Hallo!
Jemand sei in Teilzeit angestellter Arbeitnehmer und den Rest der Zeit Freiberufler.
Er habe in 2007 36 Euro Lohnsteuer (Klasse 1) in dem Arbeitnehmerverhältnis bezahlt.
Wenn das Steuerprogramm, mit dem er seine Erklärung macht, nach Eingabe ALLER Einnahmen (auch der freiberuflichen) und diverser Ausgaben (Arbeitszimmer, Telefon u.a.) ihm ausrechnet, daß er diese 36 Euro zurückgezahlt bekommt, kann er doch mit der Eingabe weiterer Ausgaben aufhören, ist das richtig? Mehr ist dann wohl nicht zu holen, nicht wahr?
Oder gibt es noch irgendetwas, was er sich damit vergeben würde, wenn er die anderen Ausgaben, die er hatte, nicht angibt?
Vielen Dank schonmal!
Er habe in 2007 36 Euro Lohnsteuer (Klasse 1) in dem
Arbeitnehmerverhältnis bezahlt.
Man kann nur soviel Steuer zurückerstattet bekommen, wie man bezahlt hat.
ausrechnet, daß er diese 36 Euro zurückgezahlt bekommt, kann
er doch mit der Eingabe weiterer Ausgaben aufhören, ist das
Wenn man alles richtig gemacht hat, ja.
Er habe in 2007 36 Euro Lohnsteuer (Klasse 1) in dem
Arbeitnehmerverhältnis bezahlt.
Man kann nur soviel Steuer zurückerstattet bekommen, wie man
bezahlt hat.
Die gezahlten Mehrwertsteuern zählen da also nicht rein, oder doch? Also, an LOHNsteuer habe er 36 Euro gezahlt, an Mehrwertsteuer (seine vielen Ausgaben eben) natürlich deutlich mehr. Aber trotzdem wäre also nur 36 Euro drin, ja?
Vielen Dank schonmal!
Die gezahlten Mehrwertsteuern zählen da also nicht rein, oder doch?
Lohnsteuer ist eine Sache, Umsatzsteuer eine andere.
Mehrwertsteuer (seine vielen Ausgaben eben) natürlich deutlich mehr.
In der angestellten Tätigkeit oder in der freiberuflichen ?
Aber trotzdem wäre also nur 36 Euro drin, ja?
An Lohnsteuer ja,
Die gezahlten Mehrwertsteuern zählen da also nicht rein, oder doch?
Lohnsteuer ist eine Sache, Umsatzsteuer eine andere.
Ja, weiß ich ja. Deswegen frag ich ja nochmal nach der Mehrwertsteuer nach.
Mehrwertsteuer (seine vielen Ausgaben eben) natürlich deutlich mehr.
In der angestellten Tätigkeit oder in der freiberuflichen ?
Sei es in der freiberuflichen.
Aber trotzdem wäre also nur 36 Euro drin, ja?
An Lohnsteuer ja,
Also _nochmal_ nachgehakt: Und an der Mehrwertsteuer?
Also _nochmal_ nachgehakt: Und an der Mehrwertsteuer?
In der Umsatzsteuererklärung zieht von von der eingenommenen Umsatzsteuer die bezahlte Vorsteuer ab. Das gilt nicht für die Tätigkeit als Angestellter, da gibt es keine Verrechnung.
In der Umsatzsteuererklärung zieht von von der eingenommenen
Umsatzsteuer die bezahlte Vorsteuer ab.
Mit anderen Worten, derjenige könnte also im „besten“ Fall eines Verlusts im Steuerjahr sämtliche Mehrwertsteuer, die er als Betriebsausgaben hatte, zurückbekommen?
Servus,
(1) wie schauts denn mit Umsätzen aus?
(2) wie schauts denn mit Möglichkeiten zum Verlustrücktrag aus?
Rätselt in der Milchsuppe rum
MM
Servus,
(1) wie schauts denn mit Umsätzen aus?
Also, es gebe wenig Umsatz, nehmen wir an 3700 Euro Einnahmen, ca. 350 EUR Umsatzsteuer eingenommen.
(2) wie schauts denn mit Möglichkeiten zum Verlustrücktrag
aus?
Was ist das?
Mich interessiert ja nur die Frage: Gibt es Möglichkeiten, mehr Steuern zurückzubekommen, als nur die eingenommenen behalten zu können und die Lohnsteuer zurückgezahlt zu kriegen? Die freiberufliche Tätigkeit habe Verlust gemacht.