du darft nur max 2009: 7680 euro / 2010:8004 euro verdienen, um noch einen anspruch auf kindergeld zu haben
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26546/zentraler-Cont…
um für die krankenversicherung noch als Student zu gelten und in der Familienversicherung mitversichert zu werden, gelten auch Höchstbeträge.
Denn die kostenlose Familienversicherung würde generell entfallen, wenn Ihr Jahreseinkommen mehr als 4.800 EUR beträgt (BAföG zählt nicht dazu).
Für die Prüfung, ob wegen des Jobs zusätzlich Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden müssen, spielt der jährliche Verdienst dagegen überhaupt keine Rolle.
Dafür wäre allein die wöchentliche Arbeitszeit entscheidend. Wenn Sie eine Beschäftigung von mehr als 20 Stunden ausüben, werden Sie als Arbeitnehmer eingestuft und müssen grundsätzlich Beiträge zur Sozialversicherung abführen. Semesterferien bzw. Semester werden unterschiedlich bewertet. Sollten Sie also in den Semesterferien jobben, besteht unabhängig von der Studenzahl niemals Sozialversicherungspflicht.