Wieviel qm Fläche hat die Wohnung?

Hallo,

es geht um die Vermietung und evtl. später Verkauf einer Wohnung.

Hierzu gibt es ja die Anzeigenformulierungen

„schöne xx qm Wohnung“ oder „2,5 ZKB mit xx qm“.

Gibt es da Vorschriften, wie man diese „xx“ berechnet?

Und wann man von 2,5 Zimmern sprechen kann bzw. wann es nur 2 Zimmer sind?

Jeder Makler, mit dem ich gesprochen habe, bekam beim „Flächenberechnen“ etwas anderes heraus - und angeblich gibt es da keine vorgeschriebene verbindliche Berechnungsgrundlage, die angewendet werden muss.

Beispiele für die Sonderfälle sind Dachschrägen, Balkon, sowie die Miteinbeziehung von Nutzflächen wie Kellerraum und Anteil am Dachspeicher.

Einer wollte sogar „xx qm Grundfläche“ schreiben, ein andere rechnete fast alles heraus und kaum dann auf nur 2/3 dieser Fläche.

Über Tipps, wie man das am besten macht und ob man hier womöglich unwissentlich gegen rechtlich bindende Vorschriften verstoßen kann (und hinterher durch Mietsenkung oder Kauf-Rückabwicklung dafür büßen muss) würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank!

Mark

Hallo Mark!

Gibt es da Vorschriften, wie man diese „xx“ berechnet?

Ja, die gibt es. Schau mal hier:

Und wann man von 2,5 Zimmern sprechen kann bzw. wann es nur 2
Zimmer sind?

Ob diese Art von Formulierungen rechtlich geregelt sind, weiß ich nicht. Allerdings gibt es regionale Unterschiede im Verständnis.
Hier im Ruhrgebiet meint man mit „2,5 Zimmern“ häufig „2 Zimmer, Küche, Diele, Bad“. Als ich vor Jahren mal in Frankfurt gewohnt habe, war dieses Verständnis dort vollkommen unbekannt und das halbe Zimmer wurde nicht als KDB verstanden, sondern tatsächlich als eine Art halbes Zimmer. Ich habe nie so ganz verstanden, was sie damit meinten: entweder eine Fläche im Flur o.ä., die noch zum Wohnen (z.B. Esstisch) genutzt werden konnte oder ein Zimmer, das so klein ist, dass es höchstens als Stauraum nutzbar ist.

Jeder Makler, mit dem ich gesprochen habe, bekam beim
„Flächenberechnen“ etwas anderes heraus - und angeblich gibt
es da keine vorgeschriebene verbindliche Berechnungsgrundlage,
die angewendet werden muss.

Ja, nee, is klar …

Nebenbei: Kannst du dir tatsächlich vorstellen, dass in einem Land wie Deutschland, das gerne alles mit Verordnungen und Gesetzen bis ins Kleinste regelt, es für so etwas Wichtiges - immerhin basieren darauf Miet- und Betriebskostenberechnungen - keine Festlegungen gibt? :wink:

Grüße
Christiane

Hi!

Und wann man von 2,5 Zimmern sprechen kann bzw. wann es nur 2
Zimmer sind?

Zumindest in Österreich sind diese 2,5 Zimmer äußerst üblich; hier spricht man Umgangssprachlich vom „Kabinett“, einem Zimmer, daß eine Fläche von weniger als 8m2 (oder warens doch 10?) aufweist

Grüße,
Tomh

hallo soweit mir bekannt ist, gibt es eine Berechnung nach DIN, vor allem bei Dachschrägen wichtig.
Gruß

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