Hallo zusammen,
habe einen Liebherr-Gefriershrank an dem in der Garantiezeit ein Defekt aufgetreten ist.
Nach zweimaliger Reparatur ist das Gerät immer noch defekt.
Meine Frage:
Wie viel Garantie-Reparaturen an Großgeräten hat der Gesetzgeber vorgegeben, bevor man auf das Stellen eines Neugerät ein Recht hat.
Hirzu kann ich leider nicht viel sagen.
Das ist Sache eines Juristen.
Schauen Sie in’s entsprechende Brett.
freundliche Grüsse
Klaus Quindt
secondware.de
Jedem Gerät liegen die Garantiebestimmungen bei, bitte durchlesen. Sie können die Gantiebestimmungen beim Hersteller anfordern,
Gruß
Manfred