Wieviel Steuern für ein bisschen

Hallo, ich hab bisherkeine Erfahrungen mit Steuernzahlung da ich immer unter Gerinverdiener fiel und nu schon seit einiger Ezit Arbeislos ohne Leistungsbezug bin, dass heißt mein effektives Einkommen liegt bei 0 EU.
Entsprechend würde ich mir gerne etwas Geld durch VHS-Kurse zuverdienen, aber das läuft hier als freie Mitarbeit, dh. selbstständig.
Wenn ich mich nun wirklich freiberuflich melde (soll ja alles seine Ordnung haben), und nur ein Taschengeld verdiene, wie sieht es dann mit den Steuern aus. reicht es am Ende des JAhres EstErkl. zu machen o. fällt auch Umsatzsteuer an?

  • Muss ich überhaupt was zahlen, wenn ich unter 400 Eu bleibe?
  • Und wenn ich aus Versehen mal einen Monat über 400 Eu lieg? Wird das gezwölftelt und so mit schlechten Monaten verrechnet?
    In Existenzgründungsratgebern fühl ich mich immer nicht so recht angesprochen, da ich ja nur ein TAschengeld will und nicht den ganzen Lebensunterhalt besteiten muß (dafür hab ich noch einen eheähnlichen)

Fragen über Fragen …
Danke schon mal für Tipps
Susanne

Hallo!

Bei selbstständig tätigen Personen muss zunächst eine Anzeige der Tätigkeit beim Finanzamt erfolgen, dem Du daraufhin in einem Fragebogen deine erwarteten Einkünfte angibst. Das Finanzamt entscheidet dann, ob (anstelle der Lohnsteuer bei Arbeitnehmern) eine vierteljährliche Einkommensteuervorauszahlung verlangt wird. Dies wird nicht der Fall sein, wenn Du so wenig verdienst, dass keine Einkommensteuer rauskommt.

Der Grundfreibetrag 2004 liegt aktuell bei einem zu versteuernden Einkommen von 7.664 EUR. Allerdings kann das steuerfreie Arbeitslosengeld dazu führen, dass auch ein niedrigeres zu versteuerndes Einkommen bereits zu einer Steuer führt (Progressionsvorbehalt).

Problematisch ist m. E. weniger die Steuer, sondern die drohende Kürzung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld.

Ciao!
Nemo

ab wann muss man Steuern zahlen?
Hi,

bei bis zu 800 Euro monatlich kommt keine Steuer raus.

an Showbee: machst du mal das versprochene FAQ zu diesem Thema bei Gelegenheit fertig :wink:

Bitte das Wort Umsatzsteuer in allen Rechnungen vermeiden, so dass du unter die Kleinunternehmerregelung fällst…

Viele Grüße
C.

an Showbee: machst du mal das versprochene FAQ zu diesem Thema
bei Gelegenheit fertig :wink:

rehi,

hatte ich da nicht FAQ:1279 im auge, oder hatte ich dir noch was anderes versprochen? *ohhweia* ich muss aufpassen, was ich anderen frauen verspreche, sonst bekomm ich noch ärger mit meiner frau *grins*

mfg vom

showbee

p.s. weiteres dann per mail!

Hallo Susanne,

vielleicht ist auch diese Seite als Informationsquelle hilfreich:
http://www.nebenjob.de/njspez/neuregelung2003_inhalt…

Dort gibt es auch ein kostenloses Infotelefon in der rechten Navigationsleiste ganz unten anklicken.

Viele Grüsse
Eve*

Hallo!

Bei selbstständig tätigen Personen muss zunächst eine Anzeige
der Tätigkeit beim Finanzamt erfolgen, dem Du daraufhin in
einem Fragebogen deine erwarteten Einkünfte angibst. Das
Finanzamt entscheidet dann, ob (anstelle der Lohnsteuer bei
Arbeitnehmern) eine vierteljährliche
Einkommensteuervorauszahlung verlangt wird. Dies wird nicht
der Fall sein, wenn Du so wenig verdienst, dass keine
Einkommensteuer rauskommt.

NA dann mach ich dass doch einfach so.

Der Grundfreibetrag 2004 liegt aktuell bei einem zu
versteuernden Einkommen von 7.664 EUR. Allerdings kann das
steuerfreie Arbeitslosengeld dazu führen, dass auch ein
niedrigeres zu versteuerndes Einkommen bereits zu einer Steuer
führt (Progressionsvorbehalt).

Problematisch ist m. E. weniger die Steuer, sondern die
drohende Kürzung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld.

Hallo Nemo, ich bin dieselbe, der Du auch im Exgründungsbrett schon geantwortet hast, dort steht es noch einmal deutlicher, Ich habe keinen Anspruch auf ALG, ALU Sozi oder sonst etwas, da ich gerade (zumindest vor ein paar Monaten) mit dem Studium fertig wurde und durch Studijobs keine Steuerpflicht erreicht wurde, und auch keine Alversicherung durch AG bezahlt wurde(Geringverdiener. Und da ich eh schon freiwillig in der GKV sein muss (oder auf Versicherung verzichten könnte, was als chronisch kranker nicht ratsam ist), denke ich mal wäre eine geringfürgige Freiberuflichkeit (Dozent, evtl noch Autor, Autorenberatung, Gesundheitsberatung, Historische Forschung, freie Mitarbeit in Museen etc. )doch anscheinend kein großer Aufwand. Dann komm ich wenigstens mal unter Leute und mein Wissen verkümmert nicht, weil ich am Laufenden Band BEwerbungen Schreibe. Ein normaler 400 Eu Job kommt nämlich wohl auch nicht in Frage, da ich als KAssiererin oä niedrig qualifizierte Arbeiten nicht gefragt bin, da ich ja ganz bestimmt nald das Superangebot bekomme und die ja immer jemanden für Länger Suchen (dass ich aber wohl auf dieses Angebot warten kann bis ich schwarz werde scheint die nicht zu intereesieren)
Zumindest hab ich auf meine 400Eu job Bewerbungen noch keine positiven Antworten erhalten, es ist für die oft nicht mal nötig, die Unterlagen zurückzuschicken.
Also wird es in Deutschland bald die erste freiberufliche Medizinhistorikerin geben.
Tschau
Susanne