… bei hartz4 in der stadt pinneberg zu?
eine freundin wohnt dort und hat nur 45 QM mit 2 kindern!nur ein kinderzimmer,kein schlafzimmer!das kann doch nicht sein,danke für eine antwort
Hallo. Also da wo ich wohne ist es so das ca. 50 qm bei einzel Person zusteht und bei 3 Personen was ja deine Freundin ist mit Kindern sind es 70 qm. Evtl. gibt es beim Amt so eine Liste wo das drauf steht wieviel ihr zusteht. LG
Hallo,
die angemessene Wohnungsgröße bestimmt sich im SGB II nach Wohnraumgrößen für Wohnberechtigte im sozialen Mietwohnungsbau (so auch vom Bundessozialgericht im Verfahren B 4 AS 109/11 R erneut bestätigt.)
Sofern wir von Pinneberg in Schleswig-Holstein reden, siehe hier: Laut Google die derzeit gültigen, aktuellen Wohnraumförderungsbestimmungen für Schleswig-Holstein (Abschnitt 1.2/ Nr.4 ff.)
http://www.ib-sh.de/fileadmin/ibank/Immobilien/Sozia…
Danach gelten für 3 Personen mind. 60 / bis 75 qm als angemessene Wohnfläche.
Und hier die örtlichen Richtlinien für Kreis Pinneberg:
http://www.harald-thome.de/media/files/richtlinien/K…
Auch danach sind für einen 1 (!)-Personenhaushalt bis zu 50 qm angemessen… für 3 Personen mind. 60 / bis 75 qm.
Ebenso auf der Website des Jobcenters Pinneberg: http://www.jobcenter-kreis-pinneberg.de/geldleistung…
und auch im Praxisbegleiter des Landesministeriums (Punkt 2.3) : http://hartz.info/dateien/pdf/richtlinien_sozialer_w…
Sofern hier ein Erstbezug bzw. ein Umzug ansteht, ist es wichtig, vom Jobcenter vorher (!) die Zustimmung zum Umzug einzuholen, und zwar nachweislich (!) schriftlich… und auf eine schriftliche (!) Antwort/Bescheid vom Jobcenter mit Nennung der Rechtsgrundlage zu bestehen. Also nicht rein mündlich anfragen und sich mündlich abwimmeln lassen. Mündliches hat rechtlich keinen Wert, es ist unverbindlich - und ggf. auch nicht rechtlich einklagbar.
Falls es trotz schriftlichem Antrag weiter Probleme bzw. eine Ablehnung geben sollte: Mit Personalausweis, aktuellem ALG2-Bescheid und der evtl. bisherigen Korrespondenz zum zuständigen Amtsgericht und dort einen Beratungshilfeschein holen. Damit dann zum Fachanwalt für Sozialrecht; der Eigenbeitrag beim Anwalt kostet mit dem Beratungsschein dann max. 10 Euro.
http://zufish.schleswig-holstein.de/modules/bs/servi…
(Allgemein Wichtiges zum Umzug: http://hartz.info/index.php?topic=24.0 )
LG Lara
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sein,danke für eine antwort
Hallo,
kommt auf das Alter der Kinder an. Normal 45m² + 15 m² jede weitere Person
Gruß
Einer Person stehen 45 qm zu, jeder weiteren + 15 qm. Also stehen ihr 75 qm zu, das ist Gesetz.
Beste Grüße
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ein kinderzimmer,kein schlafzimmer!das kann doch nicht
sein,danke für eine antwort
Regelsatz ist: 45qm für eine Person,60qm für 2 Personen,und jede weitere Person +15 qm. Dies gilt aber nicht für Kinder im Babyalter. Notfalls Beratungsgutschein vom Amtsgericht holen,damit zum Anwalt (der ist den Kostenlos) für Sozialrecht und gegen Arge klagen.Ist eine Frechheit vom Jobcenter mit einer Mutter mit Kindern so umzugehen !!!
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ein kinderzimmer,kein schlafzimmer!das kann doch nicht
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Hallo, 75-80qm ist die angemessene Wohnungsgröße, es gibt da im Internet wo mans genu nachlesen kann und zwar heißt dies,www. gegen HartzIV.de, da findest du viele Deteils in sachen HartzIV, auch Anwälte die da weiter helfen.
LG elfie759
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