Wieviel Stimmen bei Stimmrecht Miteigentumsanteil

Hallo zusammen,

wir haben 2 kleine Eigentumswohnungen geerbt.
Jetzt steht die 1. Eigentümerversammlung unsererseits an.
Frage hierzu:
Wieviel Stimmen stehen mir bei einer Abstimmung zu, eine oder zwei?
In der Teilungserklärung ist „Stimmrecht nach Miteigentumsanteilen“ vermerkt.

Vielen Dank im Voraus

Gruß Dora

Hallo Ralph,

vielen Dank erstmal.
Bin leider immer noch nicht ganz schlau.
Gegeben:
6 WHG 4*190/1000 + 2* 120/1000(meine Anteile)

Wie verhält sich nun ein Beschlussergebnis, wenn meine Wenigkeit mit 2*120/1000 und ein Eigentümer mit 190/1000 gegen einen Antrag stimmt?
Wie verhält es sich mit der Mehrheit. Müssen generell 3/4 der Miteigentumsanteile einem Antrag zustimmen, oder genügen 50%.

Vielen Dank nochmal

Gruss Dora

Moin,
http://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/__16.html
Absatz 4

vnA