Wieviel Rente bei Auslandsarbeit ?

Hallo Experten!

(alle Fragen & Angaben sind rein hypotetische Beispiele, Eure Antworten stellen somit keine Rechtsberatung dar!)

Beispielfall: Max Mustermann, geb.1945 in einem der neuen EU-Mitgliedsstaaten. In unserem Beispiel soll das „Ungarn“ sein.
Er lebt seit 1986 in Deutschland und ist deutscher Staatsbürger. Er plant seinen Lebensabend in Deutschland zu verbringen.
Im Herkunftsland wurden bereits Rentenbeiträge bei der dortigen Rentenkasse errichtet, später dann in Deutschland. Sagen wir mal:
Rentenbeiträge in Ungarn von 1958 bis 1986
Rentenbeiträge in Deutschland von 1987 bis 2010.

Frage 1) Da es sich beim Herkunftsland um ein EU-Mitgliedsstaat handelt, müsste die dort gearbeitete Zeit bei der deutschen Rentenberechnung voll zählen?

Frage 2) Sagen wir, nach deutscher Berechnung bekäme er (hätte er die ganze Zeit in Deutschland gearbeitet) theoretische 1.000 EUR Rente im Monat. Bekommt unser Max die gesamt errechneten 1.000 EUR von der dt. Rentenkasse?

Frage 3) Oder zahlt ihm „Deutschland“ nur einen Anteil dieser berechneten Rente? Also nur die Rente für die in Deutschland erarbeiteten Ansprüche? (sagen wir mal 600 EUR)

Frage 4) Falls er nur einen Anteil bekommt - zahlt dann die Ungarische Rentenversicherung den Rest? (Also 1.000 EUR - 600 EUR = 400 EUR?) Oder zahlen die Ungarn nach ihrer dortigen Berechnung für die dort geleisteten Ansprüche? (sagen wir nur 100 EUR)?

Frage 5) Wäre es anders, wenn er deutschstämmiger Aussiedler wäre?

Frage 6) Wäre es anders, wenn er 1986 den damaligen Ostblockstaat als Flüchtling verlassen hätte? (Flüchtlingsausweis etc.)

Frage 7) Was würde mit seiner Rente passieren, wenn er in die Herkunftsland zurückziehen würde?

Bitte höflichst um seriöse, fundierte Antworten, möglichst mit Quellenangabe oder Gesetzbezug. DANKE!

Man kann, nach Absprache der Bank, die gesamte Rente aus Ungarn abheben(ist ja da eigentum von Hr. Mustermann) und in die Rentenkasse in Deutschland einzahlen.

Mehr kann ich leider nicht helfen.

Viel Glück

Lg Baris

Hallo,

es gibt zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Ungarn ein Sozialversicherungsabkommen, dass dazuführt, dass die in Ungarn erworbenen Ansprüche in Deutschland mitberechnet werden. Wie die genaue Rentenberechnung funktioniert weiß ich so jetzt auch nicht. Kann aber die Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung bzw. der/die Versichertenälteste erklären.

Wenn man schon Rentenbezieher ist und geht in ein Land innerhalb der EU bzw. eines mit dem ein Sozialversicherungsabkommen besteht, dann wird die Rente einfach dahin überwiesen.

In einem solchen Fall würde ich Beratungsstelle der Deutschen Rentenverischerung empfehlen.

Gruß
P.