hallo und guten morgen,
ich habe eine teilzeitstelle im angestelltenverhältnis. nun
ergibt sich für mich die möglichkeit, ein anderes unternehmen
beraterisch zu unterstützen, was deren messeauftritte
anbelangt. meine tätigkeit wäre das messestanddesign und das
werbekonzept. das möchte ich gerne nebenher freiberuflich
machen.
wie kann ich das realisieren?
Hallo Claudia!
Erstmal fällt mir ein, dass im Forum von „Existenzgründung“ eine ähnliche Frage gestellt wurde, wo ich auch drauf geantwortet habe - zum anderen würde ich zum Gewerbe anmelden zum Ordnungsamt gehen - geht es allerdings tatsächlich um eine freiberufliche Tätigkeit, würde ich auch das Finanzamt befragen - lass nicht locker, bis Du einen „schlauen“ Beamten dort findest… ( bin gelernte Steuerfachangestellte und weiß, wie nervig das mit dem telefonischen Kontakt mit dem FA ist… ).
Was noch wichtig ist, Du musst Deinen AG über Deinen Nebenverdienst informieren - wenn Du Deinem AG nicht durch dicke Konkurrenz „gefährlich“ werden kannst, hat er keine Chance, Dir irgendwie das abzuschlagen.
wem muß ich was melden
(umsatzsteuerbefreiung)? darf ich rechnungen schreiben?
Ich weiß nicht genau, wie das bei Freiberuflern ist, aber wenn Du beispielsweise ( so wie ich *grins* ) beim Ordnungsamt Dein Gewerbe anmeldest, bekommt das FA und die IHK automatisch bescheid.
Ist Dein Umsatz im Jahr höher als 17.500EUR, bist Du USt-pflichtig, und Du musst sogar UST in Deinen Rechnungen aufführen und darfst die enthaltene USt ( = Vorsteuer ) in Deinen Kosten abziehen.
Bleibst Du unter dieser Summe, giltst Du als Kleinunternehmer und bist nicht Ust-pflichtig; willst Du aber gerne bei großen Anschaffungen z.B. die Vorsteuer abziehen und bleibst aber unter dieser Summe, kannst du „zur USt optieren“, wie das das Gesetz im Fachchinesisch nennt! Das bedeutet, du wirst USt-pflichtig und musst dann auch USt in Deinen Rechnungen ausweisen!
welchen betreg darf ich höchstens im monat / im jahr
dazuverdienen?
Um in der gesetzlichen Krankenversicherung zu bleiben, ohne dazu zahlen zu müssen, darf Dein Gewinn im Monat 400EUR nicht übersteigen, dadurch zählst Du als „Geringfügig Verdienender“.
Hast Du mehr Gewinne, musst Du Dich extra „freiwillig“ versichern mit einem Gewinnabhängigen Beitrag.
wie läuft das alles?
wenn Du Dein Gewerbe ( sorry,habe selber eins angemeldet, kann leider nicht von anderer Erfahrung sprechen ) angemeldet hast, bekommst DU automatisch vom FA und IHK Post!!
WICHTIG!! Auch wenn Du Dein Gewerbe noch nicht angemeldet hast und hast trotzdem schon Kosten - Belege aufheben, das kann alles als „Kosten vor Eröffnung“ abgesetzt werden!!!
ic bedanke mich
claudia
Kein Problem, ich hatte damals auch viele Fragen und wurde hier sehr fündig, als ich diverse Fragen hatte!
Dir viel Erfolg und alles Gute!!
Gruß,
Kerstin