Wieviel Prozent dürfen Kitagebühren max. steigen ?

Hallo,

unser Kindergarten gehört der Gemeinde (Kommune). Im Moment ist er sehr günstig - wir zahlen für unseren 2jährigen Sohn 100 Euro im Monat (ohne Verpflegung). Ab Dezember sollen es jedoch 150 Euro sein. Das ist eine rapide Steigerung um 50% !

Zusätzlich wird die Verpflegung immer per Lastschrift eingezogen - egal ob das Kind in den Kindergarten geht oder nicht. Verrechnet wird dann immer im Januar und man gewährt auf diese Weise der Gemeinde quasi einen zinslosen Kredit.

Ich finde die ganze Sache fühlt sich etwas komisch an und wollte fragen ob das korrekt ist:

Darf die Gemeinde die Kita-Gebühren mit einem Schlag 50% erhöhen ?

Darf die Gemeinde die Eltern zwingen ihr einen „zinslosen Kredit“ zu gewähren ?

Vielen Dank für Eure Antworten:smile:

Hallo Robert,

ohne das Bundesland/Kommune zu kennen, kann keine verlässliche Antwort gegeben werden.

Am Besten in die Satzung der Beutragsberechnung schauen. Dort muss festgelegt sein, wie die Berechnung erfolgt.

Thomas

Hallo Thomas,

danke für Deine Antwort. Das Bundesland hatte ich ganz vergessen. Das ist Thüringen.

Nun in der Kindergartensatzung, die an alle Eltern verteilt wurde steht nur der neue Preis, keine maximale Steigerung.
Begründet wird das u.a. mit dem neuem Bildungspaket und der Erhöhung des Betreuungsschlüssels. Aber ganz ehrlich, so viele neue Erzieher haben wir gar nicht bekommen die die 50% rechtfertigen würden.

viele grüße

robert

hach. ausgerechnet Thüringen. :wink:

siehe http://bit.ly/hxQ1Dq hilft jetzt nur noch ein Blick in die Satzung der Kommune bzw. des Landkreises zu den Elternbeiträgen

Thomas

Ohne das Bundesland/Kommune zu kennen, kann keine verlässliche Antwort gegeben werden.

Am Besten in die Satzung der Beutragsberechnung schauen. Dort muss festgelegt sein, wie die Berechnung erfolgt.