Wieviel muß Mann an Unterhalt für seine Fr. zahlen

Hallo,

folgende Frage:

Herr M ist seit 5 Jahren verheiratet mit Frau L.
Zusammen haben beide ein 6-jähriges Kind.
Beide wollen jetzt getrennt leben, sich aber nicht scheiden lassen.
Frau L hat sich vor einem 1/2 Jahr selbstständig gemacht, verdient aber mit Ihrer Firma noch nichts.
Wieviel muss Herr M nun für seine Frau L und Tochter zahlen, damit
sie mit ihrer Tochter alleine leben kann?
Laut Düsseldorfer Tabelle muss Herr M für seine Tochter 401,- EUR zahlen.
Arbeitslosengeld kann sie ja nicht beantragen!
Aber der Verdienst ist bei Frau L gleich 0 oder gar weniger :frowning:
Herr M hat zur Zeit einen Verdienst von 2100 € Netto.
Gibt es hierzu Richtlinien, Bestimmungen, Urteile etc?

Danke.

Hallo,

Herr M ist seit 5 Jahren verheiratet mit Frau L.
Zusammen haben beide ein 6-jähriges Kind.
Beide wollen jetzt getrennt leben, sich aber nicht scheiden
lassen.
Frau L hat sich vor einem 1/2 Jahr selbstständig gemacht,
verdient aber mit Ihrer Firma noch nichts.

Nun, sie muss - nach dem ersten Trennungsjahr - entweder mit ihrem Gewerbe genug verdienen oder sich einen Verdienst anrechnen lassen, den sie hätte, wenn sie in abhängiger Stellung arbeiten würde.

Wieviel muss Herr M nun für seine Frau L und Tochter zahlen,
damit
sie mit ihrer Tochter alleine leben kann?

Anders rum kann man auch fragen, was muss Herrn M bleiben, damit er - weil er ja arbeitet - auch überleben kann.

Laut Düsseldorfer Tabelle muss Herr M für seine Tochter 401,-
EUR zahlen.

Nein, er zahlt bei einem Nettoeinkommen von 2.100 Euro 309 Euro. Er darf sich vom DüTa-Betrag das halbe Kindergeld abziehen.

Arbeitslosengeld kann sie ja nicht beantragen!

Ergänzende Leistungen kann sie sicher bei den Behörden beantragen.

Aber der Verdienst ist bei Frau L gleich 0 oder gar weniger

-(

Dann muss sie das schnellstens ändern. Sich in ihr Gewerbe so rein knien, dass was dabei rum kommt oder sich einen vernünftigen Job suchen.

Herr M hat zur Zeit einen Verdienst von 2100 € Netto.
Gibt es hierzu Richtlinien, Bestimmungen, Urteile etc?

Ja, steht auch in der Düsseldorfer Tabelle. Nur ewig muss er den Betrag dann auch nicht bezahlen. Da sie mit dem Kind mindestens Teilzeit arbeiten kann, wird ihr das erzielbare Einkommen dann (spätestens nach dem Trennungsjahr) angerechnet.

Er hat gegenüber der Ehefrau einen Mindestselbstbehalt von 1.000 Euro und evtl. zusätzliche arbeitsnotwendige Kosten (z. B. für die Fahrt zur Arbeit; Gewerkschaftsbeiträge; staatlich geförderte Altersvorsorge usw.). Bis zum Selbstbehalt muss er sich aber nicht ausziehen lassen, da er - weil er ja arbeitet - einen höheren Anteil vom Einkommen bekommt als die Frau.

Er zieht von seinem Einkommen erst mal den Zahlbetrag (309 Euro) für den Kindesunterhalt ab.

Die weitere Berechnung ist je nach OLG-Bezirk unterschiedlich aber über den Daumen gepeilt:
2.100 Euro abzügl. 309 Euro = 1.791 Euro. Er bekommt (bei einigen OLG’s) 4/7 = 1.024,-- Euro. Die Frau bekommt dann noch die restlichen 3/7 also 767,-- Euro. Die Rechnung stimmt aber nur, wenn keine Arbeitskosten anfallen, es keine Altschulden usw. gibt.

Danke

Bitte

Nehmen wir an, Herr M hat noch Spritkosten für den Arbeitsweg von 200 Euro.
Diese 200 EURO würde Herr M noch dazubekommen?
Und Altschulden bestehen auch noch: ca. 7000 EUR (zum Teil für Investitionen
für die Firma von Frau L).
Die würden dann beide jeweils zur Hälfte zahlen müssen?

Jetzt wird es interessant!

Gruß und Danke