wenn man beim Material im Jahr eine Summe von 20000€ einspart, wie hoch ist dann die Verbesserungsprämie?
Gibt es gesetzliche Regelungen oder bleibt das allein der willkür des Arbeitgebers unterlegen?
Gibt es gesetzliche Regelungen oder bleibt das allein der
willkür des Arbeitgebers unterlegen?
Es gibt ein uraltes Urteil des BAG (30.04.1965 - 3 AZR 291/63), was einen grundsätzlichen Anspruch regelt, ein fester Satz wird dort nicht genannt.
Zunächst mal kommt es darauf an, ob die Verbesserung nicht eh durch die Arbeitsleistung begründet und somit bereits abgegolten ist - es muss also eine Sonderleistung sein.
Dann muss der Arbeitgeber die Verbesserung auch nutzen und er muss einen nicht unerheblichen Vorteil haben.
Bei einem Anspruch auf eine Prämie, deren Höhe nicht geregelt ist (was mitbestimmungspflichtig wäre und somit der Betriebsrat der erste Ansprechpartner sein sollte) wird man im Streit wohl schauen, was vergleichbare Unternehmen zahlen.
Ich kenne es so (das steht jetzt aber keinesfalls auf einem rechtlichen Fundament), dass irgendwas zwischen 15% und 30% davon gezahlt wird, was pro Jahr eingespart wird.
Wenn es sich um eine patent- oder gebrauchsmusterfähige Erfindung handelt, gilt das ArbnErfG.
Hallo,
das kommt auf das innerbetriebliche Vorschlagswesen und die dort genannten Regelungen an…
Weit verbreitet sind folgende Methoden:
-„Feste Prämiensätze“
(also zum B. 100 € - 1.000,- € - 5.000,-€ - 10.000,- €
-prozentuale Beteiligung an den eingesparten Kosten
(von 5 Prozent bis 40 Prozent)
und natürlich von der Größe des Betriebes.
Hi!
das kommt auf das innerbetriebliche Vorschlagswesen und die
dort genannten Regelungen an…
Und wenn es dieses überhaupt nicht gibt?
Man man man