Wieviel Steuern usw. 150.000 Euro überweisen?

Guten Tag,
X person (Sohn bzw Erbe des verstorbenen) hat ein Bankkonto in der Türkei bei einer Großen Türkischen Bank.Er hat das Geld von seinem Vater geerbt.Auf diesem konto sind ca. 150.000 Euro.Nun will X person dieses Geld auf ein X beliebiges Bankkonto bzw Tagesgeldkonto in Deutschland überweisen lassen.

1.)Was muss X person alles für steuern usw. in Deutschland bezahlen? Was muss noch alles beachtet werden? (Geld ist für Hauskauf bestimmt und stammt aus Erbschafft)

2.)Welche Abgaben und zusatzkosten kommen alles dazu? (Erbschafftsteuer usw)

3.) Wieviel u. welche kosten würden bei 150.000Euro fällig? (29 Jähriger Arbeitnehmer mit ca. 14000 Euro gehalt)

4.) Wäre es klüger das Geld stück für stück zu überweisen anstatt alles auf einmal?

Ein Kollege meinte einmal sogar das da über 5000 Euro steuer fällig werden würden…

Danke für alle Antworten!

Hallo,

zunächst mal müsste man wissen nach dem Recht welchen Staates der Erbfall überhaupt zu versteuern wäre. Dann müsste man sich ansehen, wie hoch hiernach dann die Steuerlast wäre.

Nach dt. Recht wäre ein Erbe von € 150.000,-- an ein leibliches Kind steuerfrei, nach türkischem Recht gibt es nicht mal mehr eine Erbschaftsteuer. Spielen im konkreten Fall ggf. auch noch andere Länder eine Rolle?

Gruß vom Wiz

Danke für deine Antwort! Nein diesbezüglich spielen nur Deutschland und die Türkei eine Rolle.X person ist alleiniger erbe von ca. 150.000 Euro.Das Geld ist auf einer Türkischen Bank.Sie brauch das Geld für einen Hauskauf in Deutschland.(X person ist Sohn des Verstorbenen)

Hallo,

1.)Was muss X person alles für steuern usw. in Deutschland
bezahlen?

Wenn das das gesamte Erbe war und deutsches Erbrecht zur Anwendung kommt, ist die Antwort ja schon gegeben. Sonst kann man sein Geld überall hin überweisen ohne, daß in Deutschland Steuern anfallen. Ob das in der Türkei auch so ist, kläre man dort.

Was muss noch alles beachtet werden?

Die Bank wird den Geldeingang melden müssen (Geldwäschegesetz). Am besten klärt man vorher dort alles ab, dann sollte es auch keine Probleme geben. Eine Sterbeurkunde oder ein Erbschein (mit beglaubigter Übersetzung) schaden sicher nicht.

2.) zusatzkosten kommen alles dazu?

Was die Banken verlangen, können einem die sagen.

4.) Wäre es klüger das Geld stück für stück zu überweisen
anstatt alles auf einmal?

Meist gibt es für jede Überweisung aus dem Ausland hohe Einmalgebühren der Banken, daher dürfte eine große Überweisung insgesamt billiger sein (die dann aber auch mal einige 100 Euro kostet!).
Wenn einem die Bank die Kosten genannt hat, vergleiche man die mit Dienstleistern wie Western Union. Die sind gerade in oder aus „fernen“ (also nicht z.B. EU, Schweiz, USA oder Australien) Ländern vergleichsweise günstig, weil die Banken dort vergleichsweise teuer sind.

Cu Rene

Hallo,

Was muss noch alles beachtet werden?

Die Bank wird den Geldeingang melden müssen
(Geldwäschegesetz). Am besten klärt man vorher dort alles ab,
dann sollte es auch keine Probleme geben. Eine Sterbeurkunde
oder ein Erbschein (mit beglaubigter Übersetzung) schaden
sicher nicht.

Immer wieder interessant so was zu lesen. Wo steht das im Geldwäschegesetz?
Das einzige was hier zur Anwendung kommt ist die Aussenwirtschaftverordnung, nach der eine Meldung an die Bundenbank für deren Statistik erfolgt.

Gruss HighQ

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Wenn Erblasser oder Erbe Inländer sind, unterliegt das gesamte Erbe der deutschen Erbschaftsteuer. Für Kinder gibt es einen Freibetrag von 400.000 €.
Einfach lesen: www.gesetze-im-internet.de unter Gesetze / E / ErbSt
Gruß, Rainer H. Grassl.