Hallo,…habe mal eine Theoretische frage…Herr Paul kommt von der Arbeit,und Parkt.Leider bemerkt er nich das er im Halteverbot steht.kurz darauf fährt ein LKW beim rückwertsfahren in Herrn Pauls wagen.
Wer schuld ist,dürfte klar sein,…aber wieviel bekommt Herr Paul von der Versicherung??oder wieviel muß er selber tragen??Wie hoch wird seine Teilschuld wohl sein?..
Ist ja nur eine Fiktive Geschichte,aber über eine Antwort würde ich mich Freuen.
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hallo boos
denke, dass die tatsache das der pkw im einer verbotszone stand keine auswirkung auf die schadenregulierung hat. der pkw-fahrer bekommt alle ersetzt. denke ich!
Wer schuld ist,dürfte klar sein,…aber wieviel bekommt Herr
Paul von der Versicherung??oder wieviel muß er selber
tragen??Wie hoch wird seine Teilschuld wohl sein?..
Hallo,
meiner Meinung nach, ist der Lkw nicht Vollschuldig (blödes Wort),
denn stellen wir uns vor, das Haltverbot wurde eingerichtet, weil dort ständig Lkw wenden müssen, z.B. Baustelle oder so. Natürlich darf der Lkw-Fahrer nicht darauf Vertrauen, das alles frei ist, aber eine Teilschuld kann der „Falschparker“ schon bekommen.
Aber, es kann natürlich auch sein, das der „Falschparker“ einen „triftigen Grund“ hatte, dort mal kurz zu Parken.
Im Endeffekt wird vermutlich ein Richter die Schuldfrage klären.
Gruß premme
An Sonne und Mond denke ich gerne, aber BITTE schenkt mir keine Sterne.
Hast du mal ein Urteil in dem eine Teilschuld zugewiesen
wurde, weil
jemand im Parkverbot stand?
Hi,
AG Düsseldorf v. 20.11.2003:
Wird ein verbotswidrig geparktes Fahrzeug angefahren, weil es die Fahrbahn behindernd verengt, trifft den Halter und Fahrer des falsch geparkten Fahrzeuges eine Mithaftung. Der Mithaftungsanteil beträgt 50 %, wenn das Fahrzeug im absoluten Haltverbot in einem Wendehammer abgestellt wurde und ein rangierender Lkw dagegen fährt.
AG Hamburg v. 15.12.2003:
Derjenige, der auf einer Straße so parkt, dass nur noch Verkehr in jeweils einer Richtung passieren kann, haftet zu einem Drittel mit, wenn sein Fahrzeug bei gleichzeitigem Verkehr in beiden Fahrtrichtungen beschädigt wird.
aber wie sieht die praxis aus?
hallo
analysieren wir mal:
dieselknecht fährt dem kerl rein. der fährt zum chef und sagt ihm mit vollgepullerter hose das er einem rein gefahren ist.
dann bügelt der chef dem armen kerl so gewaltig die urinkränze aus seiner verspeckten hose, dass der nicht mehr wie der hase mit dem schwanz wackelt.
fakt ist: erst einmal anschiss weil er ohne einweiser rückwärts gefahren ist. und das, obwohl er als chef genau weiss, dass der arme wicht keine andere wahl hat. die 1000 euro selbstbeteiligung sind weg. da ist es dem cheffe egal wie teuer die reparatur ist.
die sache wird der versicherung gemeldet und gut ist. die hat dann die straße und sonst nix. wer soll der versicherung denn sagen, dass der wagen im halteverbot stand? der unternehmer oder fahrer etwa?
die haben grob fahrlässig gehandelt, und würden durch solch ein aufsehen riskieren, weit mehr als den tausender zu zahlen.
Hast du mal ein Urteil in dem eine Teilschuld zugewiesen
wurde, weil
jemand im Parkverbot stand?
Hallo Stefan,
für diesen Fall leider nicht.
Aber ich hatte mal folgenden Fall. Ich fuhr auf einem Parkplatz, Pkw mit Hänger, und schrammte beim abbiegen einen Pkw der außerhalb der Parkmarkierungen, also neben den Fz stand.(Engpass). Der Halter von diesem Pkw bekam eine Teilschuld vom Richter.
Gruß premme
Sonne und Mond mag ich sehr, doch schickt mir keine Sterne mehr.
ich meine, dass in einem Expertenforum durchaus die zutreffende Terminologie benutzt werden sollte. Denn die ist mit einer Legaldefinition unterlegt und (fast) jeder weiss, worum es geht. Mit Erbsenzählen hat das nichts zu tun.
Benutzen ja aber nicht jemanden vorwerfen dies oder das gibt
es nicht,
weil die Terminologie nicht korrekt ist
Der Fragesteller sprach aber von Halteverbot, somit hast Du den Sachverhalt verfälscht. Zumal es unzählige Urteile gibt, die daraus resultierend dem Parkenden eine Mithaftung zurechnen.
Insofern war Deine Aussage schlicht falsch und somit für ein Expertenforum nicht unbedingt angemessen.
die haben grob fahrlässig gehandelt, und würden durch solch
ein aufsehen riskieren, weit mehr als den tausender zu zahlen.
Was willst Du damit sagen?
wenn ein lkw-fahrer OHNE einweiser rückwärts fährt und dabei einen unfall verursacht, handelt er grob fahrlässig. also dürfte weder unternehmer noch fahrer ein interesse daran haben, dass hier dieversicherung genau recherchiert.
denn wenn das herauskommt, zahlt der unternehmer/ fahrer die ganze schadensumme und nicht nur die selbstbeteiligung.