Wieviel Steuern auf den Gewinn des Gewerbe zahlen?

Servus,

Ich hab nun die 2 Bescheide bzw. Die 2 Feststellungen der Besteuerungsgrundlagen des Finanzamtes erhalten. Beide aus 2014.
Einmal Einkünfte aus Gewerbebetrieb…10.585€
Und einmal Einkünfte aus Geweberbetrieb… -4.636€
Ich hatte 2 Gewerbe. Ich hatte 10.585€ Gewinn gemacht und mit dem anderen Gewerbe -4.636€ Verlust.

So nun wieviel muss ich zahlen oder bekomm ich etwas zurück? Mein Steuerberater sagt ich erhalte etwas vom Finanzamt zurück. Stimmt das?

Bitte um schnelle Antworten. Vielen Dank

Glaub ihm ja nicht! Die lügen alle.

Ne, jetzt mal ehrlich. Du wirst ihn doch sicher gefragt haben, warum. Und wenn nicht, dann erkläre ich es dir kurz. Falls du 2014 für deine beiden Gewerbe Einkommensteuervorauszahlungen geleistet hast und kein weiteres Einkommen hast, liegt der Gewinn unter dem steuerpflichtigen Einkommen und du bekommst die vorausgezahlte Steuer zurück.
Diese Auskunft unter dem Vorbehalt, dass du kein anderes Einkommen hast.

Data

Hi.
Also ich hab noch nebenher als Angestellter 16.000 € verdient. Und Umsatzsteuervorauszahlungen sowie Einkommenssteuer habe ich immer Quartalsweise bezahlt.

Umsatzsteuer hat mit der Einkommensteuer nichts zu tun. Die 16.000 € kommen also noch dazu. Wenn du keine allzu großen Werbungskosten hast, ziehst du pauschal 1.000 € davon ab, dann noch einmal ganz grob 18% von den 16.000. Das ergibt ungefähr dein zu versteuerndes Einkommen aus dem Arbeitsverhältnis. Dann kannst du alle Summen mal zusammenrechnen und dann hier eingeben. Dann schaust du, was du an Lohnsteuer und Einkommensteuer gezahlt hast und vergleichst das mit dem Ergebnis auf der Seite.
Obacht, falls du sehr viele Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen hattest, müsstest du die noch deinem Angestellteneinkommen abziehen.
Also, 16.000 - 1.000 - 18% + Einkommen aus beiden Gewerben ergibt dein zu versteuerndes Einkommen.

Btw., mir erschließt sich nicht wirklich, warum du deinen Steuerberater nicht dazu befragst. Wenn du etwas nicht verstanden hast, frag nach. Viele Steuerberater bedienen sich einer ziemlich verquasten Sprachweise, weil sie alles ganz genau definieren wollen. Dies versteht manch einer nicht, das ist aber nicht schlimm, man muss sie nur manchmal daran erinnern, dass ein Mandant kein Finanzbeamter oder Kollege ist.

Data

Vielen Dank MrsData.

Das hat mir sehr geholfen.

Danke

Hallo,

diese beiden Bescheide musst Du zusammen mit Deiner abhängigen Beschäftigung und den Zinsen für Deine Kapitalanlagen in die Einkommensteuererklärung einbringen. Und dann wird nach dem Gesamteinkommen bestimmt, wieviel Steuern zu zahlen sind.

Und wenn evtl Vorauszahlungen und die gezahlte Lohnsteuer höher waren, gibts was zurück. Wenns dumm läuft, ist was nachzuzahlen.

Wofür hast Du denn den Steuerberater ?

viel Glück

barmer

Hallo,

das ist schon viele Jahre her!

Schöne Grüße

MM

?? Sind Deine Kapitalerträge nicht mehr steuerpflichtig ?

Servus,

auf Kapitalerträge wird die Einkommensteuer bereits durch die Bank erhoben und abgeführt, vgl. § 44 EStG: (klickmich)

Die Erklärung von Kapitalerträgen, auf die KapSt erhoben worden ist, ist freiwillig und nur dann sinnvoll, wenn man keine Freistellungsaufträge erteilt hat oder bei sonst sehr niedrigen Einkünften eine ESt-Grenzbelastung (Delta ESt / Delta Einkünfte) von weniger als 25 % hat.

Schöne Grüße

MM

genau ! Das Einkommen des Fragers ist eher niedrig und viel mehr von ihm wissen wir nicht.