Hallo liebe Experten,
Wir hatten heute eine Diskusion über die ARGE in NRW und wieviel qm und wieviel Miete sie für eine zweiköpfige Hartz 4 empfänger Familie akzeptiert.
Gibt es dazu etwas einheitliches oder wird das von Fall zu Fall entschieden?
Weiss jemand zufällig wie groß die Wohnung maximal seien darf und wie teuer maximal?
… wobei noch darauf hingewiesen sei, dass 60m² nur ein Anhaltspunkt sein können.
Ich kann nicht beurteilen, wie es in jeder Kommune in NRW gehandhabt wird (kann sehr unterschiedlich sein), aber in einigen Orten (Deutschlands) kann/muss von starren Richtwerten unter Berücksichtigung der individuellen Umstände auch nach oben abgewichen werden.
(Bsp: wenn man schon bei Antragsstellung in einer größeren Wohnung wohnt, dann sind ggf. Wirtschaftlichkeitsberechnungen anzustellen, unter der (hier vereinfachten) Fragestellung: spart die ARGE unterm Strich durch den von ihr veranlassten Umzug innerhalb der nächsten drei Jahre mehr Geld, als dieser Umzug kostet.)
Also ist das innerhalb NRW´s nicht einheitlich?
Gut.
Angenommen Die in der Bedarfsgemeinschaft lebenden zwei Personen wohnen in Remscheid oder Wuppertal ,wie wäre da das Maß der Dinge?