Hallo Zusammen!
Wieviel qm Wohnfläche stehen mir als schwerbehinderter (100% GdB mit „G“) Hartz-4-ler zu? Ich gehe aus Sicherheits-/Stabilitätsgründen überwiegend am Rollator.
Ich wohne mit meiner Partnerin - ebvenfalls Status ALG-2 - in einer 83 qm Wohnung mit einer KM von 420 Euro und 328 Euro vom JobCenter für Miet-ZuSchuss; 80 Euro Heizkosten und 50 Euro Heizkostenzuschuß …
Ist das so korrekt vom JC?
Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten!
Viele Grüße Gel Tin
Ob der Mietzuschuß korrekt ist das kann dir keiner beantworten, denn das ist von Kommune zu Kommune verschieden.
Bei uns sind es 60qm für 2 Pers.
Also ist deine wohnung zu groß und du wirst vermutlich nur deshalb nicht zum Umzug aufgefordert weil du schwerbeschädigt bist.
@Gel Tin,
habe für dich das gefunden.
http://www.elo-forum.org/schwerbehinderte-gesundheit…
Post Nr. 3 und 9 dürfte passend sein.
Hallo,
das hängt vom Wohnort ab, keine Ahnung, wo ihr da verbindliche Informationen bekommt. Kennwort: ortsübliche Vergleichsmiete.
LG
Martin
Hallo geltin, leider weiß ich keine Antwort auf deine Frage. Ich habe noch nichts davon gehört, dass Dir mehr qm zustehen als anderen ALG II Empfängern. Aber hast Du als Behinderter nicht noch andere Institutionen, die Du fragen kannst? Viel Glück, wed
Da kann ich dir leider nicht weiterhelfen da solltest du dich besser an eine eratungsstelle für behinderte wenden
Hallo,
tut mir leid. Die Leistungsgewährung nach dem SGB II ist nicht mein Spezialgebiet.
mfg
Hallo,
ohne nähere Angaben, wie zum Beispiel ortsüblicher Mietspiegel und weitere Einkommen, die angerechnet werden,
kann ich hierzu nichts sagen.
mfg, GM
Das kann man nicht so allgemein beantworten.
Einem zwei Personenhaushalt stehen ca. 65 qm Wohnraum zu. Man muss bei der Wohnungssuche den allgemeinen örtlichen Mietspiegel beachten. Den bekommt man bei der Stadt oder Gemeinde oder auch im Internet. Der Mietspiegel ergibt sich aus mehreren Bestandteilen. Lage des Hauses (Verkehrslärm, ÖPNV-Anbindung, öffentliche Infrastruktur, Bebauungsdichte, Umgebungsvegetation usw.)
Baujahr des Hauses
Qualität der Wohnungsausstattung (Ofen- oder Zentralheizung, Innen- oder Außentoilette, Parkettboden, schalldämmende Fenster usw.)
Zustand im Hinblick auf sparsamen Energieverbrauch (Wärmeschutzverglasung, Wärmedämmung, etc.)
Ob das Jobcenter auf Grund der Behinderung noch weitere Zugeständnisse machen darf oder kann, weiß ich leider nicht.
Ich hoffe ich konnte etwas helfen.
MfG
Hallo,
falls Sie von den anderen keine Antwort bekommen, melden Sie sich bitte noch einmal.
Dann mache ich mir die Arbeit und antworte Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Es gibt bundesweit keine einheitliche Regelung. Ist von Komune zu Komune und von Bundesland zu Bundesland verschieden. Bitte tritt doch dem Sozialverband VdK (www.vdk.de) bei. Sie beraten und vertreten Dich in allen sozialrechtlichen Fragen bis hin zum Sozialgericht. Die sind wirklich sehr gut und der Monatsbeitrag ca. 4,50 € ist bezahlbar.
kannst du hier nachlesen
Wohnungsgrößen für Menschen mit Behinderung