Wieviel Prozent sind 'im wesentlichen'?

Hallo,

Frage an Rentenexperten:

Wenn die Begründung einer Pflichtversicherung in der Deutschen Rentenversicherung Bund lautet „auf Dauer und im Wesentlichen für einen Arbeitgeber tätig“ -

Was genau bedeutet hier „im Wesentlichen“, ist das durch irgendein Urteil als Prozentsatz definiert?

Wenn jemand z. B. 100 Tage freiberuflich tätig war, davon 55 für einen Auftraggeber, ist das durch „im Wesentlichen“ gedeckt? Oder bei 60%? 70?%?

Klingt sehr nach Erbsenzählerei, aber würde mich trotzdem interessieren.

Danke,
Steinspecht

Hallo,

Was genau bedeutet hier „im Wesentlichen“, ist das durch irgendein Urteil als Prozentsatz definiert?

Ich meine mich daran zu erinnern, dass Scheinselbständigkeit vorliegt, wenn man mehr als 70 % seines Umsatzes mit einem Vertragspartner macht. Es kommen jedoch noch weitere Kriterien hinzu, deswegen wäre es wichtig zu erfahren, um welche Tätigkeit in welcher Branche es geht.

Näheres hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Scheinselbst%C3%A4ndigkeit

(Ich lag mit meinen 70 % gar nicht so schlecht).

Danke,

Büdde, büdde

Steinspecht

Nordlicht

Hallo,

Was genau bedeutet hier „im Wesentlichen“, ist das durch irgendein Urteil als Prozentsatz definiert?

Ich meine mich daran zu erinnern, dass Scheinselbständigkeit
vorliegt, wenn man mehr als 70 % seines Umsatzes mit einem
Vertragspartner macht. Es kommen jedoch noch weitere Kriterien
hinzu, deswegen wäre es wichtig zu erfahren, um welche
Tätigkeit in welcher Branche es geht.

? Ich vermute mal dem Fragesteller geht es um die Versicherungspflicht als Selbstständiger mit nur einem Auftraggeber nach § 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VI. Das ist keine Scheinselbstständigkeit, sondern eine „echte“. Scheinselbstständigkeit ist was völlig anderes, in dem zum Schein eine eigentlich abhängige Beschäftigung verschleiert wird.

Im übrigen wäre es sehr wünschenswert, wenn es sowas wie verbindliche Regelungen zum Umsatz gäbe. Gibt es aber nicht. Und vorallem noch weniger branchenbezogen.

„Im wesentlichen“ ist schon sehr lange definiert als 5/6, siehe hier. Ist nach meinen bescheidenen mathematischen Kenntnissen 83,33 %.

Näheres hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Scheinselbst%C3%A4ndigkeit

(Ich lag mit meinen 70 % gar nicht so schlecht).

Öhm, wo steht da was von 70 %?

Greetz
S_E

@ secret_eyes:

Danke. Die Vermutung ist korrekt, die Klarstellung willkommen, der Link die gesuchte Antwort.

Grüße,
Steinspecht

Moin,

? Ich vermute mal dem Fragesteller geht es um die

Ich habe auch vermutungen angestellt, deswegen frug ich ja nach Tätigkeit und Branche, denn da gibt es, wie Du mit Recht anmerkst Unterschiede.

Öhm, wo steht da was von 70 %?

Na ja fast ! Bist Du aber pingelig heute. Im Ernst, Ende der 90er, als das Thema aufkam, war tatsächlich von ca. 70 % die Rede, die „5/6“ habe ich vorhin zum ersten Mal bei Wiki gesehen.

Gruß

Nordlicht

Ich habe auch vermutungen angestellt, deswegen frug ich ja
nach Tätigkeit und Branche, denn da gibt es, wie Du mit Recht
anmerkst Unterschiede.

Dann klär mich mal bitte auf, wo man da was zu finden kann, nach Tätigkeit und Branche. Sowas kann man ja immer mal gebrauchen.

Öhm, wo steht da was von 70 %?

Na ja fast ! Bist Du aber pingelig heute.

Ich immer. Klugscheißer halt, ist mein Aszendent. Gibt ja auch kein ungefähres Einhalten von Freigrenzen. Oder doch die Rente wenns nur 59 Beitragsmonate sind.

Im Ernst, Ende der
90er, als das Thema aufkam, war tatsächlich von ca. 70 % die
Rede, die „5/6“ habe ich vorhin zum ersten Mal bei Wiki
gesehen.

Die 5/6 von denen Wiki redet sind aber noch aus Urzeiten des § 7 Abs. 4 SGB IV, den gibts schon Ewigkeiten nicht mehr. Und passt auch nicht zum Thema, weil wir im SGB VI sind. Selbst im Studium hatte ich den schon nicht mehr…und das ist schon bissl her…wenn ich mein schlaues olles Gesetzbuch nicht falsch lese, wurde der Abs. 4 schon zum 01.01.2003 geändert bzw. das mit den 5/6 wurde gestrichen.

Und die 5/6 im SGB VI gibts auch schon mindestens seit 2006.

Nuja, bei manchen lebt die BÜVO schließlich auch immer noch (ebenfalls schon seit Juli 2006 zu Grabe getragen).

LG
S_E