Hallo Stefan,
für diesen Fall leider nicht.
Aber ich hatte mal folgenden Fall. Ich fuhr auf einem
Parkplatz, Pkw mit Hänger, und schrammte beim abbiegen einen
Pkw der außerhalb der Parkmarkierungen, also neben den Fz
stand.(Engpass). Der Halter von diesem Pkw bekam eine
Teilschuld vom Richter.
kannst auch sagen dass du glück gehabt hast. ein anderer richter hätte dir die gesamtschuld gegeben, weil er argumentiert hätte dass du nicht in der lage gewesen bist deine fz maße richtig abzuschätzen.
brauchst ja nicht erst versuchen trotzdem vorbeizukommen. ich denke, dass es hier keine grundsatzurteile gibt, und es so immer auf das jeweilige gericht oder den richter ankommt.
Allerdings helfen Antworten wie „ich weiß es selbst nicht, aber wahrscheinlich…“ kaum weiter, die sollte man sich doch besser sparen?! Und wenn eine falsche Antwort als Expertenmeinung getarnt rüberkommt, finde ich es noch schlimmer.
wenn ein lkw-fahrer OHNE einweiser rückwärts fährt und dabei
einen unfall verursacht, handelt er grob fahrlässig. also
dürfte weder unternehmer noch fahrer ein interesse daran
haben, dass hier dieversicherung genau recherchiert.
denn wenn das herauskommt, zahlt der unternehmer/ fahrer die
ganze schadensumme und nicht nur die selbstbeteiligung.
Also 1. steht in der Ursprungsfrage nichts über das Einweisen, woher nimmst Du also diese Information.
Und 2. stimmt die von Dir beschriebene Konsequenz nicht: zum einen sieht das VVG inzwischen „nur noch“ eine Kürzung vor, zum anderen ist i. d. R. ein Verzicht auf den Ausschluss wg. grober Fahrlässigkeit vereinbart, gerade bei gewerblichen Kfz-Vers.-Verträgen.
Und last but not least, der Unternehmer hätte mit der Leistungsfreiheit kein Problem, da der Fahrer nicht sein Repräsentant ist - er bekommt also seine Ersatzleistung und allenfalls der Fahrer müsste ggf. zurückzahlen.
ich
denke, dass es hier keine grundsatzurteile gibt, und es so
immer auf das jeweilige gericht oder den richter ankommt.
sabine
Hallo,
da hast du vollkommen Recht. Die einzelne Situation ist entscheidend.
Ich weiß, das ich damals Glück hatte.
Passiert auch nie wieder. Versprochen.
Gruß premme
Sonne und Mond sehe ich gerne, aber BITTE schickt mir keine Sterne.