Sehr geehrter Herr Bröker,
Ich hätte eine Frage bezüglich meines Einkommens als Studentin.
Ich bin Studentin und habe zur Zeit 2 kleine Nebenjobs. Zum einen arbeite ich in der Kinderbetreuung meiner Fachhochschule 3 Stunden die Woche und verdiene dort 84€ im Monat. Die Bezahlung erfolgt über eine Aufwandsentschädigung. Des weiteren betreue ich eine schwerstmehrfachbehinderte junge Frau. Dort bin ich zur Zeit noch nach Bedarf eingesetzt. Mal bringt mir der Job monatlich kein Geld, mal aber auch ca. 120€. Ab Mitte des Jahres werde ich dort regelmäßig arbeiten und ca. 200€ monatlich verdienen. Diese Bezahlung erfolgt über eine Übungsleiterpauschale. Ende dieser Woche startet mein dritter Nebenjob als Kellnerin. Dort werde ich monatlich, ohne Trinkgeld, ca. 300€ verdienen. Ab Mitte des Jahres würde ich also deutlich mehr als 400€ monatlich verdienen. Ich habe gelesen es gibt eine „Gleitzonenregelung“ zwischen 400 und 800€ und es gäbe dieses Jahr einen Steuerfreibetrag von 8004€ jährlich. Ich bin total verunsichert wieviel ich jetzt verdienen darf. Gilt in meinem Fall wirklich die „Faustregel“ alles über 400€ muss versteuert werden?
Natürlich möchte ich als Studentin etwas verdienen, aber notfalls müsste ich wohl einen Job wieder absagen, damit ich nicht „zu viel“ verdiene.
Es wäre sehr nett wenn sie versuchen könnten mir darauf eine Antwort zu geben.
Mit freundlichen Grüßen
Pia Davids