Hallo,
ich hoffe, dass mir jemand bei meiner Frage weiter helfen kann.
Und zwar geht es darum: Ein Mann (auslaendischer Staatsbuerger, wohnhaft in Deutschland) will im 6-Wochen-Rythmus (also 6 Wochen auf dem Handelsschiff und dann 6 Wochen zu Hause) auf hoher See arbeiten.
Die Reederei ist keine Deutsche(hoechstwahrscheinlich Belgien) und unter auslaendischer Flagge faehrt d. Schiff.
Wieviel muss man hierbei an Steuern zahlen, wenn Arbeitgeber nicht in Deutschland ist und wenn man nicht unter deutscher Flagge auf hoher See arbeitet?
Fuer eine hilfreiche Antwort bin ich sehr dankbar!
Servus,
der Mann ist wegen Wohnsitz in Deutschland in D unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.
Solange er sich auf Hoher See befindet, gilt er als in dem Land befindlich, unter dessen Flagge das Schiff fährt; in Hoheitsgewässern anderer Länder befindet er sich jeweils in dem betreffenden Land.
Die Besteuerung richtet sich also für die Zeit, die ein Seemann auf Hoher See ist, nach eventuell bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Land, unter dessen Flagge das Schiff unterwegs ist, und nach DBA mit den Ländern, in dessen Küstengewässern er fährt.
Wenn Du die Flagge bekannt gibst, kann man mehr dazu sagen. Die Dauer der Fahrten auf Hoher See kann u.U. dazu führen, dass die Heuer teilweise nicht der deutschen Einkommensteuer unterworfen ist.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
Hallo Blumepeder,
vielen lieben Dank fuer die Antwort!
Gruss
Nela123