Wieviel Tage Urlaubsanspruch bestehen?

Hallo zusammen,
ich muss für eine Klausur Arbeitsrecht lernen. Und habe folgenden Fall bekommen. Ein Arbeitsvertrag wurde zum 1.11.00 geschlossen. Der AN hat eine Kündigungsfrist von einem Monat. Im Arbeitsvertrag stehen dem AN 27 Tage Urlaub zu. Der AN möchte nun zum 15.06.01 fristgerecht kündigen und übergibt die Kündigung fristgerecht zum 17.05.01 persönlich. Die Frage in der übungsklausur ist nun wann der letzte Arbeitstag des AN ist bzw. wann er das letzte mal beim AG zum arbeiten erscheinen muss. Also wiweviel Tage Erholungsurlaub im zustehen.

Danke schonmal im vorraus wäre super wenn ihr mir helfen könntet, denn die Klausur schreibe ich am Montag.

Grüße

Hallo,

Der AN hat eine Kündigungsfrist von einem Monat.
Im Arbeitsvertrag stehen dem AN 27 Tage Urlaub zu. Der AN
möchte nun zum 15.06.01 fristgerecht kündigen und übergibt die
Kündigung fristgerecht zum 17.05.01 persönlich.

Wäre der 17.05.01 denn überhaupt fristgerecht?

Die Frage in der übungsklausur ist nun wann der letzte Arbeitstag des
AN ist bzw. wann er das letzte mal beim AG zum arbeiten erscheinen
muss. Also wiweviel Tage Erholungsurlaub ihm zustehen.

Wann er letztmalig erscheinen muß hat ja nicht unbedingt etwas mit seinem Urlaubsanspruch zu tun. Wenn der Urlaub schon verbraucht ist, muß er bis zum letzten Tag erscheinen.

LG Kathi

Hallo

Ein Arbeitsvertrag wurde zum 1.11.00
geschlossen. Der AN hat eine Kündigungsfrist von einem Monat.
Im Arbeitsvertrag stehen dem AN 27 Tage Urlaub zu. Der AN
möchte nun zum 15.06.01 fristgerecht kündigen und übergibt die
Kündigung fristgerecht zum 17.05.01 persönlich.

Ein Kündigungszugang am 17.05. beendet das AV zum 16.06. (was dann auch gleichzeitig heißt, daß der 16.06. der letzte Tag des rechtlichen Bestehens des AV ist). Ob der AN da noch zur Arbeit kommen muß, hängt davon ab, ob es ein Arbeitstag für ihn ist oder ob er den frei hat (aus welchen Gründen auch immer). Fristgerecht zum 15.05. wäre die Kü nur gewesen, wenn die Küfrist 4 Wochen geheißen hätte.

wann der letzte Arbeitstag des AN
ist bzw. wann er das letzte mal beim AG zum arbeiten
erscheinen muss.

siehe oben

Also wiweviel Tage Erholungsurlaub im
zustehen.

Die Formulierung „also“ deutet darauf hin, daß die Urlaubsnahme bis zum Beschäftigungsende als selbstverständlich angesehen wird. Die Möglichkeit der Abgeltung im Falle der Nichtgewährung soll (scheinbar) nicht in Erwägung gezogen werden. Voraussetzend, daß bisher kein Urlaub bewilligt wurde, müsste man dann den Teilanspruch errechnen.
Der beträgt 27/12*5 (da Juni nicht voll gearbeitet) = 11,25
Es wird weder auf- noch abgerundet. Das BUrlG kennt in der Gewährung aber keine Bruchteile von Arbeitstagen, so daß theoretisch 0,25 Tage abzugelten und 11 in Natura zu gewähren sind. Man kann natürlich im gentleman - agreement - Verfahren für die 0,25 einen 1/4-Tag frei geben.

Die Erkenntnis dieser Rechnung bringt uns aber auch nicht zum Ziel, da bisher verschwiegen wurde, ob die 27 Tage WERKtage sind oder ARBEITStage. Falls ARBEITStage, müsste man wissen, wieviele Tage / Woch und ggf an welchen Tagen der AN arbeitet, um den letzten Arbeitstag zu ermitteln.

Tjajajaja…

Ich habe immer diese Arbeitsrecht-Aufgaben „geliebt“, weil immer eine konkrete Aussage ewartete wurde, aber die Aufgabenstellung so war, daß die Antwort nur lauten konnte „Kommt drauf an.“ ;o)))

Gruß,
LeoLo