 30 km/h unterwegs gewesen wäre, haftet er i. d. R. voll, da er ja die Vorfahrt missachtet hat.
Woher kommen denn eigentlich diese exakten Tempo-Angaben, hat die Polizei dort in beide Richtungen gelasert?!
Die „passende“ Quotierung ist Kaffeesatz-Leserei… Urteile gibt es dazu, wie gesagt, hunderte. Meine Empfehlung: der Geschädigte (= Vorfahrtberechtigte) sollte seinen Versicherer kontaktieren und sich hinsichtlich der Einschätzung bzw. Argumentation ggü. dem Beteiligten abstimmen.
Die Überlegung, dass man mit einer anderen
Geschwindigkeit zur Unfallzeit nicht am Unfallort gewesen
wäre, spielt im Rahmen des geschilderten Problems keine Rolle.
Hi,
das stand ja nie zur Diskussion. Vielmehr der „Treffpunkt“ am Fahrzeug.
Variante:
Vorfahrtberechtigter rechts an der B-Säule, Gegner Front. Da war der Unfall für den Geschädigten wohl unvermeidbar.
Variante:
Beide Fahrzeuge vorn an der Ecke beschädigt.
Selbstverständlich sind auch Zwischenlösungen denkbar.
Gruß Keki
Nein, ist es nicht. Die Überlegung, dass man mit einer anderen
Geschwindigkeit zur Unfallzeit nicht am Unfallort gewesen
wäre, spielt im Rahmen des geschilderten Problems keine Rolle.
Es geht nicht darum ob man dann am Unfallort gewesen wäre sondern darum ob der Unfall bei korrekter Geschwindigkeit vermeidbar gewesen wäre.
Letzteres lässt sich wohl nur über ein Gutachten klären.
Woher die exakten Geschwindigkeiten hier stammen frage ich mich allerdings auch.
Woher kommen denn eigentlich diese exakten Tempo-Angaben, hat
die Polizei dort in beide Richtungen gelasert?!
die angabe bezieht sich auf reine zeugenaussagen die zum unfallzeitpunkt am ort waren. die geschwindigkeit der auf der vorfahrtstrasse gefahrenen person war ja bekannt da sie wusste wie schnell sie in etwa gefahren ist.
die anderen angaben beruhen , wie gesagt, nur auf zeugenaussagen die die geschwindigkeit der beiden fahrzeuge geschätzt haben
konkrete messungen oder gutachten wurden nicht erstellt
aber aufgrund der zeugenaussage " der wagen des vorfahrtsberechtigten fuhr auf jeden fall deutlich schneller als 30 km/h, ich denke so 40 und mehr", soll die person halt 40% teilschuld bekommen
Selbstverständlich sind auch Zwischenlösungen denkbar.
Eben. Und wenn man dann noch die unterschiedlichen Geschwindigkeiten und Reaktionszeiten berücksichtigt, bleibt nicht mehr viel übrig von Deiner Behauptung - dann wird daraus nur noch ein Indiz von vielen und man muss alles genau aufdröseln. Was nur ein entsprechend gebildeter vor Ort machen kann, kein Forum.
Gruß
loderunner
aber aufgrund der zeugenaussage " der wagen des
vorfahrtsberechtigten fuhr auf jeden fall deutlich schneller
als 30 km/h, ich denke so 40 und mehr", soll die person halt
40% teilschuld bekommen
Wie vile solche Zeugenaussagen Wert sind, könnte am Ende nur ein Prozess klären.
Die Quote scheint mehr etwas unangemessen, mehr möchte bzw kann ich dazu aus den genannten Gründen nicht sagen. Daher nochmal mein Hinweis: der Vorfahrtberechtigte (od. sein RA) sollte sich dringend mit seinem Kfz-Haftpflichtversicherer in Verbindung setzen.