ein Mieter wohnt in einer Mietwohnung. Der Nachbarmieter hört mehrmals am Tag sehr laut Musik. Zwar immer auserhalb der Ruhezeiten ( 22 bis 6 und 12 bis 14 Uhr ), aber trotzdem immer sehr laut und sehr oft.
Nachdem man den Lärmmieter angesprochen hat meint dieser nur " Was man den will ? Man hört ja immer auserhalb der Ruhezeiten, somit kann man nix wollen".
Was kann der Mieter hier tun ? Die laute Musik nervt nur noch. Polizei rufen bringt ja nix, weil es ja bekanntermassen auserhalb der Ruhezeiten ist
ich kenne das Problem, weil ich auch mal eine Nachbarin hatte die sehr gerne sehr laut Musik gehört hat. Im Sommer auch gerne auf der angrenzenden Dachterasse oder mit Fenster auf oder der Bass und Text wummerte durch die Wand.
Das Ansprechen der Nachbarin war zwecklos, also habe ich die Polizei gerufen. Auch wenn die Lärmbelästigung außerhalb der Ruhezeit lag. Die Herren und Damen der Polizei haben sehr positv reagiert und hatten sehr viel Verständnis. Denn auch außerhalb der Ruhezeit dürfe man seinen Nachbarn nicht dermaßen beschallen. Sie sind dann mehrfach zur Nachbarin und haben für Ruhe gesorgt. Ich bin kein Mensch, der Streit sucht und hatte tierische Zweifel für sowas die Polizei zu rufen. Aber was eine dermaßen Dauerbeschallung mit mir angestellt hat war schlimmer. Deswegen rate ich Dir zu Mut. Sprich mit der Polizei, schilder deinen Fall am Telefon und entscheide gemeinsam mit ihnen ob sie rauskommen.
Zusätzlich schau bei www.123recht.de unter Mietrecht, ob du passende Themen findest oder stell dort deine Frage auch.
Vielleicht findest Du ja hier schon was passendes:
Aber bitte glaub nicht, nur weil die Lärmbelästigung außerhalb der Ruhezeiten liegt darf Dich dein Nachbar mit seiner Musik beschallen. Du hast ein Recht darauf ungestört in deiner Wohnung zu leben.
Gruß Anna
Hallo,
ein Mieter wohnt in einer Mietwohnung. Der Nachbarmieter hört mehrmals am Tag sehr laut Musik. Zwar immer auserhalb der Ruhezeiten ( 22 bis 6 und 12 bis 14 Uhr ), aber trotzdem immer sehr laut und sehr oft.
Nachdem man den Lärmmieter angesprochen hat meint dieser nur " Was man den will ? Man hört ja immer auserhalb der Ruhezeiten, somit kann man nix wollen".
Was kann der Mieter hier tun ? Die laute Musik nervt nur noch. Polizei rufen bringt ja nix, weil es ja bekanntermassen auserhalb der Ruhezeiten ist
Das mit den Ruhezeiten wird oft mißverstanden. 22:00 - 06:00 ist ausserdem keine Ruhezeit, sondern Nachtruhe, das ist noch mal was anderes.
Es gibt vermeidbaren Lärm (z.B. laute Musik) und unvermeidbaren Lärm (z.B. Rasen mähen, Bohren zwecks Regalmontage etc.
Unvermeidbaren Lärm darf man ausserhalb der Ruhezeiten (i.d.R. 13 - 15 und 20 - 07 Uhr) verursachen. Währen der Ruhezeiten darf TV, Musik etc. aus der Nachbarwohnung kaum wahrnehmbar sein. Währen der Nachtruhe von 22 - 06 Uhr darf man nicht mal hören, daß man Nachbarn hat.
Vermeidbarer Lärm, wie z.B. laute Musilk, darf zu keiner Zeit stattfinden. Nachbars Basswummern stört um 16 Uhr nicht weniger als um 13 Uhr und ist eine vermeidbare Lärmbelästigung, die er zu unterlassen hat.
Wenn Reden nicht hilft, könnte man also zu jeder Zeit die Pol rufen. Spätestens beim zweiten Mal würde ich auch Anzeige erstatten. Dann muß der Verursacher eine OWI bezaheln und kapiert viellleicht endlich. Und die Pol kommt auch nicht so gern alle Nase lang umsonst.
Interessant. aber ein völlig anderes Thema. Hier geht es
Lärmbelästigung, nicht darum, wann WW zur Verfügung zu stehen
hat.
Da steht: Das einem niemand vorschreiben kann, wann man duscht.
Wieso ist das nicht relevant.
Ich kann mich an die Diskussion erinnern (werd sie jetzt aber nicht suchen), wo es darum ging, dass jemand Schichtarbeiter war und der eben zu ungewöhnlichen Zeiten duschen wollte (und durfte).
Interessant. aber ein völlig anderes Thema. Hier geht es
Lärmbelästigung, nicht darum, wann WW zur Verfügung zu stehen
hat.
Da steht: Das einem niemand vorschreiben kann, wann man
duscht.
Wieso ist das nicht relevant.
Weil es in Deinen Beispielen darum ging, zu welchen Zeiten der Vermieter warmes Wasser zur Verfügung stellen muß, nicht um Lärmbelästuigung.
Ich kann mich an die Diskussion erinnern (werd sie jetzt aber
nicht suchen), wo es darum ging, dass jemand Schichtarbeiter
war und der eben zu ungewöhnlichen Zeiten duschen wollte (und
durfte).
Ja, solche Urteile gibt es. Sie beziehen sich aber auf den jeweils verhandelten Einzelfall und besagen eben nicht, daß jederman zu jeder Zeit duschen darf.