Wieviel % Schadenfr.-Rabatt nach x Jahren o. PKW?

Hi!

Will mir demnächst mal wieder PKW zulegen; dazu folgende Fragen: ich bin die letzten Jahre Firmenwagen oder Bus gefahren; den letzten eigenen PKW hatte ich (glaube ich) vor ca. 8 Jahren. Mit wieviel Porzent Schadenfreiheitsrabatt (oder wie das heißt) fange ich jetzt wieder an?
2.) Gibt es eine Page mit einer Übersicht, welche Kfz.-Vers. im Preis/Leistungsverhältnis am besten abschneiden?

Zur Info: ich weiß wirklich nicht, wie lange ich keinen eigenen PKW hatte. Ich weiß nicht mehr, bei welcher Versicherung ich damals war. Ich bin mit Firmenwagen unfallfrei gefahren.

Danke für Eure Hilfe!
Vince. :c)

Hallo Vinc,

schonmal dran gedacht, dir von deinem AG bestätigen zu lassen, dass du seinen Dienstwagen x Jahre gefahren bist. Unfallfrei.

Dann solltest du evtl. eine Anrechnung bekommen.

Bei manchen Gesellschaften bleibt der alte Rabatt auch noch y Jahre erhalten. Also frag mal bei deinem alten Versicherer nach, welchen Rabatt er dir bestätigen könnte.

Ansonsten würdest du mit 120 (140)% anfangen. Fahranfänger also.

Gruß

Marco

Hi,
Sinnvoll wäre das schon, wenn Du noch wüßtest, wo Du versichert warst, weil es dann evtl. noch einen SFR gibt.

Ansonsten wie gesagt SF 1/2 = viele Prozente. Einige Versicherer bieten unter Umständen auch einen besseren Prozentsatz an, z.B. wenn Du schon Kunde bist, oder oder oder. Die Versicherer können da mittlerweile ziemlich flexibel sein.

Wichtig zu wissen: Wechselst Du später die Versicherung zählen auf alle Fälle die tatsächlichen schadenfreien Jahre Deines Vertrages.

Andreas

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Rehi,

prinzipiell gilt es ersteinmal folgendes zu klären:

Hast Du einen eigenen Rabatt der Firma zur Verfügung gestellt ? s.g. Mitversicherungserklärung, dann kannst Du den Rabatt wieder aus der Firma rausholen.

Falls nicht (sorry, jetzt wird es hart), hast Du gelitten. Prinzipiell verfallen ungenütze Rabatte (je nach Bedingungswerk) nach meistens 7 Jahren vollständig!

Einen Verweis auf schadensfreien Verlauf einer Fremdversicherung stellt keinen (!) Grund für eine günstigere Einstufung dar, da dieses schon bei der Runterstufung Deines Firmenwagens berücksichtigt wurde (sonst gäbe es ja eine Rabattflut: Ehefrauen, Kinder, Angestellte usw.).

Allerdings ist es richtig, daß evtl. (obwohl nicht legal) einige Versicherungen Sondereinstufungen vornehemen.

Da gibt es aber keine Richtlinie, sondern nur feilschen…

Chris

Hallo Chris,

da dieses schon bei der Runterstufung Deines
Firmenwagens berücksichtigt wurde

Wenn eine Firma eine Fahrzeugflotte hat, davon gehe ich mal bei einem Dienstwagen aus, dann wird hier meistens nach Stückprämie tarifiert. D.h. das hier Rabatte überhaupt keine Rolle spielen.

Nur als Randbemerkung dazu…

Falls also der Rabatt nicht mitreingenommen wurde, würde nur deine letzte Variante helfen…
feilschen :smile:

Marco